• Anfangs des 17 Jahrhunderts hat das ein Mitglied des Prager Bürgerrates auch schon einmal gemacht. Und was ist dabei rausgekommen ????

    Also eine Tätlichkeit ist eine besonders starke körperliche Einwirkung, bei der auch bewußt eine Verletzung in Kauf genommen wird. Wenn du in diesergezeigten Situation auf "A" entscheidest, freut sich jedes Sportgericht über Arbeit. Ein "A" im Kampf um den Ball ist eigentlich äußerst selten. Der Check ist jedenfalls keine Tätlichkeit.

  • Zitat

    Original von Gismo
    was hat die dame denn nun eigentlich bekommen??

    Nyberg bekam wohl 2 Minuten.

    (hab ich aber schon am Anfang reingeschrieben gehabt.) ;)

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Zitat

    Original von jfherden
    Die Aktion (der gesamte Wechselvorgang) war nur dazu geplant, dass die Gegenspielerin zu Fall gebracht werden kann. Zumindest sieht die Aktion ja auch so aus.
    Und das restliche Spiel hat nicht viel mit dieser Situation zu tun.

    Also lehne ich mich mal ganz weit aus dem Fenster: Ich hätte im Spiel die Arme gekreuzt.

    Da frage ich mich ernsthaft, wie Du auf solche "Verschwörungstheorien" mit dem Wechselvorgang kommst. Hier auf Ausschluss zu entscheiden schiesst deutlich über das Ziel hinaus, denn meiner Ansicht nach ist die Aktion nämlich tatsächlich das Ergebnis übertriebener Methoden beim Abwehrversuch (Und das war's schliesslich: ein Abwehrversuch).

    Lasse: Eine nachträgliche Sperre für eine Rote Karte wegen Gesundheitsgefährdung ist nicht möglich. Oder doch, Schwaniwolli??

  • Die Spielerin hat keine Andeutungen gemacht, den Ball spielen zu wollen. Deshalb ist es für mich kein Abwehrverhalten.

    Und ganz ehrlich: Wenn solche Bodychecks "nur" mit einer D wegen gesundheitsgefährdendem Angriff (wie Schwaniwolli schon gesagt hat: Ohne Sperre) geahndet werden, kann es sein, dass solche Situationen Mode machen bei knappen Spielständen. Dann riskiert man als Spieler doch 3-4 Minuten vor Schluss eine vorzeitige Dusche, um solch eine Situation zu "entschärfen".
    Insbesondere wenn eine SR dabei hingehen und auf Freiwurf entscheiden, weil die Spielerin den Ball noch nicht hatte => noch keine klare Torchance hatte.
    Zudem bestehen bei einem 7m eine größere Chance, den Ball zu halten, als aus vollem Lauf heraus.

    Und solch ein Massenverhalten lässt sich nur mit einem klaren Denkzettel vermeiden.


    Auch auf die Gefahr hin, dass mich das Sportgericht korrigiert: Ich würde im Spiel erstmal auf A entscheiden.
    Einige Vereine legen nicht mal einen Einspruch ein. Und wenn: Wie gesagt, notfalls wird meine Entscheidung korrigiert.

    Noch weiter gedacht: Selbst wenn keine Sperre nach dem Spiel kommt, ist das doch eine empfindliche Strafe bereits während des Spiels, wenn die Mannschaft nicht ergänzen darf.
    Und ich nehme an, dass solch ein Spiel auf Grund einer solchen SR-Entscheidung nicht wiederholt wird. Denn die sind (wie wir anderweitig ja schon mal gesagt haben) nicht anfechtbar, da sie Tatsachenentscheidungen sind.

    Was würde mir als SR in solch einem Falle als Konsequenz drohen?
    Mal vorausgesetzt, dass solch eine Situation einmal in dreihundert Spielen vorkommt und ich nicht jede Woche mit solch einer Entscheidung "auffalle".

  • Wenn du deine Tatsachenfeststellung im Spielbericht begründest, kann zwar die Strafe für den/die Spieler/in zwar im Nachhinein korrigiert werden, aber auf die Spielwertung sollte das keinen Einfluß haben.

