Hallo zusammen,
ich möchte an dieser Stelle mal eine Situation zur Diskussion stellen und den Sachverhalt kurz schildern:
In einem knappen Spiel (vom 2. Spieltag der Saison) bei ständig wechselnden Führungen, sind die schwächsten Beteiligten – Zeitnehmer und Sekretär (neutrale). In der ersten Halbzeit haben sie den Spielstand mal verkehrt herum anzeigen lassen oder ein korrekt beantragtes Team-Time-Out schlicht und ergreifend verpennt.
In der 50. Minute reklamiert der Trainer der Gäste-Mannschaft einen seiner Ansicht nach falschen Spielstand auf der Anzeigetafel (28:28), seiner Ansicht hätte der Spielstand 27:28 lauten müssen. Erst auf massiven Druck des Mannschaftsverantwortlichen der Gästemannschaft pfeift der Zeitnehmer. Die SR unterbrechen das Spiel.
Nach Beratung und Kontrolle der SR-Karten erklären die SR, dass der Spielstand von 27:28 stimmt und ordnen an, die Anzeigetafel zu korrigieren. Genau hier gehen die Aussagen später auch weit auseinander, denn in der späteren Stellungnahme der Z/S wird ausgesagt, dass zu diesem Zeitpunkt auch der Spielberichtsbogen geändert wurde. Der Mannschaftsverantwortliche der Gästemannschaft schwört hingegen „Stein und Bein“ dass bereits vorher das von ihm angemahnte Ergebnis auf dem Bogen notiert gewesen wäre, sonst wäre es ihm überhaupt gar nicht erst eingefallen, das Ergebnis zu reklamieren.
Das Spiel wird mit dem korrigierten Spielstand von 27:28 fortgesetzt und endet 30:31 für die Gastmannschaft.
Folgende Tatsachen sind noch festgestellt worden: Die Anzahl der Torschützen (Striche auf dem Spielberichtsbogen) lautet 31, auf dem Bogen wurde wegen der angeblichen Spielplan-korrektur keinerlei Streichungen vorgenommen. Z/S sagen aus, sie hätten einem SPieler der Gastmannschaft einen Extra-Tor-Strich verpaßt
Die Heimmannschaft hat nach dem Spiel Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingelegt, mit der Begündung falsches Spielergebnis. Als Beweis werden später ein Video, vom Heimverein gedreht, vorgelegt und eine handschriftliche Mitschrift des Spielfilms mit Torschützen Spielstand hier 30:30. Auch das Video zeigt nur 30 Gästetore. Gleichzeitig hat der Heimverein eine Kopie des Videos vor der schriftlichen Stellungnahme an die anderen Beteiligten auch an die SR, geschickt.
Die Schiedsrichter erklären in der schriftlichen Stellungnahme, dass laut ihrer Unterlagen das Spiel 30:31, nach Studium des Videos aber wohl ein Fehler passiert sei. Die Schiedsrichter Karten vom Spiel sind nicht mehr auffindbar.
Die Gastmannschaft beantragt den Einspruch abzuweisen.
Wie denkt Ihr darüber, wie hier zu entscheiden ist ????
Das Verbandsschiedsgericht hat jedenfalls folgendermaßen „Recht“ gesprochen. Die Begründung: das Video wurde nicht anerkannt, man hat es sich aber als „Gedankenstütze“ (so stehts im Urteil) angesehen, und auch die handschriftlichen Notizen des Spielfilms anerkannt.
Dem Einspruch wurde stattgegeben, das Spiel neu angesetzt.
Die Gastmannschaft hat dieses Wiederholungsspiel mit 24:30 verloren.
Die Heimmannschaft ist zum Ende abgestiegen, die Gastmannschaft hat den Klassenerhalt ganz knapp geschafft. ![]()