Ja und?
Wir suchen in unserem Verein auch immer "neue" Talente!
Ja und?
Wir suchen in unserem Verein auch immer "neue" Talente!
Die Antwort stimmt (jedenfalls für Hessen) nicht ganz.
a.K. steht für "außer Konkurrenz". Es handelt sich um sogenannte Reserve-Mannschaften. Die entsprechenden Regelungen befinden sich immer in den Zusatzregelungen zur DHB-Spielordnung (SpO) der einzelnen Landesverbände. In Hessen wird durch den Zusatz "a.K." lediglich das Festspielen außer Kraft gesetzt.
Hier die entsprechende Regelung des HHV:
Zusatzbestimmung HHV zu § 40 SpO:
In der untersten Spielklasse eines Bezirkes können außerhalb der Wertung für die Meisterschaft auch
Reservemannschaften teilnehmen, in denen festgespielte Spieler höherer Mannschaften mitwirken.
Die übrigen Vorschriften der Spielordnung, insbesondere die Altersklassenregelung, und der Jugendordnung
sind in jedem Falle zu beachten.
Für Jugendmannschaften gilt § 55 Abs. 11 entsprechend mit der Maßgabe, dass durch den Verein vor
Beginn der Runde verbindlich mitgeteilt wird, welche Mannschaft als "Reserve" spielen soll.
Die Spiele dieser Mannschaften werden im Rahmen der Meisterschaftsspiele nicht gewertet. In den
amtlichen Tabellen werden diese Mannschaften "a. K." (außer Konkurrenz) geführt.
Quelle: http://www.hessen-handball.de/upload/satzung…/SpO_010708.pdf
Das heisst, dass ältere Spieler/-Innen nicht eingesetzt werden dürfen. Auch darf nur eine Jugendaltersklasse übersprungen werden.
Für Deinen Fall gilt also (nach hessischen Regelungen): Es dürfen keine A-Jugendlichen eingesetzt werden, auch keine D-Jugendlichen, aber sehr wohl C-Jugendliche. Erlaubt ist auch der Einsatz von Spielern aus der 1. Mannschaft der entsprechenden Jugendaltersstufe, ohne dass sich diese in der höheren Mannschaft festspielen.
Mit dem Einsatz von Mädels in Jungen-Mannschaften oder Jungen in Mädelsmannschaften bis zur D-Jugend hat das alles nichts zu tun; das ist eine andere Regelung in den jeweiligen Länderzusätzen zur SpO
Also: Schau einfach einmal bei Deinem Landesverband auf der Internetseite nach, welche Zusatzbestimmungen hier gelten.
ZitatOriginal von TuS-Benjamin
@ Zebee,Hast du inzwischen irgendwo schonmal eine vernünftige Antwort darauf bekommen ob eine sechszehnjährige wB-Spielerin nach der neuen Spielordnung nun noch bei den Damen eingesetzt werden darf oder nicht?
Meine Interpretaion lässt das eigentlich nicht zu. Deine?
Was ist mit während der letzten Serie 16 gewordenen Spielerinnen, die in der Rückserie in der Damen gespielt haben? Dürfen diese (immer noch 16) nun auch nicht mehr bei den Damen spielen?Liebe Grüße
Benni
Hier mal der Versuch einer Antwort von mir:
1. die wB-Spielerin, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, darf bei den Damen des Stammvereins spielen (§ 19 Abs 1 SpO)
2. Sie kann sich aussuchen, in welcher Jugendmannschaft (wA oder wB) sie im Jugendbereich zusätzlich spielen will (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SpO in Verbindung mit § 37 Abs. 3 SpO)
3. Sie kann aber, wenn sie auch Damen spielt, nicht sowohl wA als auch wB spielen. Also entweder oder... (§ 22 Abs 1 Satz 2 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und 3 SpO).
Hier wird oft der § 19 und der § 22 SpO vermischt. Die Regelungen beziehen sich jedoch auf andere Regelungsfelder.
Das eine ist das Doppelspielrecht (Verhältnis Jugend zu Aktive), das andere ist Jugendschutzbestimmung. Die Regelungen widersprechen sich nicht, sondern ergänzen sich.
ZitatOriginal von enki
Woher die Info?
