ZitatFrankfurt/Main (dpa) - Borusia Dortmunds Torwart Jens Lehmann ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Sperre von vier Pflichtspielen rechtskräftig verurteilt worden.
Lehmann hat nach Auffassung des Gremiums unter dem Vorsitz von Rainer Koch (Poing) im Bundesliga-Spiel gegen den SC Freiburg eine Tätlichkeit begangen und wurde wegen »krass sportwidrigen Verhaltens nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung« bestraft. Borussia Dortmund belegte Lehmann zudem mit einer Geldstrafe in nicht genannter Höhe.
19.03.2002 dpa
Wieso werden die Spielern nun immer häufiger mit Hilfe des Videobeweises überführt?? Sollten man dann nicht auch bei Toren, etc. den Videobeweis einführen=?= und haltet ihr die Sperre für Gerechtfertigt oder ist sie zu hoch, bzw. zu niedrig ausgefallen??