Bundesgerichturteil zum 13.Spieler

  • Richtungsweisendes Urteil zum 13. Spieler.

    Bei einem C-Jugend Spiel wurden bei der Heimmannschaft 13 Spieler eingesetzt, wobei der 13 Spieler unbewußt eingesetzt wurde. Der Sr bemerkte den 13 Spieler und er hat ihn regelgerecht disqualifiziert.

    Die Sportinstanz des HHV ( Hessischer Handballverband) hat das Spiel mit 0:0 Toren und 2:0 Punkten für die Gastmannschaft gewertet.

    Gegen dieses Urteil legte die bestrafte Mannschaft Einspruch ein. Das Verbandssportgericht des HHV hat das vorherige Urteil aufgehoben und das Spiel entsprechend dem Ausgang gewertet.

    In letzter Instanz hat nun das Bundesgericht des DHB entschieden, dass das Spiel mit 0:0 Toren und 2:0 Punkten für den Gast gewertet wurde.

    Begründung :

    1. DIe Entscheidung des SR war regelkoform und richtig.
    2. Die Auffassungen der Vorinstanzen zur Spielberechtigung einerseits und der Teilnahmeberechtigung am Spiel andererseits waren auch richtig.

    3. Der Einatz eines 13. Spielers ist gem Regel 4:1 nicht zulässig. Einem solchen Regelverstoß liegt Unfairness und Unsportlichkeit inne ( was für eine Formulierung). Aus diesem Grund besteht zur Regelung der Frage nach spieltechnischen Folgen Handlungsbedarf.

    4. Die Rechtsgrundlage für solch eine Entscheidung ergibt sich aus §1 , Abs. 2 , letzter Satz RO DHB : danach entscheiden die Rechtsinstanzen, wenn Bestimmungen der Satzung und der Ordnungen für den einzelnen Fall keine Regelung enthalten, nach sportlichen Gesichtspunkten.

    Ich finde eine mutige, aber richtigte Entscheidung. Der Einsatz eines 13. Spielers ist an und für sich schon unsportlich, aber wenn dieser Einsatz auch noch zu einem Erfolg führt, ist diese Unsportlichkeit nicht akzeptabel..

    Bundesgericht Urteil BG 1/04

  • Richtig so. Haben wir nicht vor geraumer Zeit dieses Thema schonmal behandelt und festgestellt, dass bisherige Urteile nicht fair waren?
    Ich glaube, ich hatte angesprochen, dass eine Mannschaft, die einen nicht teilnahmeberechtigten Spieler einsetzt, mit 11 Mann beenden muss, während eine Mannschaft, die einen Spieler zu viel einsetzt, mit 12 Mann das Spiel beenden darf.
    Endlich ist hier was passiert.

  • Heisst das jetzt jedes Spiel in dem ein Spieler nach 16:6a) disqualifiziert wird, wird automatisch für die nicht fehlbare Mannschaft gewertet? Oder wie waren die genaueren Umstände bei dem Spiel? Hängt das ab von Einsatzdauer, Torerfolgen und Spielausgang (knapp oder deutlich)?

    EDIT: Ok nicht jedes Spiel, normalerweise ist ja in so einem Fall noch ein Platz frei auf dem Bogen. Nicht lange genug nachgedacht :(

    Einmal editiert, zuletzt von berndo (31. Mai 2004 um 19:52)

  • Zitat

    Original von Lasse
    Richtig so. Haben wir nicht vor geraumer Zeit dieses Thema schonmal behandelt und festgestellt, dass bisherige Urteile nicht fair waren?
    Ich glaube, ich hatte angesprochen, dass eine Mannschaft, die einen nicht teilnahmeberechtigten Spieler einsetzt, mit 11 Mann beenden muss, während eine Mannschaft, die einen Spieler zu viel einsetzt, mit 12 Mann das Spiel beenden darf.
    Endlich ist hier was passiert.

    Was hat da mit o.g. Fall zu Tun???

  • Zitat

    Original von Schieri_neu

    Was hat da mit o.g. Fall zu Tun???

