Was aber klar ist, ist doch die Tatsache, dass die Zusatzvereinbarung RELEVANT ist, denn die führte doch nun zur Insolvenz, also der Eröffnung und selbst den Insolvenzverwalter sind die Hände gebunden.
Also zunächst einmal führt die Nicht-Zahlung durch Rudolph zur Insolvenz und nicht irgendein Papier. Und ob diese Zahlungsverweigerung legitim, etwa durch die Zusatzvereinbarung berechtigt ist, ist doch eine entscheidende Frage.
Ich weiß ja nicht, ob du die PK von Herrn Böhm gesehen hast. Ich hatte den Eindruck, dass Böhm durchblicken ließ eher der Meinung zu sein, dass Rudolph zahlen müsste, sich aber schlicht weigert. Was natürlich nur eine Interpretation ist. Aber ich sehe das eben nicht so eindeutig offenliegen und warte da gern die Klärung durch Gerichte ab.
Dass Rudolph strafrechtlich nicht mehr als Beihilfe droht, ist mir klar. Sollte er sich aber vertragswidrig zugesicherter Zahlungen verweigern bzw. verweigert haben und damit diese Insolvenz ausgelöst haben, könnten ja, auch wenn das schwierig auseinander zu dividieren ist, noch Ärgerlichkeiten auf ihn zu kommen, die in ihrer Gesamtheit die 2 Mio vielleicht sogar überteigen.