Beiträge von Uwe aus LD

    Im Ausgangsposting wird ausdrücklich beschrieben, dass der Abwehrspieler sich mit dem Körper zum Ball bewegt.
    Für mich sind bei dieser Konstellation 2 Dinge klar:

    1. TO zur Behandlung - weiter Freiwurf Abwehr
    2. Kein Raum für Rot

    Ob es noch ne progressive Bestrafung (gelb/2 Min.) gibt hängt von den umständen der konkreten situation ab, kann - muss aber nicht.

    Gruß Uwe

    Zitat

    Original von maleikalika
    .....................
    Ist eine Unsportlichkeit, die auf Absicht beruhen soll, nicht automatisch eine Disqulifikation, also rote Karte, oder gar Ausschluss?

    DANKE

    Zwischen Progression (Gelb/2 Minuten) und Rot ist der Unterschied "unsportlich" und "grob unsportlich".

    Regel 16:2 bis 16:8 HIER schnell zu finden.

    Gruß Uwe

    Klar scheint mir folgendes nah den Berichten zu sein:
    [list=1]
    [*]Bestechnungsversuche sind der EHF zu melden.
    [*]Es gab einen Bestechnungsversuch vor dem Spiel von einem Unbekannten
    [*]Beim Rückflug wurde im Gepäck 50.000,00 USD gefunden und sichergestellt
    [*]Lemme/Ulrich haben den Versuch nicht gemeldet - erst nach 3 Jahren (nach Bekanntwerden) wurde er gemeldet
    [/list=1]

    Da drängt sich mir eine Frage auf:

    Warum meldet man einen solchen Bestechungsversuch nicht?
    Gerade einen solchen Versuch, bei dem einem das Geld unwissentlich aufgedrängt (in die Tasche geschmuggelt) wurde und man nicht unerhebliche Probleme mit dem Zoll wegen des Geldes hatte.

    Auf die Antwort und Erklärung bin ich echt gespannt..........

    Zitat

    Auswechselraumreglement
    5. (mitte)
    Die Erlaubnis, sich zu bewegen, gilt in der Regel nur für einen Offiziellen pro Mannschaft.

    6. Kommt es zum Verstoß gegen das Auswechselraum-Reglement, sind die Schiedsrichter verpflichtet, entsprechend Regeln 16:1d, 16:3c bis d oder 16:6a, c (Verwarnung, Hinausstellung, Disqualifikation) zu verfahren.

    Das Regelwerk ist recht eindeutig, Spielraum bietet aus meiner Sicht allein die Formulierung "..., gilt in der Regel ..."
    Aber hiermit ist wohl, wie öfter im Regelwerk, nur gemeint, dass ein Verstoß kein Einspruchsgrund ist oder der kurze "Torjubel" im Stehen straffrei bleibt.

    Gruß Uwe

    Torwart hebt den Arm und scheint Tor zu geben.
    Dieses Tor kann er regeltechnisch korrekt, wenn er nun erst feststellt, dass der Ball durch ein Loch im Netz ging (hatte er hoffentlich vordem Spiel kontrolliert?) bis zum Anpfiff des folgenden Anwurfes zurücknehmen - Fortsetzung dann mit Abwurf.
    Gruß Uwe

    Zitat

    Original von sunny-1
    Genau das meinte ich mit


    Eine Fahne ist kein erkennen, da gibt es viel zu viele Medikamente die mit Alkohol gelöst sind, das kann unter Umständen schon ausreichen für eine Fahne.

    Zu erkennende Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel unsicherer Gang, nicht Ansprechbar, kann einen plötzlich geworfenen Ball nicht fangen (einfach mal zuwerfen) usw. spich Ausfallerscheinungen. Das ganze gepaart mit einer deutlichen Alkoholfahne, und dann auch schon vor dem Spiel Rot.

    Die Wiederholung deiner Meinung und deines Wunsches kann eine eine Begründung aus den Regeln für die Rote nicht ersetzen.
    Zumal die Begründung von dem Verband akzeptiert werden muss, falls ein Einspruch ansteht.