Zum Spielbetrieb HBLZ siehe folgenden Link:
http://forum.bhv-online.de//files/bhv_tei…422.pdf_150.pdf
Zum Zweitspielrecht: Eigene Wahrnehmung, weil ich schon mA-Spieler des TV Kirchzell bei anderen Vereinen als Spieler im Aktivenbereich gesehen habe (z.B. beim TSV Lohr (Bayernliga)
ZitatOriginal von enki
Die Meisten werden noch A-Jugend & Männerbereich spielen und haben gleichzeitig Zweitspielrecht. So viel dazu.
Das HBLZ hat kommende Saison keine mA-Jugend. Die mB-Jugend des HBLZ wird in der mA-Jugend Bayernliga spielen. Am Ende der Saison spielt sie gegen den Gewinner der mB Bayernliga um die Teilnahme an der süddeutschen Meisterschaft.
Die letztjährigen mA-Spieler des HBLZ (die unter TV Kirchzell letzte Saison die RL Süd-West, Staffel Ost gespielt haben) sind wohl beim TV Kirchzell geblieben. Natürlich können die mB-Spieler des HBLZ im Gegensatz zur letzten Saison nicht mehr in der mA des TV Kirchzell aushelfen. Der "kleine Grieche" spielt wohl nächste Saison ausschließlich beim HBLZ. Dasselbe gilt wohl auch für Maas, Vogel und Stark, die weiterhin beim HBLZ spielen werden.
Viele, wenn nicht gar alle mA-Jugendspieler des TV Kirchzell haben ein Zweitspielrecht im Aktivenbereich mehrerer verschiedener Vereine.
ZitatOriginal von Postfan
Ist die Regelung auch andersrum möglich?
Ein Spieler ist vom Alter her noch Jugendspieler. In seinem Verein gibt es keine Jugendmannschaft in der er spielen kann und in der Erwachsenenmannschaft spielt er vielleicht auch nur selten. Kann er dann in einem anderen Verein in der Jugend spielen? (Und trotzdem in der Erwachsenenmannschaft des Stammvereins)
Das ginge nur dann,
- wenn sie/er den Verein wechselt (zu dem Verein, in dem sie/er Jugend spielen will)
- ein Zweitspielrecht für (ihren/seinen alten Stammverein) den Verein beantragt, in dem sie/er Aktive spielen will
- der Verein, in dem sie/er Aktive spielen will, mindestens der 4. Liga angehört
- sie/er DHB- oder Landes-, Regionalauswahl-spielerIn ist
- sie mindestens das 16., er mindestens das 17. Lebensjahr vollendet hat
Auf jeden Fall ist aber ein Vereinswechsel notwendig
25./26./27.07.2008
10. Deutsche-Beach-Handball-Meisterschaften. „Stadion am Meer“, Cuxhaven
Kostet meines Wissens keinen Eintritt, nur Kurbeitrag (bzw Eintrittsgebühr zum Strand) von Cuxhaven
ZitatOriginal von härter_schneller
ich lese da nicht heraus dass ein spieler zum zeitpuinkt der beantragung dieses zweitspielrechts auswahlspieler sein muss - er kann es auch gewesen sein.
Ich denk mal, Deine Interpretation dürfte nicht zutreffend sein.
Das gilt wohl nur für zum Zeitpunkt der Beantragung aktuelle Kaderspieler/-Innen
Hier der Text der Spielordnung, damit sich jeder eine eigene Meinung bilden kann:
§ 19 Abs. 2 SpO lautet:
(2) Im Falle von Kaderspielerinnen des DHB, der Regional- und Landesverbände,
die das 16. Lebensjahr vollendet haben und von Kaderspielern des DHB,
der Regional- und Landesverbände, die das 17. Lebensjahr vollendet haben,
kann bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 4 das Doppelspielrecht
im Erwachsenenbereich auf Antrag auch an einen anderen Verein abgetreten
werden. Wird diesem Antrag entsprochen, darf das Doppelspielrecht bezogen
auf den Erwachsenenbereich, nicht mehr beim Stammverein
vorgenommen werden. Dies gilt nicht als Vereinswechsel. Das Spielrecht für
Erwachsenenmannschaften in einem anderen Verein gilt nur für Mannschaften,
die mindestens der vierthöchsten Spielklasse angehören.
Es handelt sich um die Änderung der Spielordnung (§ 19 SpO) DHB.
Hier ein Link zum BHV:
http://www.bhv-online.de/service/docs/spielo07_08.pdf
Danach gibt es Zweitspielrechte für weibliche (ab 16. Lebensjahr) und männliche (ab 17. Lebensjahr) Auswahlspieler des DHB und der Landesverbände.
