- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von FaceIst es von der Rechtssprechung her überhaupt machbar, dass der Verein Frisch Auf Göppingen gegen die Körperverletzung vorgehen kann ? Der Verein Frisch Auf Göppingen kann natürlich die Strafe und den finanziellen Aufwand für die Spielverlegung einklagen, aber muss nicht erst mal der Täter zivilrechtlich vom Geschädigten verklagt werden ? Letztendlich müssen sich jetzt aufgrund dieser Aktion eines oder ein paar einzelnen 2800 Sitzplatz-Dauerkartenbesitzer unter der Woche auf den Weg nach Karlsruhe oder München machen. Es sind aber am Samstag keine 2800 Plastikgegenstände auf das Spielfeld geflogen. Im Prinzip müssten alle 2800 Karteninhaber, oder sagen wir 2798, der Täter wird wohl auch ein Dauerkartenbesitzer sein, als Nebenkläger die Fahrtkosten einklagen...
Da muss man ersteinmal zwischen Straf- und Zivilrecht trennen.
Der Verursacher kann wegen Körperverletzung belangt werden. Voraussetzung der Verfolgung ist ein Strafantrag bzw. eine Anzeige.
Zivilrechtlich muss der Verursacher für den Schaden geradestehen, den er FAG verursacht hat. Das könnte die zusätzliche Hallenmiete und alles andere sein, was direkt mit dem Umzug in die andere Halle zusammenhängt.
Drittschäden (z.B. die erhöhten Fahrtkosten der Fans) werden nach deutschem Schadensersatzrecht grundsätzlich nicht ersetzt.