Beiträge von jaumefan

    Zitat

    Original von miss-september
    Die Firmung (lateinisch: firmatio, "Bestätigung, Bekräftigung") ist eins der sieben Sakramente.
    Die Firmung hat den Sinngehalt der Bestätigung des Glaubensbekenntnisses, das von den Eltern und Paten bei der Taufe gesprochen wurde.

    Im Kurzen: Es dient zur Auffrischung deines Glaubens!

    findet sowas oefter statt (so nach ner bstimmten zahl jahre oder so?)?

    SG Wallau/Massenheim - TBV Lemgo
    TUSEM Essen - Wilhelmshavener HV
    SC Magdeburg - THW Kiel
    SV Post Schwerin - HSG Düsseldorf
    HSV Hamburg - Frisch Auf Göppingen - ich seh's einfach mal durch die gruene brille :D
    VfL Pfullingen - VfL Gummersbach
    HSG D/M Wetzlar - SG Flensburg Handewitt
    TuS N-Lübbecke - GWD Minden-Hannover
    TV Großwallstadt - HSG Nordhorn

    In Sachsen-Anhalt gab es eine Benutzungsordnung für Aborte
    Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt
    4. Jahrgang, Ausgegeben in Magdeburg
    am 01. April 1993, Nummer 15

    § 1 Definition: Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.

    § 2 Anwendungsbereich: Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt.

    § 3 Sitzgebot: Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.

    § 4 Vorbereitungen: Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.

    § 5 Sitzposition: Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidung so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmäßig gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorne geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.

    § 6 Darmentleerung: Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in des dafür vorgesehenen Durchbruch des Prozellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch als Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

    § 7 Sichtkontrolle: Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180 Grad nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.

    § 8 Reinigung des Rektums: Der dafür vorgesehenen Vorrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10 cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch fünf, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als fünf Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig zu benutzen. Die benutzten Reinigungsf&suml;hnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Porzellanbecken zu entsorgen.

    § 9 Reinigen des Aborts: Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.

    § 10 Verlassen des Aborts: Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschließende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.

    § 11 Inkrafttreten: Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
    Quelle: Pfeifen unter Wasser streng verboten von David Crombie/Falk van Helsing, Eichborn Verlag, ISBN: 3-8218-2470-0

    Es ist nicht bekannt in wie weit die Benutzungsordnung noch Gültigkeit hat.

    Zitat

    Original von Steini
    Ciudad Real - Motpellier HB 30:24

    Na, ob das reicht für Ciudad Real? Ich wage das mal zu bezweifeln, wenn Montpellier wieder so ein Feuerwerk abbrennt wie gegen uns.

    heute ist das rueckspiel. ich hoffe, dass ciudad real es schafft (immerhin haben sie ja jaume im tor ;) ) - aber es koennte knapp werden.