Diese Spieler/-innen können im Aktivenbereich ein Zweitspielrecht auch ausserhalb des Stammvereines bei einem anderen Verein beantragen. Die Regelung gilt bis zur 4. Klasse, also beispielsweise in Hessen bis zur Oberliga.
Die Änderung zur vorherigen Spielordnung besteht darin, dass es ein Zweitspielrecht auch ausserhalb des Stammvereines gibt. Allerdings beschränkt auf Auswahlspieler/Innen.
In den meisten Landesverbänden gilt dies faktisch nur für DHB-Auswahlspieler/Innen, weil es in fast allen Landesverbänden nach der B-Jugend keine Landesauswahlen mehr gibt.
Diese Regelung ist aus meiner Sicht Quatsch, weil der Kreis der betroffenen Spieler/Innen elitär zu klein ist. Warum muss ich für ca 80 Spieler/Innen eine Spielordnung ändern?
ZitatAlles anzeigenOriginal von halbhoch
Zuerst einmal vielen Dank für die interessanten und fundierten Ausführungen. Mir stellt sich jetzt in erster Linie die Frage: Wie kannman die Themen richtig adressieren?Wie kann man den DHB auf die Defizite und Gefahren des Systems aufmerksam machen? Ist ein Martin Heuberger oder ein Heiner Brand in solche Entscheidungen involviert? Ich kann es mir einfach nicht vorstellen. Denn jeder, der weiter als bis zu seiner eigenen Fußspitze gucken kann, muss doch sehen, wohin dieses System des geringsten Aufwands (für den DHB wohlgemerkt) führen wird. Wem muss man also auf DHB-Ebene Dampf machen, dass Bewegung in die Sache kommt?
Die gleiche Frage stellt sich auf Länderebene, wenn es um die Änderung der Spielordnung geht. Hier wäre eine gewisse Einnvernehmlichkeit zwischen den LV's sinnvoll, wenn nicht gar notwendig, um solche Quali-Wechseleien (Bayern/Hessen) zu verhindern. Wer ist hier ansprechbar? Wenn ich mir überlege, in welcher Verfassung sich ein HHV derzeit präsentiert, dann weiß ich nicht, wer ein solches Thema vorantreiben sollte.
Es gibt schon auf Hessen-Ebene derzeit kein vernünftiges Jugendkonzept, wenn man mal das Auswahlwesen zugrunde legt. Das ist alles nicht richtig koordiniert und in seiner Struktur dringend zu überarbeiten. Die veränderten Rahmenbedingungen in der Schule werden nicht berücksichtigt, die Sichtung wird tendenziell zu früh beendet (siehe die derzeitige Diskussion um den HP 2) und die Schwerpunkte der Stützpunktarbeit werden primär vom aktuellen Athletik-Hype bestimmt.
Mein Eindruck ist: Noch so vernünftige Veränderungsvorschläge werden von den Verbänden wahlweise ignoriert oder unterlaufen. Die Dummen dabei sind immer diejenigen, die eigentlich unterstützt und gefördert werden sollten – nämlich die Kinder und Jugendlichen.
Was lässt sich also konkret tun? Wer hat Vorschläge?
Viele Fragen auf einmal!
Und hier der Versuch erster Antworten:
1. Vielleicht für einige überraschend aus meiner Feder: Leistungszentren sind zur Förderung des Spitzensports absolut notwendig. Die Frage, wo diese regional platziert werden, ist dabei die für mich entscheidende. So wie es beispielsweise beim HBLZ geschehen ist, nämlich ein bayerisches Leistungszentrum in hessischem Gebiet (jetzt nur mal spieltechnisch gesehen) zu platzieren, ist sicherlich falsch. Solche LZ leben eben nicht nur von Internatsschülern, sondern vorallem von den Spielern der Umgebung. Es gehört dazu eine zentrale Planung, wo richte ich, in welchem und für welchen Regionalverband LZs ein.
Zuständig: DHB zusammen mit den Länderverbänden!
Eine ganz andere Frage ist es dann, wer betreibt diese LZs! Da sind diese bei den Bundesligisten sicherlich gut aufgehoben.
Weiter: Ein LZ innerhalb eines Landesverbandes ist sicherlich zu wenig. Schließlich braucht eine sehr gute Mannschaft auch sehr gute Gegner. Die Hilfskonstruktion im Falle des HBLZ (B-Jugend spielt bei der A-Jugend) kann nur eine Hilfskrücke sein.