    Das bedeutet jetzt, dass die Mannschaft, die einen Spieler zu viel einsetzt, das Spiel als verloren gewertet bekommt. Darum ging es doch in dem ursprünglich beschriebenen Fall, oder nicht?

  • Genau aus diesem Grund wurde das Spiel ja als verloren gewertet. Sie hatten 13 Spieler eingesetzt. Zwei Jugendspieler konnten nicht im SPielbericht berücksichtigt werden und mussten auf einer Bank neben der Auswechelbank Platz nehmen. Der Trainer hat dann einen der beiden aus Versehen eingesetzt.

    Also , dieses Urteil gilt nur bei wirklich 13 eingesetzten Spielern.

  • Schwaniwolli: Wo kann man denn solche Urteile des Bundesgerichts nachlesen? Unsere Verbandsurteile bekommen wir zugeschickt, aber von irgendwelchen Bundesurteilen hab ich noch nix gehört. Scheinen ja auch nicht grad soo häufig vorzukommen (wenn das erst 01/04 war).

  • Es wegen einem C-Jugend-Spiel zu einem Bundesgerichts-Urteil kommen zu lassen ? Wow der Verein Muß Geld haben !

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Das Urteil ist nachzulesen unter http://www.hessen-handball.de unter Rechtsprechung --> DHB-Bundesgericht --> Aktuelles

    Nach Heini-Urteil, Anweisungen für SR sind für SR nicht verbindlich und weiteren tollen Fällen hat es ein Gericht wieder gepackt, ein Urteil so zu formulieren, dass der Laie sich sehr intensiv mit dem Vorgang beschäftigen muss um den Fall zu verstehen.

    Hier geht es nicht darum, dass ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler eingesetzt wurde. Es ist also nicht so, dass in Zukunft Spiele automatisch gegen eine Mannschaft gewertet werden, wenn ein Spieler vergessen wird im Spielbericht einzutragen. Wer also als Spieler zu spät in die Halle kommt und der Trainer vergisst den Spieler einzutragen bevor er aufs Spielfeld läuft, das ist ein anderer Fall und darum geht es hier nicht. Das ist ROT und die Sache ist erledigt.

    Beim Urteil geht es wohl darum, dass mehr Spieler (13) von Dutenhofen als erlaubt (12) eingesetzt wurden. Das ist dem Urteil nach wohl so unsportlich und der Mannschaft wird Absicht unterstellt, dass ein Spiel dann, egal wie es ausgeht, für den Gegner gewertet wird. Hier ging das Spiel 24:18 für Dutenhofen gegen Goldstein aus, in der Regel würde hier nicht auf einen spielentscheidenden Vorteil entschieden. Aber durch die schwere des Vergehens ging es nicht um das Ergebnis an sich, sondern um den Vorfall, deshalb wurde die Spielwertung geändert.

    Klingt kompliziert und ist es auch. Ich persönlich habe es auch nicht 100% verstanden.

    Pikante Nebenerscheinung. Der Vorfall passierte im entscheidenden Meisterschaftsspiel, mit der anderen Wertung wäre jetzt wohl Goldstein Meister. Vielleicht wird jetzt nachträglich die Tabelle der C-Jugend-Oberliga Mitte in Hessen geändert, aber dafür kann sich Goldstein nichts kaufen. Denn mittlerweile ist Dutenhofen Hessenmeister geworden und ich glaube kaum, dass die Spiele um die Hessenmeisterschaft wiederholt werden. Aber Goldstein kann sich als C-Jugend-Hessenmeister im Geist fühlen.

    Dies erklärt aber wohl auch, warum bis zum DHB-Gericht gegangen wurde. Und es sollte damit wohl auch eine Unklarheit im Regelwerk als Präzidenzfall beseitigt werden.

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)

    3 Mal editiert, zuletzt von vr316 (1. Juni 2004 um 10:17)

  • Zitat

    wobei der 13 Spieler unbewußt eingesetzt wurde


    aber wieso wird dann Unsportlichkeit unterstellt? sorry aber versteh den ganzen Aufriß gerade nicht, könnt an der Uhrzeit liegen :)

  • Zitat

    Original von Theoitetos


    aber wieso wird dann Unsportlichkeit unterstellt? sorry aber versteh den ganzen Aufriß gerade nicht, könnt an der Uhrzeit liegen :)

    Weil es immer "aus Versehen" passiert. Versuch das als (Sport)gericht mal nachzuweisen, dass es vorsätzlich geschehen ist.