    Wir hatten gerade vor kurzem im BHV solch einen Fall. Die Sperre gegen den Spieler wurde aufgehoben, weil die Tatsachenentscheidung der SR falsch war. Aber da sie den Ausschluß aufgrund ihrer Tatsachenfeststellung richtig gegeben haben, haben Sie keinen Regelverstoß begangen. Anders hätte es ausgesehen, wenn Sie eine/n Spieler/in wegen einer Beleidigung ausgeschlossen hätten. Dies wäre ein Regelverstoß, damit Spielwiederholung möglich.

    Bitte nicht als Aufforderung zu verstehen: dem SR drohen keinerlei Konsequenzen, es sei denn, dies geschieht öfter.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (18. April 2004 um 22:28)

  • Schon klar, ich will auch nicht grundsätzlich irgendwie D's und A's vertauschen bzw. austauschen.

    Nur geht es mir etwas gegen die Hutschnur, dass sich einige Spieler meinen alles erlauben zu können. Und in solchen Situationen kann eine Solche Entscheidung Denkzettel verteilen.

  • Zitat

    Interessant wäre ja mal zu wissen, wer da auf "gar keine" getippt hat?? Wahrscheinlich die Spielerin selbst


    Ich out mich mal, weil wieso willst die Offensivespielerin bestrafen :) weil se versucht hat den Ball zu fangen?
    Abwehrspielerin mit Nr. 14 klar rot, obwohl wie schon von einigen angedeutet en Ausschluss Maßstäbe setzen würde :)
    Wieso gibts eigentlich keine weiterreichende Strafe bei solchen roten karten?

  • Weil die Rechtsordnung keine Strafen für so etwas vorsieht. Als es noch die automatische Sperre bei grobem Foulspiel oder grober Unsportlichkeit gab, hagelte es Proteste aus der BuLi, weil man ja ab und zu auf seine Stars verzichten müßte. Diese Proteste kamen dann auch aus den anderen nationalen Verbänden und so wurde die automatische Sperre bei einer Disqualifikation ( ausgenommen 16:6g) wieder zurück genommen.

    Der BadHV wollte in seiner Rechtsordnung wenigstens eine Geldstrafe einführen, da es in der Oberliga und in den beiden Landesligen der Männer ca. 450 !!! Disqualifikatonen gab, aber es gab keine Möglichkeit.
    LEIDER.

  • ich will ja auch keine automatische Sperre wie bei nem Ausschluss, aber kann man ned für bestimmte rote Karten, gerade in Verbindung mit 8:5 (gesundheitsgefährdende Fouls) eine weiterführende Strafe aussprechen von der spielleitenden Stelle?
    Wieso muß ich den sonst jedesmal hinschreiben weswegen die Disquali war?

  • In so einer Situation zeigt sich momentan eine der größte Schwächen des Handballs. Die Spielerin wird mit der roten Karte bestraft und spielt im nächsten Spiel wieder mit. Die gefoulte Spielerin fällt vielleicht verletzt aus. Und wenn der aufgebrachte Trainer oder einer Spielerin die Übeltäterin beleidigt (z. B. "Was soll die Scheiße, du dumme Kuh") wird eine Sperre folgen.

    Mein Gerechtigkeitsempfinden schlägt Saltos, ich finde auch rote Karten sollten eine Sperre nach sich ziehen. Meine provokante Idee: Zieht ein Foul eine Verletzung nach sich, muss der Spieler so lange pausieren wie der Verletzte ausfällt.

    Oder wir SR müssten wirklich mit Ausschlüssen verstärkt um uns "werfen". Aber mal ehrlich, wer will das und wie oft gibt es denn einen Ausschluss. In meinen 8 Jahren als SR hatte ich 2 oder 3 Ausschlüsse.

    Wie sieht es bei euch aus ?

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)

  • Hab bis jetzt noch kein ausgesprochen und möcht das auch nicht in naher Zukunft tun, aber mit den roten Karten und den folgenden Strafen muß sich was ändern.
    Wie kann man sowas erwirken/beeinflussen Schwaniwolli

  • Die einzige Möglicheit ist eine Änderung der Rechtsordnung beim nächsten DHB Bundestag. Bei der Halbjahressitzung in Riesa anläßlich des Supercups wurde keine Lösung gefunden.