    Hinsichtlich eines Schiedsrichters besteht glaube ich kein Zweifel, dass das nicht geht!
    Ich würde es nicht unbedingt in den Spielberichtsbogen schreiben sondern den Staffelleiter und den Schiedsrichterwart (ggf. Ansetzter informieren und davon aus gehen, dass die geeignete Maßnahmen ergreifen.

    Bei Spielern:

    16:6 ff sprechen ausdrücklich von "Verhalten" was grob unsportlich sein muss um Rot geben zu können. Dazu reicht meines Erachtens eine "Fahne" alleine nicht aus. Wir sollten bedenken, dass (ohne Unfall oder Auffälligkeiten) bei uns jeder bis 0,5 Promille Autofahren darf - und das reicht für ne Fahne.
    Ich habe in der Regel kein Alkoholmessgerät dabei, sodass ich den MV deutlich darauf ansprechen würde und den Spieler besonders beobachten.

    Allein die Fahne und mein Eindruck, dass er alkoholisiert ist reicht für Rot nicht aus.
    Gruß Uwe

    Zitat

    Original von Zickenbändiger
    .........
    Im geschilderten Fall stimmte der Sachverhalt. Das Zitat des Spielers war korrekt wiedergegeben. Den Sachverhalt muss dann die Spielleitende Stelle prüfen und über das Strafmaß entscheiden. Und hier ist es doch systemwidrig, wenn die Spielleitende Stelle zu dem Ergebnis kommt, dass keine Beleidigung vorlag, sie dann aber untätig bleiben muss (in unserem Fall fühlte sie sich gar verpflichtet, die Mindestsperre auszusprechen). Ein Eilverfahren nebst Einspruch wäre denkbar, im Hobbyhandball beispielsweise aber viel zu bürokratisch.

    Da die Spielleitende Stelle noch keine Strafe ausgesprochen hat, kann also auch keine zurück nehmen.
    Die vorläufige Sperre dient dazu Zeit zu geben um zu prüfen ob eine weitere Sperre angesagt ist, ohne, dass der Spieler bis zur rechtskräftigen Entscheidung weiter am Spielbetrieb teilnehmen kann.
    Zur Aufhebung/Verkürzung einer solchen (automatischen) vorläufigen Sperre bedarf es eines Antrages, entweder des Vereins, oder aber des Spielers selber. Hier gibt es keinen Amtsermittlungsgrundsatz für die Spielleitende Stelle!

    Ohne Antrag - keine Entscheidung (was die automatische Sperre angeht)

    (Wenn du den FS auf Grund einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung (Polizei) vorläufig entzogen kriegst, wird das auch nur auf Antrag gerichtlich überprüft und nicht automatisch)
    Gruß Uwe

    Zitat

    Original von TLpz
    Es ist mir unverständlich wie ich den Regelbezug weglassen kann. Wenn ich einen Spieler disqualifiziere oder ausschliesse tue ich dies doch weil er m.E. gegen eine Handballregel verstoßen hat. Also wird es mirt doch möglich sein, diese Regel im Protokoll zu erwähnen. Schließlich habe ich diese doch auch als Grundlage meiner Entscheidung auf dem Feld genutzt.........

    Richtig, aber was ist wenn dir z.B ein Schreibfehler passiert (Beispeil 1) 16:6 a statt c oder (Beispiel 2) du bewertest es als "gesundheitsgefährdend" 16:6 b es wird Einspruch eingelegt und die Rechtsinstanz kommt zum Ergebnis (Beispiel 1) 16:6 a wars nicht sondern c? Regelverstoß? Keine Sperre möglich?

    Oder (Beispiel 2) Rechtsinstanz kommt zum Ergebnis "gesundheitsgefährdend" wars nicht, hätte aber grob unsportlich sein können?

