• Aus unserer A-Jgd. sind am vergangenen Wochenende einige Spieler in der ersten und zweiten Herrenmannschaft eingesetzt worden. Der Schiri im A-Jgd. Spiel hat gesagt die A-Jugendlichen müssen erst zwei A-Jugendspiele absolviert haben bevor sie ein zweites Mal in den Senioren eingesetzt werden dürfen. Hab das erst als Quatsch abgetan aber jetzt haben zwei weitere Leute das unabhängig voneinander auch behauptet. Gibt es beim Doppelspielrecht irgendeine Ausnahmeregelung die an den ersten zwei Spieltagen greift?
    Danke für evtl Antworten.
    Grüsse
    Rolf

    Wer nur zurückschaut, sieht nicht, was auf ihn zukommt

  • Diese Regelung mit den ersten beiden Spielen gilt nur für Wechsel der Mannschaft innerhalb ein und derselben Altersklasse.

    Beispiel:
    Ein Spieler der männliche D2-Jugend soll in der D1 aushelfen.
    Ein Spieler der 3. Mannschaft soll in der zweiten oder ersten Mannschaft aushelfen.

    Ein A-Jugend-Spieler darf selbstverständlich in EINER aktiven Mannschaft aushelfen und mitspielen, natürlich auch an den ersten beiden Spieltagen. Was dieser A-Jugend-Spieler natürlich nicht darf, ist gleichzeitig an den ersten beiden SPieltagen sowohl in der ersten Herren als auch in der zweiten Herrenmannschaft spielen, denn das wäre ja wieder dieselbe Altersklasse.

    Also man hat Dir wirklich Quatsch erzählt

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Der SR hat auf den §55 SPO DHB abgezielt. In diesem steht, dass eine Spieler in einer Alterskalsse in den ersten beiden Spieltagen nur in einer Mannschaft spielen darf, also für die ersten beiden Spieltage festgespielt ist.

    Als A-Jugendlicher gilt dies nicht, wenn er in einer Herrenmannschaft spielt. Er ist aber dann für diese Herrenmannschaft festgespielt, es sei denn, die zweite Herrenmannschaft nimmt nur an einer Beschäftigungsrunde teil.

    Ein besonder Fall gilt auch , wenn ein Spieler in einer Herrenmannschaft das 1. Spiel bestreitet und dann nach dem dritten Spiel der 1. Mannschaft im 1.Spiel der 2. Mannschaft mitspielen möchte. Auch das geht nicht, da die beiden ersten Spieltag der Saison für beide Mannschaften gilt. In diesem Fall wäre er erst ab dem dritten Spiel der 2. Mannschaft wieder einsatzfähig.

    Darum , liebe SR, aus solchen Rechtsfragen raushalten, gell, mhs !!!!

    Und das ganze hat mit einem Doppelspielrecht nichts zu tun !!!!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von hasenhirn
    Diese Regelung mit den ersten beiden Spielen gilt nur für Wechsel der Mannschaft innerhalb ein und derselben Altersklasse.

    Und damit befinden wir uns dann wieder in der Region Hannover in dem Problemkreis "Alte Herren - eine eigene Altersklasse?", weil ja bei uns die Alten Herren als Regionsklasse 6 und 7 (oder so ähnlich laufen) und die Region felsenfest behauptet, es gäbe keien Alten Herren. Gut, dass wir dieses Problem durch Reaktivierung eines lange inaktiven Spielers umgehen konnten - aber wir waren kurz davor, in dem Punkt wohl einen Streit mit der Region Hannover anfangen zu müssen ...

  • Zitat

    Original von Jörg aus Basche

    Und damit befinden wir uns dann wieder in der Region Hannover in dem Problemkreis "Alte Herren - eine eigene Altersklasse?", ...

    Die Frage war aber hier nach einem A-JugendSpieler der bei den Herren spielen soll.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von hasenhirn


    Die Frage war aber hier nach einem A-JugendSpieler der bei den Herren spielen soll.

    Stimmt schon, aber wir/ ich mussten uns in letzter Zeit (vor unserem zweiten Saisonspiel) auch mit diesem Thema auseinandersetzen ... nur hätten wir eben einen Spieler aus der AltenHerren zu uns runterziehen müssen statt einen A-Jugendlichen hoch.

  • Ich hab Deinen Thread zu diesem Thema gelesen - und kann über solche Dinge (Alte Herren und Festspielen bei den aleten Herren) eigentlich nur den Kopf schütteln.
    Das einzige was für mich bei diesem Thema plausibel ist, ist, dass die Alten Herren bei Euch ja in derselben Altersklasse spielen, im normalen Rundenspielbetrieb. Wenn ich das richtig verstanden habe, bilden AH-Mannschaft zum Beispiel eine 3. oder 4. Mannschaft.
    Bei einem A-Jugend-Spieler ist dieser Fall aber nicht gegeben, da die A-Jugend nicht am Spielbetrieb bei den Herren teilnimmt.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Ich weiß nicht, ob das auch bundesweit gilt, aber bei uns ist das so, dass ein Jugendspieler, der mit Doppelspielrecht ausgestattet ist, auch nur für eine Seniorenmannschaft spielen darf. Er darf also auch nicht regelmäßig in der 2. spielen und dann mal in der 1. aushelfen.

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Darum , liebe SR, aus solchen Rechtsfragen raushalten, gell, mhs !!!!


    Glücklicherweise ist Schwaniwolli kein SR, deshalb kann er uns in solchen Rechtsfragen beraten und muss sich nicht ´raushalten! :respekt:

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Der SR hat auf den § 55 SpO DHB abgezielt. In diesem steht, dass ein Spieler in einer Altersklasse an den ersten beiden Spieltagen nur in einer Mannschaft spielen darf, also für die ersten beiden Spieltage festgespielt ist.

    Als A-Jugendlicher gilt dies nicht, wenn er in einer Herrenmannschaft spielt. Er ist aber dann für diese Herrenmannschaft festgespielt, es sei denn, die zweite Herrenmannschaft nimmt nur an einer Beschäftigungsrunde teil.

    Ein besonder Fall gilt auch , wenn ein Spieler in einer Herrenmannschaft das 1. Spiel bestreitet und dann nach dem dritten Spiel der 1. Mannschaft im 1.Spiel der 2. Mannschaft mitspielen möchte. Auch das geht nicht, da die beiden ersten Spieltag der Saison für beide Mannschaften gilt. In diesem Fall wäre er erst ab dem dritten Spiel der 2. Mannschaft wieder einsatzfähig.

    Und das ganze hat mit einem Doppelspielrecht nichts zu tun !!!!

    Der SR meint hier die Regelungen in § 55 (2) SpO DHB, § 55 (11) SpO DHB und nochmals § 55 (2) SpO DHB. Er hat das, was hasenhirn schon sagte, nur etwas in den offiziellen Sprachgebrauch gehüllt und eine Rechtsgrundlage dazu zitiert.

    Dabei gibt der § 55 SpO DHB allerdings noch einiges mehr her: in § 55 (3), (5), (6) und vor allem (10) sind noch einige beachtenswerte Regelungen festgelegt. Je nach Spielklasse der Herrenmannschaften kann auch noch § 55 (12) SpO DHB interessant sein.
    Also am besten selbst noch ´mal nachlesen, RolfB.

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen: