Erlebnis mit dem neuen §5 der RO

  • Hallo,

    wie angekündigt ein nettes Beispiel aus der Praxis, was sich aus dem neuen §5 der RO ergibt.

    Bei einem Spiel unserer A-Jugend am letzten Sonntag bekam ein Spieler die rote Karte wegen SR-Beleidigung. Nach eigener Aussage des SR beim Klassenleiter hat der Spieler den SR aber weder mit Worten noch mit Gesten beledigt. Die Aussage des SR war: "Ich fühlte mich durch sein Verhalten beleidigt, es sind aber keine Worte oder Gesten in meine Richtung gefallen."

    Der Eintrag des SR im Spielbericht lautet wortwörtlich: "Disqualifikation Nr. 7 in der 42. Minute wegen SR-Beleididung." Mehr steht nicht drin, keine weitere Begründung, der SR hat den Spieler auch nicht im Spielbericht unterschreiben lassen. Den Pass des Spielers hat er aber eingezogen und mitgeschickt.

    Nun kommt so langsam der interessante Teil der Geschichte. Der Klassenleiter hat uns gestern die automatische Sperre über 2 Wochen zukommen lassen. Wir wollten dazu eine Stellungnahme abgeben, aber der Klassenleiter sagte uns, dass würde nichts bringen. Sobald im Spielbericht das Wort "Schiedsrichterbeleidigung" auftaucht, tritt immer eine Sperre von 2 Wochen in Kraft. Einzige Möglichkeit diese Sperre aufzuheben wäre gewesen, wenn die Begründung des SR im Spielbericht keine DQ gerechtfertigt hätte. Da der SR die DQ aber nicht begründet hat, tritt allein durch das Wort "SR-Beleidigung" eine Sperre in Kraft, egal was vorgefallen ist und der betroffene Verein hat keine Möglichkeit dagegen vorzugehen. So lautet jedenfalls die Auskunft unseres Rechtswarts. Der Klassenleiter sagte mir zwar am Telefon, er habe ein schlechtes Gefühl, aber er könnte nichts anderes machen.

    Ein Einspruch hätte aus unserer Sicht keinen Sinn gemacht, da es auf eine Tatsachenentscheidung herausgelaufen wäre und außerdem der Aufwand in solch einer Geschichte für uns zu groß war. Mir geht es bei der Schilderung dieses Vorfalls vor allem darum, die Macht der SR aufzuzeigen und die Ohnmacht der Vereine. Außerdem finde ich den fehlenden Handlungsspielraum für einen Klassenleiter erwähnenswert.

    Vielleicht habe ich da zu sehr die Vereinsbrille auf, aber wenn ein Spieler kein Vergehen begannen hat und der SR im Spielbericht weder die DQ begründet und den Spieler auch nicht unterschreiben lässt (und die DQ vielleicht sogar falsch war), dann sollte es doch irgendwie möglich sein, gegen die automatische Sperre vorzugehen.

    Nun kommt auch noch ein heiterer Abschluss der ganzen Geschichte. Die Beleidigung führt laut Klassenleiter zu einer automatischen Sperre von 2 Wochen. Da aber übernächste Woche die Herbstferien beginnen, wirkt sich die Sperre nur auf ein Spiel aus. Hätte der Spieler also die Strafe erst am nächsten Wochenende kassiert, so hätte er im nächsten Spiel wieder teilnehmen dürfen, da das erst im November ist.

    Sollte irgendjemand einen Fehler in den Ausführungen des Klassenleiters oder Rechtswarts entdecken, so bin ich für Anregungen dankbar, da ich dann doch eine Stellungnahme vom Verein aus schreiben würde.

    Ansonsten sollten Spieler in Zukunft den Spielplan genau anschauen, vielleicht kann ich den SR ja immer dann beleidigen, wenn ein spielfreies Wochenende ansteht, dann kann ich doch im nächsten Spiel wieder mitmachen (vorausgesetzt es gibt nur die Mindeststrafe von 2 Wochen) ;)

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)

  • Seit wann muss den ein Spieler unterschreiben, wenn der disqualifiziert worden ist. Bei uns darf er nicht mal mehr in die SR-Kabine, erst recht wenn er wegen Beleidigung vom Platz geflogen ist ...

    Ansonsten ist das Schwaniwollis Spielplatz

    :hi:

  • Nachdem der Schwaniwolli sich jetzt noch nicht dazu geäußert hat, sage ich jetzt mal was dazu.