    Wir schildern einfach nur was war und die "Subsumtion" (Einordnung des Lebenssachverhalts unter eine Rechtsnorm) überlassen wir denen, die nicht in der Hektik nach dem Spiel sich das in ruhe überlegen können.
    Warum muss der Regelbezug dazu? Wo liegt der Vorteil? Wenn ich keine Vorteil in der Angabe des Regelbezuges sehe lasse ich ihn weg. Und den Vorteil sehe ich nicht
    Gruß Uwe

    Zitat

    Original von SteamboatWillie
    So ganz nebenbei:

    Schreibt ihr in die Begründung zB "Spieler begann dies und das und wurde nach Regel xx:yy disqualifiziert"?

    In Westfalen wird (soweit ich weiß) extremst darauf geachtet dass die SR auf gar keinen Fall in den Begründungen die Regeln erwähnen.

    In der Pfalz auch kein Regelbezug

    Insbesondere sollte die Formulierung "....., die die Gesundheit eines Gegenspielers gefährden..... " 16:6 b nicht verwendet werden, da dies erhebliche Konsequenzen haben kann, wenn es zu einem zivilrechtlichen Streit (Schadenersatz z.B. der (Kranken-)Versicherung wegen Behandlungskosten) kommt. Wenn die Versicherungen solche Begriffe lesen ist, ist der Haftungsfall sehr wahrscheinlich!

    Wir als Schieris schildern nur das wahrgenommene und beschreiben was zu der Strafe geführt hat.
    Gruß Uwe

    Mal ne Frage:

    Wie viele Spieler gäbe es noch, wenn jeder Spieler sich so viel anhören müsste bei einem (auch vermeintlichen) Fehler, wie Schiedsrichter jede Woche?
    Gestern im Spiel:

    Mannschaft A - 8 7-Meter bekommen, 1 verwandelt
    Mannschaft B 4 7-Meter bekommen, 2 verwandelt
    6 Konter frei verworfen (2 gehalten 4 daneben und drüber)

    bei beiden technische Fehler auf beiden Seiten je ca 8 - 10, falsch Sperren ca. 5 mal im Spiel

    Wenn wir als Gespann uns solch eine Leistung erlaubt hätten, hätten wir irre was zu hören bekommen.

    Ich denke der Punkt ist nicht, dass wir kritisiert werden, sondern die Art und Weise wie ......

    Ich denke es it grundsätzlich unbestreitbar, dass gute Schiedsrichterleistung (und damit meine ich nicht fehlerfrei sondern konsequent und mit Linie) einen Einfluss auf die Stimmung in der Halle hat.

    Aber nicht nur und nicht unbedingt überwiegend. Zwei Beispiele:
    1.
    Bei uns im Verein gibt es Leute die wirklich Handballverstand und Regelkenntnis haben, die auch gelegentlich (ohne Schein) im Jugendbereich und im Training pfeifen - und das nicht schlecht!
    Im Punktspiel setzt bei denen etwas aus und sie pöbeln rum! Es ist dann manchmal schwer sie zu beruhigen und ihnen die Vereinsbrille mal wieder zurechtzurücken dass sie auch was anderes sehen können. Da denkt man die haben noch nie was von Regeln gehört - schade!

    2. (selber erlebt)
    Spiel mit sehr hohem Aggressionspotential und Emotionalität (Nachbarschaftsduell in doppeltem Sinn, räumlich und tabellenmäßig)
    Wir bekommen sowohl vom neutralen Beobachter als auch von den Vereinsbeobachtern gute Bewertungen. Die Halle tobt (sowohl Gäste als auch Gastgeber) und - angeheizt wird die Stimmung noch durch den Hallensprecher, der mit unsportlichen Kommentaren seiner Mannschaft zum Sieg verhelfen will (ein ehemaliger Schieri"kollege").

    Ich denke hier sind die Vereine (Spieler, Trainer, Hallensprecher.... und auch wir Schieris, wenn wir mal als Zuschauer dabei sind) gefordert auch auf ihre Zuschauer einzuwirken um solche Entgleisungen zu verhindern ohne die Stimmung raus zu nehmen! Gute Stimmung hat nichts mit Beleidigungen u. ä. zu tun.
    Und wir Schieris müssen da, wo es die Stimmung zulässt auch bereit sein das Gespräch mit allen Beteiligten und auch den Zuschauern zu suchen.
    Gruß Uwe

    Zitat

    Original von Ex-HVS-SR
    ....
    3. Deinen Aussagen nach machst Du alles richtig. Wann sehen wir Dich denn im DSF ? Deine Aussagen sind ziemlich selbstherrlich und selbstgerecht. Da solltest Du anderen SR nicht Gottgleichheit vorhalten.

