Beiträge von Uwe aus LD

    da war Tomask schneller ...

    16.8
    Die Disqualifikation eines Spielers oder eines Mannschaftsoffiziellen gilt immer für den Rest der Spielzeit. Der Spieler oder Offizielle muss die Spielfläche und den Auswechselraum sofort verlassen. Nach dem Verlassen der Spielfläche und des Auswechselraums darf der Spieler oder Offizielle in keiner Form Kontakt zur Mannschaft haben. (Fettung von mir!)

    In Verbindung mit 4.2 oder/und 4.3 führt zur Bestrafung des Mannschaftsverantwortlichen neben natürlich Bericht im Protokoll betreffend des Spielers/Offizielle der Rot hatte.

    Gruß Uwe

    Zitat

    Original von michel b.
    Was haben die gegen Schultüten? :D

    Das ist die plakative Umschreibung der Tatsache, dass es Pässe im Erwachsenenbereich geben soll, auf denen das Passbild, dass früher bei uns von den Vereinen eingeklebt und gestempelt wurde, aus frühen Kindertagen des Spielers (Einschulungsalter mit Schultüte) stammt.

    Kurz: Keine Bilder aus Kindertagen in Erwachsenenpässen.

    Grüße Uwe

    DfB des Pfälzer Handballverbandes:

    Zitat

    17. Die Schiedsrichter sind verpflichtet, den Spielausweis einzuziehen,
    wenn er Mängel aufweist (z.B. handschriftliche Änderungen, Bilder mit Schultüten),
    wenn Spieler wegen Tätlichkeit ausgeschlossen oder disqualifiziert werden,
    wenn Spieler wegen grobem unsportlichen Verhalten, das eine Beleidigung oder Bedrohung eines Schiedsrichters, Zeitnehmers, Sekretärs oder Spielaufsicht/ Technischen Delegierten, sowie eines Mannschaftsoffiziellen, Spielers oder Zuschauers (einer anderen Person) darstellt, disqualifiziert wurden.

    Gruß Uwe

    Zitat

    Original von berndo
    Tragt es doch einfach ein, wie gehört und überlasst den Rest der spielleitenden Stelle.

    Die DQ jedenfalls ist mit 16:6b) Gesundheitsgefährung zu begründen, da diese das erste Vergehen darstellt. Umwandeln kann man da nix.
    Aber sollte nach DQ und Mannschaftszeitstrafe wirklich noch eine Beleidigung (in diesem Fall war das wohl eher keine) fallen, so wird diese halt eingetragen und garantiert auch noch entsprechend bestraft. Der einzige Unterschied ist dann, dass es keine automatische Sperre gibt (daher ja bei SR-Beleidigung/Bedrohung auch in eingen LVs der Passeinzug), sondern erst die spielleitende Stelle aktiv werden muss.

    Volle Zustimmung!

    Ich würde mich schwer tun, im Protokoll aufzunehmen

    "Spieler XY beleidigte den Schiedsrichter Z mit den Worten "Ihr seid Helden"

    da ich persönlich mich hierdurch nicht beleidigt fühle. Abhaken unter "Eifer des Gefechts" und Frust des Spielers.

    Gruß Uwe

    Ja, denn nur über den Verein bist du Mitglied im Verband und damit unterliegst du den Verbandsregelungen und der Verbandsgerichtsbarkeit.

    Deshalb ist ja der "berühmte Fußballschiedsrichter" aus seinem Verein ausgetreten als es los ging, damit er sich der Verbandsgerichtsbarkeit entziehen konnte.

    Auszug aus der Schiedsrichterordnung PfHV

    Zitat

    § 6 Voraussetzungen für die Anerkennung als Schiedsrichter u. Schiedsrichterbeobachter

    Schiedsrichter ist, wer an einem Ausbildungslehrgang erfolgreich teilgenommen hat, in die Schiedsrichterliste eingetragen ist und einen gültigen Schiedsrichterausweis besitzt. Jeder Schiedsrichter muss Mitglied eines Vereines sein, der dem PfHV angehört. Über Ausnahmen entscheidet der Schiedsrichterausschuss.

    Gruß Uwe

    Also bei uns (PfHV) wird der Pass in zwei Fällen vom Schieri eingezogen:

    1. Vergehen für die automatische Sperre vorgesehen ist (Tätlichkeit und Schiedsrichterbeleidigung/-Bedrohung

    oder

    2. Pass wurde manipuliert (Änderungen, Streichungen, Radierungen.....)

    Wobei der Schieri hier bestraft wird, wenn er es im Fall 1 nicht tut!!!!

    Das ist aber soweit ich weiß von LV zu LV unterschiedlich.

    Daher kann ich bei uns einen solchen Pass nicht berechtigterweise einziehen.

    -> Vermerk auf dem Spielberichtsbogen und den Rest der spielleitenden Stelle überlassen.

    Gruß Uwe

    Ich denke dies ist eine sehr zutreffende Zusammenfassung der Situation und ich möchte noch hinzufügen:
    Wenn ich zu meiner aktiven Zeit mich als "nicht bewegender Abwehrspieler" verhalten hätte, wenn auf meiner Position ein Gegenspieler einen Wurf angesetzt hätte, wäre ich (ohne Einfluss der Schieris) nicht lange auf dem Platz geblieben.