    Unser Vorschlag war folgender :

    nach der 3. Disqualifikation ( direkten ) erfolgt automatisch 1 Spiel Sperre,

    nach der 5. Disqualifikation (direkten ) erfolgt automatisch 1 Spiel Sperre,

    ab der 7. Disqualifiktation automatisch immer 1 Spiel Sperre

    die bislang automatischen Sperren bei Beleidigungen oder Bedrohungen bleiben erhalten.

    Im Bereich des BHV hätten wir auf diese Art mehrere Spieler gehabt, die mehrmals hätten aussetzen müssen.

  • Ich wiederhole es immer wieder: Die Wirkung (und nicht die Ursache) zu bestrafen, ist sowas von gegen den sportlichen Gedanken.
    Denn die schlimmsten (bzw. langwierigsten) Verletzungen resultieren meiner Meinung nach nicht aus übermäßig harten Fouls, sondern aus vergleichsweise harmlosen Aktionen.
    Wenn Du die Sperre mit der Länge der Verletzung verknüpfen möchtest (ich gehe mal davon aus, dass das nicht wirklich ernst gemeint war, aber man sollte sich das trotzdem mal vor Augen halten), dann müsstest Du als SR schon mit einem Physiotherapeuten anreisen, um die Spieler zu ermahnen (bzw. zu bestrafen), die sich nicht richtig aufwärmen.
    Zusätzlich kann eigentlich auch keiner wirklich beurteilen, wann eine Verletzung auskuriert ist, außer die Ärzte und die Patienten. Und das zu überwachen würde dann wohl doch eher den Verwaltungsaufwand zum explodieren bringen.

    Zu guter letzt noch ein Beispiel, das zeigt, dass Deine Idee nicht wirklich fair wäre:
    Spieler A5 haut B4 mit einem Karatetritt und 5 Metern Anlauf um. Erstmal gibt der SR Auschluss, das ist klar. Bei Ersttätern würde ich schätzen, die Sperre würde zwischen 8 und 12 Wochen betragen. B4 ist nun aber sehr hart im Nehmen und kann ohne Probleme weiterspielen.

    Nun kommt B7 und schubst Spieler A13 im Tempogegenstoß um, also eine klare DQ und kein Ausschluss. A13 knickt daraufhin unglücklich weg und rutscht mit dem Gesicht gegen den Torpfosten. Diagnose: Kreuzbandriss beim Umknicken und Nasenbeinbruch beim Kontakt mit dem Pfosten. A13 fällt nun durch den Kreuzbandriss für ein Jahr aus (durchaus im Amateurbereich eine realistische Dauer, würde ich mal behaupten).

    Spieler B7 sollte nun also eine Sperre für ein Jahr bekommen, während A5 schon nach 8 bis 12 Wochen wieder auflaufen darf? Fairness = 0.

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    Nachtrag: Jetzt hab ich so lange hier dran geschrieben, dass schon mehrere Beiträge dazwischen waren. Mein Beitrag bezieht sich auf den Beitrag und die Idee von vr316.

    Einmal editiert, zuletzt von Lasse (28. April 2004 um 18:52)

  • Natürlich war das mit der Sperrenlänge nicht ernst gemeint, denn genausogut könnte auch der Spieler seine Verletzung in die Länge ziehen um einen starken gesperrten Spieler zu blockieren.

    Aber es geht mir mehr um den Gedanken, dass ich für eine "gesundheitsgefährdende" Aktion zwar Rot bekomme, aber im nächsten Spiel in der Regel dabei bin, während eine Beleidigung aus einer Emotion heraus mit einer mehrwöchigen Sperre belegt wird.

    Überspitzt ist also ein "Idiot", "Penner" oder "Heini" in der Folge schlimmer als eine Abwehraktion ins Gesicht, ein Herunterziehen am Arm oder ein Stoßen beim Gegenstoß.

    Ja, so sind die Bestimmungen, aber ist das ok ?

    AUS MEINER SICHT: NEIN !!!

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)