Einspruch nach Entscheidung der spielleitenden Stelle

  • Ein SR gibt eine Disqualifikation, formuliert den Tathergang aber derart unglücklich, dass die spielleitende Stelle daraus eine Tätlichkeit macht und den Spieler entsprechend 6 Monate sperrt.

    Wann kann man als Verein/Spieler/Mannschaft Einspruch gegen diese Entscheidung der spielleitenden Stelle einlegen, und wie lange hat man dafür Zeit? Zum Ende des Spiels ist ja nur die Entscheidung der SR bekannt, mit der man als Spieler/Mannschaft ja (meinetwegen auch nur zähneknirschend) einverstanden ist.

    An sich muss es doch eine schriftliche Kenntnisgabe der Strafe geben, nach deren Zugang doch erst die Frist beginnen kann, oder?

  • Auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt irgendwas vollkommen durcheinander bringe, aber hieß es in dem anderen Thema nicht, dass aus einer Disqualifikation, die nicht für SR-Beleidigung gegeben wurde, keine Sperre mehr folgen kann?

  • 1. Eine Spielleitende Stelle kann aus einer Disqualifikation keinen Ausschluß machen.

    2. Nach Zugang der Staffelleiterentscheidung habt ihr 14 Tage Zeit, dagegen Einspruch einzulegen. Auf der Staffelleiterentscheidung muss die Rechtsmittelbelehrung mit drauf stehen.

    3. Bitte auf die Formalitäten eines Einspruches achten . 5-fache Ausfertigung, Einzahlungsbeleg der Einspruchsgebühr beilegen(Einzugsermächtigung reicht nicht aus), Unterschrift von Abteilungsleiter und eines Mitglieds des Vereinsvorstand muss drauf sein.

    4. Falls ihr noch Spiele bestreiten müsst, sofort beim zuständigen Schiedsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Sperre beantragen. Wenn der Staffelleiter wirklich eigenmächtig aus einer D einen A gemacht hat, geht dieser Antrag auch durch. Vorab bei der Rechtsinstanz informieren.

    5. Der Ausgang dieser Sach würde mich interessieren.

  • Ich war nur auf der Tribüne bei unserer ersten Herren (Bezirksklasse), habe aber mit den SR gesprochen und auch die Texte gelesen. Deine Info habe ich schon weitergegeben.

    Danke für die Info.

    Halte dich auf dem Laufenden, wenn ich neues weiß.