• Offizieller Beitrag

    Dabei bitte berücksichtigen, dass der fragliche Rechtsstreit aus dem Jahr 2000 datiert und daher der Rechtsstand im Jahr 2000 diesem Urteil zugrunde zu legen ist.

    Inzwischen ist mit Dezember 2001 das "Gesetz über die Nutzung von Telediensten" geändert worden (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/index.html) und nach § 11 TDG
    (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__11.html) heißt es:

    Zitat


    Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

    1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder

    2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

    Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.

    Das ist der Block, der für Foren und Gästebücher zB relevant ist. Demnach muss ein Seitenbetreiber die rechtswidrigen Inhalte sperren, wenn er Kenntnis davon hatte ...

  • ich habe gestern wohl zu früh geschrien! als hätte sie es gehört, hat heute eine DAme in unserem Gästebuch ihre "Ware" angeboten, um es mal glimpflich auszudrücken...wurde natürlich möglichst schnell gelöscht!