ich meine man bezog sich auf Regel 1.1 "Die Beschaffenheit der Spielfläche darf im Spielverlauf nicht zugunsten einer Mannschaft verändert werden." z.B. durch Veränderung der Abspungfläche
meines Wissens wird dieser Trick als "Nutzung eines unerlaubten Hilfsmittels" behandelt. Diese Diskussion gab es vor ca. 15 Jahren schon einmal, da hiess es für uns Schiedsrichter, diese Aktion wird abgepfiffen.