ZitatOriginal von handballregeln.de:
16:12 Wird von einem Spieler oder Mannschaftsoffiziellen gleichzeitig oder in direkter Folge vor dem Wiederanpfiff mehr als !eine Regelwidrigkeit begangen und erfordern diese Verstöße verschiedene Strafen, ist grundsätzlich nur die schwerwiegendste Strafe auszusprechen. Das ist immer der Fall, wenn eine der Regelwidrigkeiten eine Tätlichkeit ist.
Es gelten jedoch die folgenden besonderen Ausnahmen, bei welchen in sämtlichen Fällen die Mannschaft auf der Spielfläche für 4 Minuten reduziert wird:
a) wenn ein Spieler, welcher gerade eine Hinausstellung erhalten hat, vor der Wiederaufnahme des Spiels unsportliches Verhalten begeht, soll er eine zusätzliche Hinausstellung erhalten (16:3h); (wenn die zusätzliche Hinausstellung die dritte für den Spieler ist, wird er disqualifiziert);
b) wenn ein Spieler, der gerade eine Disqualifikation bekommen hat (direkt oder wegen seiner dritten Hinausstellung), vor der Wiederaufnahme des Spiels unsportliches Verhalten begeht, erhält die Mannschaft eine zusätzliche Strafe, wodurch die Reduzierung 4 Minuten beträgt;
c) wenn ein Spieler, der gerade eine Hinausstellung bekommen hat, sich vor der Wiederaufnahme des Spiels grob unsportlich verhält, wird er zusätzlich disqualifiziert (16:6d); die beiden Strafen bedeuten eine 4-Minuten. Reduzierung der Mannschaft (16:8, 2.Absatz);
d) wenn ein Spieler, der gerade eine Disqualifikation bekommen hat (direkt oder wegen seiner dritten Hinausstellung), vor der Wiederaufnahme des Spiels sich grob unsportlich verhält, erhält die Mannschaft eine zusätzliche Strafe; die Reduzierung beträgt insgesamt 4 Minuten.
Die Regel ist seit der Saison 2001/02 da und sollte allen Bundesligahandballern klar sein. Natürlich gibt es Schiedsrichter, die den Sportlern sehr viel Freiraum lassen. Ich habe schon früher die Anwendung dieser Regel mitgekriegt und finde sie auch nicht schlimm. Da müssen die Spieler halt lernen sich anständig zu verhalten und nicht wie ein HB-Männchen hoch in die Luft gehen und vollkommen ausflippen.
Aus meiner Sicht waren und bleiben die beiden Entscheidungen volkommen korrekt und vertretbar.