    Liegt nur an der Altersgrenze, dass das nicht klappen wird ......

    @ sunny-1:

    Zitat

    Und wenn in solchen Situationen emotional bedingt die eine oder andere Beleidigung fällt, finde ich das normal.


    Da kommt mir - wenn ich ganz bös sein wollte - die Idee dir vorzuschlagen beim Fußball zu bleiben........, wenn du das ernst meinst.

    Beleidigungen haben in keinem Fall etwas in den Hallen (und sonst wo) verloren, weder gegenüber Schiedsrichtern, Spielern, Offiziellen, Zuschauern oder sonst irgend einem Menschen. Sie sind auch nicht "emotional bedingt" zu entschuldigen oder gar zu rechtfertigen!

    Bei uns im Verband wird ein Schiedsrichter"kollege", dem als Zuschauer auf der Tribüne "emotional bedingt" so etwas passiert, vom Schiedsrichterwart ganz böse "auf die Finger gehauen"! Und das zu Recht!

    Das du als Schiedsrichter"kollege" zu so einer Äußerung hinreißen lässt, finde ich beschämend!
    (Dürfen Spieler bei dir "emotional bedingt" auch ungestraft solche normalen Verhaltensweisen an den Tag legen?)
    Uwe

    Moin allerseits,

    Ich muss gestehen, mich überrascht das nicht! Ich erwarte - nachdem durch die Offiziellen und die Fernsehkommentatoren und deren Experten bei der Handball WM die Schiedsrichterschelte unterhalb der Gürtellinie salonfähig gemacht wurde, werden wir in den unteren Ligen das in der nächsten Zeit auszubaden haben .....
    Nur bei uns ist der Ordnungsdienst nicht so organisiert wie dort "Oben"

    Da wurde ein Umgehen mit den Schieris vorgelebt, dass sich im Stil nach unten fortsetzen wird nur die Ausdrucksweise wird noch tiefer unter die Gürtellinie gehen.

    Da haben uns die "Vorbilder" ein dickes Ei ins Nest gelegt und wir baden das jetzt aus .....

    Viel Spass beim Pfeifen
    Uwe

    Zitat

    Original von witnix
    Also ich habe es vor einigen Jahren so gelernt (da wurde jedoch noch bei jedem 7m die Zeit angehalten):

    Erfolgt das Schlusssignal solange der Ball in der Luft ist, dann ist die Halbzeit / das Spiel vorbei.
    Erfolgt das Schlussignal bevorder Werfen den Ball losgelassen hat dann wird der 7m direkt im Anschluss an die Sirene neu angepfiffen, der Werfer hat 3s Zeit den Ball zu werfen.
    Erfolgt das Schlussignal nachdem der Ball im Tor ist ist es ein Tor.
    .........

    Also ich pfeife seit 1987 und ich wüsste nicht, dass sich in der Zeit Regel 2:4 geändert hätte

    Zitat


    2:4
    .........
    Ertönt das Schlusssignal, wenn ein Frei- oder 7-m-Wurf noch auszuführen ist oder der Ball sich nach einem solchen Wurf noch in der Luft befindet, ist dieser Wurf ebenfalls zu wiederholen. In beiden Fällen beenden die Schiedsrichter das Spiel erst, wenn der Freiwurf oder 7-m-Wurf ausgeführt oder wiederholt wurde und das Ergebnis dieses Wurfes feststeht.

    HSC-Daisy:
    Seit 1987 Schiedsrichterschein ...

    Vor jeder Runde einen Einführungslehrgang mit Konditionstest und Regelkunde und Regeltest .....

    Mindestens 4 Regelabende pro Saison ....

    Ständige Beobachtung durch Heim und Gastverein (Vereinsbeobachtung) mit Auswertung durch den Verband und kritische Rückmeldung hieraus an uns in Einzelgespräch .....

