Änderungen §5 RO DHB

  • Der DHB ist mal wieder für eine Überaschung gut. Er hat wieder mal mitten in der Saison die Rechtsordnung geändert.

    Ab dem 23.November gilt ab sofort, dass bei ausgesprochenen Sperren der Tag des vergehens mit in die Sperrfrist einbezogen werden muss.

    Also , man kann dieses amateurhafte Vorgehen beim DHB schon fast nicht mehr ertragen. Immer wieder wird mitten in der laufenden Saison nach dem Motto verfahren : Achtung ich hab ne Idee, die muss raus !!

    Und stellt damit die ehrenamtlichen Mitarbeiter in den Verbänden und den Kreisen immer wieder vor neue Probleme.

  • Bis das überall angekommen ist kann es schon Irritationen geben - es ist doch nicht so dringend, dass man nicht noch 5 Monate warten könnte und dann mit den 'üblichen' Änderungen rausgeben könnte ... naja, vieleicht ein bischen zu viel Aktionismus für den Moment ...

    Tennis spielt man zum Aufwärmen beim Fußball,
    Fußball zum Aufwärmen beim Handball,
    und beim Handball ist dann niemand mehr da ?(

  • Bei der Gelegenheit hat man in der Spielordnung auch die Unterschriftsleistung durch einen von einer Strafe mit Sperrwirkung Betroffenen gestrichen (nur noch der MV) - eine Einspruch eines Betroffenen muss der SR aber weiter entgegen nehmen (und eintragen); warum hier nicht auch wieder auf den MV beschränkt wurde, ist für mich nicht nachvollziehbar.