2. Spielordnung: Hier ist die Frage einfach zu beantworten: Die "Wartefrist" ist in der Spielordnung (§ 26) geregelt und die erlässt der DHB.
That´s it!
3. Solange wir Handballer nicht so im Geld schwimmen, wie unsere Sportfreunde vom Fussball, brauchen die Verbände private (Vereine BL etc) Initiative. Unsere Verbände könne diese LZs nicht finanzieren. Auch ein HBLZ finanziert sich alleine und bekommt keine Zuschüsse des BHV. Eine andere Frage ist, ob der Verband als Mieter die Räumlichkeiten des LZ für eigene Veranstaltungen nutzt und dafür Miete oder ähnliches bezahlt. Letztendlich ist dies aber kein Zuschuß, da für eine Leistung ein (ich hoffe mal) angemessenes Entgelt bezahlt wird!
4.Jugendarbeit im Handball ist, soweit Leistungshandball betrieben werden soll, teuer.
Das ist nunmal Fakt!
Ohne eine solche Nachwuchsarbeit kann aber kein Verein auf Dauer bestehen.
Oder ich wähle das Konzept, "Zahlemann und Söhne". (siehe Vulkan Vogelsberg früher oder MEG [SVH] Kassel heute)
Zu einer guten Jugendarbeit brauche ich aber auch (ausgebildete) Trainer. Warum kostet eine C-Lizenz bspw über 500 €? (ohne Fahrtkosten)
Frage auf der anderen Seite aber heute mal einen Trainer, willst Du eine Jugend-Regionalliga-Mannschaft trainieren (3-5 mal die Woche), dann kriegst Du schnell die Antwort: Ach nee,dann trainiere ich lieber eine Männer-Kreisliga-Mannschaft (2mal die Woche) und krieg das Doppelte.
Eine Universallösung wird es sicherlich nicht geben; nur die Politik der kleinen Schritte bringt uns weiter!
Und wie kann ich etwas ändern?
Auch wieder einfach: selber machen!
Hallo Stefan,
Deine Fragen sind sehr vielschichtig. Vielleicht mal vorab: Auch wir hatten mal einige Fragen zu Rechtsproblemen einer HSG. Damals habe ich mich an den Präsidenten Recht des für uns zuständigen Regionalverbandes gewandt und ihm unsere Fragen telefonisch und auch per Mail vorgetragen. Innerhalb kürzester Zeit habe ich eine umfassende und detaillierte Antwort erhalten.(Danke an Herrn Ra Hettesheimer). Versuche es einmal bei Euch im Verband.
Grundsätzlich sind eigentlich drei rechtliche Konstellationen möglich:
1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bestehend aus den Gesellschaftern (=Hauptvereine) Hier haften grundsätzlich die Hauptvereine. Sie können aber z.B. einen alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellen, der die GbR alleine vertreten kann. Ansonsten sind die Geselschafter nur gemeinsam vertretungsberechtigt.
2. Ein nichtrechtsfähiger Verein: Dieser ist (trotz seines Namens) so ähnlich wie ein rechtsfähiger Verein. Insbesondere können in seinem Namen Verträge abgeschlossen werden. Wesentlicher Unterschied zum eingetragenen Verein ist aber die Haftungsfrage. Hier haftet, wenn der Verein nicht zahlen kann, der Handelnde, also nicht nur der Vorstand!!
Bestellt also beispielweise ein Trainer Sportgeräte im Namen der HSG und zahlt diese nicht, dann haftet er persönlich!!
3. Eingetragener Verein: Das dürfte wohl bekannt sein. Hier haftet der Verein mit seinem Vereinsvermögen.
Was nun die Frage Spendenquittungen etc. angeht, kommt es alleine auf die Frage der Gemeinnützigkeit an. Diese Bescheinigung stellt das zuständige Finanzamt aus. Das beantragt man dort mit einem Formular. Erst wenn Ihr diese Bescheinigung habt, könnt ihr Spendenquittungen ausstellen. Die Frage, wer gemeinnützig ist, hängt nicht von der Rechtsform ab. Auch ein nichtrechtsfähiger Verein kann als gemeinnützig anerkannt sein.