    Bisher (diese Saison) zwei amtliche Beobachtungen durch einen Schiedsrichterbeobachter vom Verband .......

    ..... und du schaffst es terminlich nicht einen Lehrgang zu besuchen um den Schierischein zu machen?

    Du solltes deinen Mund nicht so voll nehmen beim Schimpfen über uns alte Säcke (ich bin 50)

    Gutes Pfeifen wünsche ich dir

    Zitat

    Original von Traumpass
    Mal zu a) Mal angenommen der Torwart steht nicht, sondern kommt aus seinem Tor rausgesprungen. Der Gegenstoßläufer springt (natürlich weit rein) und die beiden trefefn sich bei sagen wir mal Mitte des Kreises. Wie ist da zu entscheiden? Beide prallen jeweils springend zusammen ...

    Nix, solange keiner nur gegen den Körper springt um den anderen zu "tackeln" - Tor oder Abwurf...

    Der Trainer sollte mal überlegen ob sein Torwart so eine Abwehrchance hat......

    Zitat

    Anderes Beispiel: Der Torwart springt provokativ immer sehr aggressiv in Richtung Gegenspieler. Beine so gerichtet, dass er den Gegenspieler böse treffen könnte. Reihenweise bekommen die Spieler Respekt und verwerfen diese Bälle. Logische Sache: Macht doch ein Heber. Also Spieler springt, hebt ihn über den Torwart, dieser trifft den Spieler dennoch bei 5 Metern. Entscheidung?

    Mit "Beinen nach vorne" sofort Progression, bei Treffer beginnend mit mindestens 2 Minuten...... Bei Körpertreffer (Heber) ggf sofort rot, je nach Situation.

    Wir hatten früher mal einen solchen Torwart gegen uns (auch bei Würfen von Außen ging er mit den Füßen gegen den Spieler) und der Schieri hat es nicht unterbunden - darauf haben wir zur Selbsthilfe gegriffen und der Torwart musste wegen Kopftreffer bei Tempogegenstoß ausgewechselt werden.

    Hier müssen wir als Schieris nicht nur den Angreifer schützen sondern auch den Torwart!!!!
    Gruß Uwe

    @ eisbeer: ich glaube da widerspricht dir keiner nur im Ausgangsposting ging es u. a. um diese Aussage:

    Zitat

    Original von FEH
    ..........
    Zum Thema möglicher Ausschluss merkte ein Forumsteilnehmer folgendes an:

    Dem konnte ich so nicht zustimmen:
    .........

    Daher mein Beispiel und meine Aussage.

    @ Lasse: sehr gut formuliert und kann ich voll unterschreiben.
    Kann zu dem zitierten Fall (Tiedtke) nix sagen, da mir die Situation nicht erinnerlich ist.
    Mir fällt ein Beispiel ein aus einem Lehrgang wo es um die Frage ging:
    Video wurde gezeigt.
    Rückraumschütze steigt mit Ball hoch zum Wurf (9 Meter-Linie) und der Abwehrspieler blockt mit einer Hand und die anderen geht zum Unterleib und greift kräftig zu.

    Tätlichkeit, obwohl der Ball in unmittelbarer Nähe war - Ausschluss.
    Kommentar zu 8:7

    Zitat

    Eine Tätlichkeit ist im Sinne dieser Regel ein besonders starker und absichtlicher Angriff auf den Körper einer anderen Person (Spieler, Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Mannschaftsoffizieller, Delegierter, Zuschauer, usw.) definiert, also nicht nur eine Reflexhandlung oder das Ergebnis unachtsamer und übertriebener Methoden beim Abwehrversuch. Anspucken ist, sofern das Opfer getroffen wird, eindeutig eine Tätlichkeit.

    Aus der Formulierung "... also nicht nur ........ das Ergebnis unachtsamer und übertriebener Methoden beim Abwehrversuch ..." zeigt, dass es auch eine Tätlichkeit beim Abwehrversuch geben kann, sonst wäre diese Abgrenzung überflüssig.

    Gruß Uwe