Arbeitsgericht Hameln erklärt Kündigung von Latchimy für unwirksam
Der Handball-Bundesligist SG Hameln muss seinem Rückraumspieler Bernard Latchimy (30) weiterhin Gehalt zahlen. Das Arbeitsgericht erklärte die zum 31. März ausgesprochene Kündigung für unwirksam. Der Club hatte sich auf das Sonderkündigungsrecht im Zuge des Insolvenzverfahren berufen. Zur gleichen Zeit hatte Hameln aber neues Personal verpflichtet. Auch Ex-Trainer Nikola Beslac sowie die Spieler Volker Hoffmann und Christian Piller können nun auf Gehalt oder eine Abfindung hoffen. Ihnen war ebenfalls gekündigt worden.
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