Am Besten ist es, Ihr geht zu einem fachkundigen Anwalt und/oder Steuerberater vor Ort und lasst Euch beraten, welche Rechtsform die für Euch beste ist. Die drei möglichen Rechtsformen sind nämlich nicht nur in Bezug auf die Haftung unterschiedlich, sondern insbesondere auch bei der Frage, wer in der HSG das Sagen hat (nur Hauptvereine, Mitglieder oder Gesellschafter, Management etc etc.)
Sportrechtlich ist es den Verbänden egal, welche Rechtsform Ihr wählt. Die neue HSG ist Träger der Spielberechtigungen.
Mein dringender Appell ist aber, sich gerade bei der Gründung einer HSG Gedanken darüber zu machen, in welcher Rechtsform man das machen sollte. Schließlich muss man sich fragen, wen setze ich denn einer Haftung aus, wenn etwas schief geht.
Also geht zum Anwalt oder/am besten:und zum Steuerberater und lasst Euch beraten. Die paar € sind es auf jeden Fall wert!!
Auch ich stelle klar, dass ich hier keine Rechtsberatung betreibe!
ZitatOriginal von vr316
Vielleicht ist das Vorgehen vom HBLZ fragwürdig, aber letztendlich ist alles im Rahmen der Regeln. Bloß weil eine Mannschaft wegen dieses Vorgehens die gewünschte Quali nicht geschafft hat, sollte man nicht den kompletten Qualimodus in Frage stellen. Sollte das HBLZ in Bayern und die JSG Wallstadt in Hessen in dieser Saison eine schlechte Rolle spielen, dann ist das Vorgehen zu hinterfragen. Aber aktuell scheint mir das hier mehr eine Neiddiskussion von enttäuschten Mannschaften und Trainern zu sein. Vielleicht ist so ein Leistungszentrum auch eine Chance für den Handball (in Bayern), warten wir es ab.
Mein Lieber vr316,
es geht hier nicht um eine Neiddiskussion, sondern darum, was sportlich vertretbar ist.
Die Mannschaft des HBLZ wird in der nächsten Saison sicherlich eine gute Rolle in Bayern spielen, wie sie auch in der RL Süd-West eine gute Rolle gespielt hätte. Schließlich sind in ihr eine große Anzahl hessischer Auswahlspieler aus dem Bezirk Odenwald/Spessart enthalten. Es ist schade, dass aufgrund des Standortes ein hessischer Bezirk ausgeblutet wird, damit sich in Bayern die Qualität erhöht (?). Das ist ein wichtiger Effekt, der nicht vernachlässigt werden darf. Die Vereine um Großwallstadt herum haben schon in der Vergangenheit bewiesen, dass diese Region keine Nachhilfe in Sachen Jugendförderung braucht. Wenn aber jetzt der bayerische Verband es auch noch fördert (wenn nicht fördert, so doch nicht verhindert), dass eine bayerische Mannschaft in einem anderen Verbandsgebiet den Wettbewerb verfälscht, dann geht der Skandal erst richtig los.
Denke doch einmal weiter: Was macht jetzt die JSG Wallstadt?
Ganz einfach: Man ist ja für die RL qualifiziert und wildert jetzt in den Mannschaften die deswegen "nur" Hessenoberliga spielen.
Mit anderen Worten bedeutet das für die umliegenden Vereine, dass ein weiterer Abwerber auf der Bildfläche erscheint, um mit dem Argument "Regionalliga" Spieler abzuwerben.
Also nicht nur das HBLZ wirbt ab, sondern jetzt noch zusätzlich die JSG Wallstadt. Und das alles, weil es eine überragende Mannschaft des HBLZ gibt. Und das setzt nicht erst in der mB-Jugend ein, sondern bereits in der mC-Jugend, weil dort schon mit dem "Beweis der hervorragenden Zusammenarbeit zwischen dem HBLZ und der JSG Wallstadt (Zitat aus dem letzten Spielbericht zur mB-Jugendquali auf der HP von Wallstadt) geworben wird.
So macht man aus einer Mannschaft plötzlich 2!
Und genau deshalb ist die Überschrift diese Forums "Geld aus Bayern wirft Tore in Hessen" so treffend!
Es würde nun auch nicht viel nutzen, wenn man die Qualiregeln in Hessen ändern würde. Denn das HBLZ spielt doch in Bayern und ist dort immer vorqualifiziert für die nächste Saison. Damit kann dieses "Spielchen" doch immer wieder wiederholt werden!