  • Zitat

    Original von vr316
    Wieder mal ein spektakuläres Urteil mit Beteiligung des HHV. Nach Heini-Urteil, Anweisungen für SR sind für SR nicht verbindlich und weiteren tollen Fällen hat es ein Gericht wieder gepackt, ein Urteil so zu formulieren, dass der Laie sich sehr intensiv mit dem Vorgang beschäftigen muss um den Fall zu verstehen.

    Ich finde es witzig, wie juristische Laien hier oftmals Recht sprechen. (da nehme ich die anderen Verbände nicht aus). Ich hab mir eben mal die Urteile angesehen - ich finde besonders das "Heini" - Urteil sehr amüsant, wo doch bereits ein uns bekannter Bundespräsident (Hrch. Lübke) für den Satz bekannt wurde: "You're perhaps a Henry" - " Sind Sie vielleicht ein Heini" - was beweist, dass diese Bezeichnung doch durchaus salonfähig ist.

    "Wehe mich nennt einer Hasenhirn - dann fühle ich mich aber beleidigt"

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Zitat

    Original von vr316
    Hier geht es nicht darum, dass ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler eingesetzt wurde. ...
    Beim Urteil geht es wohl darum, dass mehr Spieler (13) von Dutenhofen als erlaubt (12) eingesetzt wurden. Das ist dem Urteil nach wohl so unsportlich und der Mannschaft wird Absicht unterstellt, dass ein Spiel dann, egal wie es ausgeht, für den Gegner gewertet wird. Hier ging das Spiel 24:18 für Dutenhofen gegen Goldstein aus, in der Regel würde hier nicht auf einen spielentscheidenden Vorteil entschieden. Aber durch die schwere des Vergehens ging es nicht um das Ergebnis an sich, sondern um den Vorfall, deshalb wurde die Spielwertung geändert. ...

    Hallo beisammen :hi:,

    wenn ich jetzt keinen Denkfehler begehe, war also der 13. Spieler ordnungsgemäß teilnahmeberechtigt (d. h. u. a. im Spielprotokoll eingetragen!) :pillepalle:.

    Das hätte dann folgende logische Konsequenz im allgemeinen:

    Es dürfen mehr als zwölf Spieler im Spielprotokoll eingetragen werden, wenn dies in den Ausschreibungen von Verbänden so geregelt ist, dabei dürfen aber nicht mehr als zwölf Spieler auch eingesetzt werden.

    Da hat dann wohl wieder ´mal die sprichwörtliche deutsche Gründlichkeit zugeschlagen, von der Bürokratie und Regelungswut ganz zu schweigen!

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • Hallo Markus,
    es waren nur 12 Spieler eingetragen, aber der Trainer hat versehentlich einen 13. Spieler, der zusammen mit einem anderen neben der Auswechselbank saß, eingesetzt. Also 13 Spieler, 12 waren eingetragen.

  • Mal ne Frage an die Regelspezialisten:

    Wenn sich nun im Nachhinein rausstellt dass die Gastmannschaft einen nicht spielberechtigten Spieler eingesetzt hat (z.B. Wechselfrist nicht abgelaufen o.ä.) wie wäre dann das Spiel gewertet worden ?

  • Friggi: (Höchstwahrscheinlich) mit 2:0 Punkten und 0:0 Toren zugunsten der Heimmannschaft

    Oder der Einspruch der Gastmannschaft wäre als unbegründet zurück gewiesen und das Spiel gemäß Ausgang gewertet worden.

    Eigentlich ist alles vorstellbar: vielleicht sogar dass das Spiel für beide als verloren gewertet wird - gab's ja alles schon, z.B. wenn ein zwingend durchzuführendes Jugendspiel mangels SR nicht ausgetragen wurde.

    2 Mal editiert, zuletzt von berndo (2. Juni 2004 um 10:05)