Ein SR gibt eine Disqualifikation, formuliert den Tathergang aber derart unglücklich, dass die spielleitende Stelle daraus eine Tätlichkeit macht und den Spieler entsprechend 6 Monate sperrt.
Wann kann man als Verein/Spieler/Mannschaft Einspruch gegen diese Entscheidung der spielleitenden Stelle einlegen, und wie lange hat man dafür Zeit? Zum Ende des Spiels ist ja nur die Entscheidung der SR bekannt, mit der man als Spieler/Mannschaft ja (meinetwegen auch nur zähneknirschend) einverstanden ist.
An sich muss es doch eine schriftliche Kenntnisgabe der Strafe geben, nach deren Zugang doch erst die Frist beginnen kann, oder?