    Ich finde das Verhalten des Staffelleiters absurd. Es liegt doch in seinem Ermessen auf Grund von Stellungnahmen des Vereins und des SR-Berichts ein Verfahren zu beantragen, eine Strafe zu verhängen, oder es eben zu lassen. Gerade das ist doch der Kernpunkt des neuen §5 der RO. Und wenn der SR-Bericht, wie in diesem Falle so dürftig ist, dann ist es meines Erachtens seine Pflicht, sich eine ausführliche Schilderung des Sachverhalts vom SR zu besorgen. Nur aufgrund des vorliegenden SR-Berichts und seiner schwammigen mündlichen Aussage ist eine Bestrafung doch gar nicht haltbar. Wo steht denn genau, dass nur das Wort "SR-Beleidigung" ohne nähere Ausführung zu einer Sperre führen muss?

    Meines Wissens gab es schon Urteile, dass eine Beleidigung nur dann wirklich eine ist, wenn sie auch objektiv (also von Dritten) als eine solche aufgefasst wird. Da reicht es nicht sich subjektiv beleidigt zu "fühlen".

    Also, ich bin der Meinung, dass ein Einspruch gegen die verhängte Sperre sehr gute Chancen auf Erfolg hätte (zumindestens haben sollte ;))

    P.S.: Zu dem SR-Kollegen: Wer so sensibel ist, der hat sich das falsch Hobby rausgesucht.

    P.P.S.: Die Regelung aus der neuen(?) Spielordnung des DHB §81 (7), dass ein Spieler, der durch D oder A automatisch gesperrt wird, dies auf dem Spielprotokoll unterschriftlich zu bestätigen hat, ist ja wohl Humbug. Wie mhs schon sagte, bei uns im LV (und wahrscheinlich auch im SHV) wird dies so nicht gelehrt. Es hat schon seinen Grund gehabt in der Vergangenheit solche Personen aus der SR-Kabine fernzuhalten.

    P.P.P.S.: Ein Staffelleiter kann ja überprüfen, wieviele Spiele der betroffene Spieler wirklich auszusetzen hat, und dies über die maximale Sperrdauer versuchen zu beeinflussen. Ob das aber die gängige Praxis ist, weiss ich nicht...

  • Bin mir da nicht mehr so sich, aber wurde damals im Fall Patrekur Johannesson (Ausschluss im letzten Spiel vor dem Wechsel nach Spanien und somit automatisch 6 Monate Sperre) nicht das Eintreten einer automatischen Sperre für unzulänglich erklärt?

    Johannesson durfte auf jeden Fall im nächsten Spiel für seinen neuen Verein Bidasoa Irun spielen, obwohl damals die MV des TuSEM den Spielbericht unterschrieben hatten.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Irgendwie habe ich diesen Thread übersehen. Die Entscheidung des Staffelleiters ist kein großes Zeichen von Intelligenz.

    Wenn der STL überhaupt nicht reagiert, wäre der Spieler vorläufig für zwei Wochen gesperrt.

    Reagiert der STL ,so kann er in diesem Fall auf zwischen 1 und 4 Spielen Sperre entscheiden, wobei man eigentlich den Spieler immer für einen Monat sperrt, wobei die Sperre nach einer gewissen Anzahl (1 bis 4) aufgehoben ist, um den Fall von vr316 zu vermeiden.

    Allerdings hätte ich mich in diesem Fall , wenn überhaupt, nur zu einer Geldstrafe hinreissen lassen, weil der STL überhaupt nicht weiss, was der Spieler gesagt haben soll, oder ich setzte ihn für maximal ein Spiel ausser Gefecht.

    Aber so wie im geschilderten Fall geht es nicht !!

    P.S. überhaupt braucht er keine Entscheidung über eine automatische Sperre machen, da es diese automatische Sperre nicht mehr gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (8. Oktober 2004 um 10:18)

  • Ach ja, zum Thema "Was ist eine Beleidigung?" bzw. "grob unsportlich" und wie so etwas im Spielbericht begründet werden sollte kann ich nur die neueste Ausgabe der Zeitschrift "Handball-Schiedsrichter" empfehlen.

  • Eine Schiedsrichterbeleidigung nur durch anwesenheit :pillepalle:

    Kein Wort zum Schiri aber vom Feld geflogen?
    Langts jetzt schon wenn ein schiri nur böse angeschaut wird :lol:

    Aber dieser schiri leidet wohl unter verfolgungswahn ;)

    HELDEN MÜSSEN STERBEN-LEGENDEN LEBEN EWIG