Mir ist natürlich klar, dass das spielordnungsmäßig schwer zu verhindern ist, aber es ist möglich(wenn man das will?). z.B. Verlängerung der Wechselsperre (richtig: Wartefrist) ab dem B-Jugendbereich nach der Qualifikationsrunde und zwar so lange, dass es uninteressant wird Spieler nur für die Qualifikation auszuleihen.
Denk doch mal einfach weiter, was so noch alles passieren kann: Die vorqualifizierten Mannschaften suchen sich für die kommende Saison ihnen passende Gegner aus, indem sie alle ihre Spieler (nur für die Quali-Runde) an solche Mannschaften ausleihen, die dann in der Saison keine Chance gegen sie haben werden. Damit schließen sie potentiell gefährliche Mannschafte für die reguläre Saison für sich aus. Ein wahres Horrorszenario, an das vielleicht noch niemand gedacht hat, das aber jetzt eine echte "Option" ist, eben weil es die aktuelle Spielordnung zulässt.
Nur wer willl das eigentlich?
Ob das HBLZ eine Chance für den Handball (in Bayern) ist, wird sich zeigen, darf aber aktuell bezweifelt werden, da wohl die meisten Spieler aus anderen Landesverbänden kommen. Dadurch wird zwar vielleicht die Landesauswahl Bayerns gestärkt.
Die Basisarbeit haben aber andere gemacht.
Nach meinem Verständnis muss ein bayerisches Leistungszentrum die bayerischen Spieler fördern und nicht nur aus fermden Gebieten abwerben. Dadurch wird das Spielniveau in Bayern nicht besser, wenn eine Mannschaft entsteht, die alle anderen aus der Halle "fegt".
Auch im Spitzenbereich gilt doch wohl, dass eine Breite auch eine Spitze erzeugt.
Habe ich nicht genug Mannschaften, die sich gegenseitig in der Runde fordern, werde ich nicht ausreichend Spieler heranziehen können, die auch im Aktivenbereich etwas zu "reissen" in der Lage sind.
Bayern muss sich jetzt darum kümmern, dass es dort gleichwertige Mannschaften gibt, die das HBLZ auch fordern können.
Das hat man aber augenscheinlich bereits jetzt erkannt, dass es die in Bayern nicht gibt - nicht zuletzt dadurch bewiesen, dass eine B-Jugend-Mannschaft gegen A-Jugendmannschaften spielen muss.
Sind wir doch mal ehrlich: In der Regionalliga Süd-West der mA-Jugend würde jede B-Jugend-Mannschaft in der Regel aus der "Halle gefegt" werden.
Vergesst nicht die mA der HSG Kahl/Kleinostheim; diese Mannschaft spielt bereits das dritte Jahr hintereinander in der Regionalliga. Im letzten Jahr als B-Jugend waren die die beste hessische Mannschaft in der Regionalliga SWHV!
Damals spielte noch Worms in der Staffel Ost, die jetzt in der Staffel West angreifen.
Favorit dürfte aber wieder mal Eisenach sein.
Aber: "Schaun mer ma!"
ZitatOriginal von Balljäger
[quote]Original von TroyaWarum benötigt das HBLZ drei Mannschaften auf höchster Jugendspielebene?
Für die RL-Saison bedeutet das auch, dass die RL entwertet wird, da zu erwarten ist, dass Wallstadt und Kirchzell ohne die in Bayern eingesetzten Spieler deutlich schwächer sein werden.
Da muss ein bischen was richtig gestellt werden.
Die Mannschaft des TV Kirchzell hat rein gar nichts mehr mit dem HBLZ zu tun.
Das ist wohl eine eigene Mannschaft. Der TV Kirchzell hat nur die Chance wahrgenommen, eine eigene Mannschaft in der Regionalliga zu lassen, deren automatische Qualifikation die Spieler des HBLZ in der letzten Saison geschafft haben. (da die in dieser Saison unter dem Namen des TV Kirchzell angetreten sind).
Ob die Jungs eine Chance in der RL haben werden, muss die Zukunft zeigen.
Besonders bitter ist dieses "Spielchen" des HBLZ und der JSG Wallstadt aber für die Jungs des TuS Griesheim, die ohne diese "Machenschaften" des HBLZ sich qualifiziert hätten (Die reguläre Mannschaft der JSG Wallstadt hätte gegen die TuS Griesheim nicht die Spur einer Chance gehabt).