Gefährdung des TW

  • Zitat

    Original von jfherden
    Nur noch eine ketzerische Frage am Rande: Regel 8:5b sagt, dass ein Spieler zu disqualifizieren ist, wenn er "eine Aktion so ausführt, dass der Gegenspieler an Kopf oder Hals getroffen wird". Weit gefasst und interpretiert bedeutet das, dass er auch zu disqualifizieren ist, wenn er (auch aus Dummheit oder mangelnder Zielfähigkeit) einen Gegenspieler (auch TW) mit dem Ball am Kopf trifft. Da steht nichts von Absicht oder die Beschränkung des Kopftreffers auf die Arme.

    Hmmm... ehrlich gesagt, ist mir das auch schon desöfteren durch den Kopf gegangen, aber wenn ich das von mir aus angesprochen hätte, würde ich hier bald ganz alleine stehen... :D Aber mal im Ernst, das sollte auf jeden Fall mal "von oben" klargestellt werden, damit das nicht jeder SR für sich selbst auslegt, was denn nun gemeint ist. Allerdings gehe ich mal davon aus, dass man einen Gegenspieler grundsätzlich nicht mit dem Ball gesundheitsgefährdend angreifen kann, denn darum geht es in der Regel ja.

  • Wir aus dem Norden müssen halt zusammenhalten :)
    Nein im Ernst: Das ist wieder eine der berühmten Lücken im Regelwerk, denke ich.
    Denn ich greife auch jemanden gesundheitsgefährdend an, wenn ich ihm im Angriff nen Ball ins Gesicht ballere.
    Denn du kannst ja beim Eishockey auch jemanden gesundheitsgefährdend angreifen wenn du ihm den Stock ins Gesicht knallst.

    Aber zu meinen Überlegungen: Die Regel 8:5e beschränkt das ganze darauf, wenn sich die Gegenspieler nicht bewegen.

    Da sich die Regeln aber nicht gegenseitig beschränken, sondern parallel gültig sind, dürfte es in meinem Ermessensspielraum liegen, bei einem Kopftreffer Rot zu ziehen, egal ob Absicht oder Dummheit.

    Was sagen die anderen dazu?