    Gruß Uwe

    Zitat

    Original von Matthias.Hayn
    Hallo zusammen,

    meines Wissens wird dieser Trick als "Nutzung eines unerlaubten Hilfsmittels" behandelt. Diese Diskussion gab es vor ca. 15 Jahren schon einmal, da hiess es für uns Schiedsrichter, diese Aktion wird abgepfiffen.

    Gruss

    Matthias

    So habe ich das auch in Erinnerung. War mal gemacht worden bei einem großen Turnier (WM/EM/Olympia) von einem (2) Spieler(n) abgepfiffen und im Anschluss gab es die Diskussion. Meine auch "unerlaubte Hilfsmittel" war der Aufhänger damals mit dem Ergebnis: nicht zulässig, Freiwurf Gegner, im Wiederholungsfall Progression
    Gruß Uwe

    Zitat

    Original von Zwetschge
    Gibt es einen festen Termin, wann eventuelle Regeländerungen bekannt gegeben werden?

    Soweit ich weiß werden Regeländerungen in der Regel zu den Olympischen Spielen beschlossen und und gelten dann jeweils ab der nächsten Saison.
    Vorläufig steht nix zu erwarten.
    Gruß Uwe

    Deine richtig zitierte Regel 8:5 redet nur von aktivem "Angreifen und Stossen", nicht aber vom passiven Sperren. Das ist erlaubt, egal ob der Gegenspieler den Ball hat oder nicht. Das ist auch schon hier zitiert worden.

    Die Sperre ist beim Handball (anders als im Fußball) ausdrücklich mit dem Körper im Regelwerk erlaubt. Sie ist also kein "Angreifen" im Sinn dieser Regel 8:5.

    Zitat

    Es ist erlaubt: 8:1
    a) ...............
    b) ............
    c) den Gegenspieler mit dem Körper zu sperren, auch wenn er nicht in Ballbesitz ist;
    d) von vorne, mit angewinkelten Armen Körperkontakt zum Gegenspieler aufzunehmen, ihn auf diese Weise zu kontrollieren und zu begleiten.

    Der Torwart, der in korrekter Abwehrposition steht bevor es zum Kontakt kommt greift nun mal nicht aktiv an und stößt auch nicht und daher kommst du mit 8:5 nicht weiter.
    Wenn da stehen würde:
    "einen im Lauf oder im Sprung befindlichen Gegenspieler stößt, sperrt oder so angreift, dass dieser dadurch die Körperkontrolle verliert. ..."
    aber das steht da nun mal nicht und wenn das Wörtchen wenn nicht wäre ......

    Zitat

    Original von Zickenbändiger
    ........... Statistisch gesehen kann er aber beim Gegenstoß darauf vertrauen, dass vor ihm kein Block steht, wenn er als Erstes die Mittellinie überquert. ...........

    Statistisch gesehen darf er aber (zu 99 %) davon aus gehen, dass der Torwart zwischen ihm und dem Tor ist und versuchen wird regelgerecht ein Tor zu verhindern.
    Ob der Torwart im Raum steht oder versucht den Pass abzufangen, da mag ich jetzt keine statistischen Werte angeben.

    Und dann im Vertrauen darauf, "der wird schon weg gehen" in vollem Tempo mit Blick nach hinten (also blind) in Richtung auf den Torwart (das Tor) zuzulaufen bis man den Ball unter Kontrolle hat, hat für alle ein hohes Verletzungsrisiko.

    Dies allein dem Torwart und seinem Verhalten zuzuordnen halte ich nicht für richtig.

    Gruß Uwe

    Zitat

    Original von Hoertie
    5:1 bei der Abwehr im Torraum den Ball mit allen Körperteilen zu berühren.

    eindeutig zur Abwehr ;)

    16:1 Eine Verwarnung kann gegeben werden bei:
    ...
    c) unsportlichem Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen (8:4, Erläuterung 5:1-2).

    Wäre ein möglicher Regelbezug ;)

    Dieser Regelbezug begründet für mich nicht die Bestrafung.

    Ausgangspunkt: Der Ball bewegt sich Richtung Tor; so stand es in der Ausgangsfrage.

    Torwart tritt aktiv gegen den Ball, sodass dieser Richtung Spielfeld (nicht Tribüne order "Pampa") fliegt. -> "bei der Abwehr" erfüllt, kein Regelverstoß, er darf den Ball mit dem Fuß berühren.

    Wo liegt jetzt das unsportliche Verhalten, dass eine progressive Bestrafung rechtfertigt?
    Gibt es eine Regel, aus der sich ergibt wie intensiv ein Abwehrversuch mit dem Fuß sein darf (aktiv - nein, passiv - ja)? Woi steht zu intensive Abwehr mit dem Fuß ist unsportlich?

    Sehe ich alles nicht.

    So lange der Ball beim Fußspiel in Richtung auf das Tor rollt ist aus meiner Sicht die Fußaktion "bei der Abwehr" und also OK und daher muss das Tor gelten.

    Gruß Uwe

    Zitat

    Original von Bananiel
    Wenn es klar erkennbar ist, dass der TW den Ball mit dem Fuß wegschießt, obwohl es die Situation nicht erfordert, dann kann man den TW auch progressiv bestrafen. Dann wertet man diese Situation als Ball wegschießen und damit ist dann auch die Strafe regelkonform. Aber nur wenn die Situation klar erkennbar ist.

    Regelbezug???????