5. Februar 2004 um 16:07 #1 1. Muss der Vorstand den Wechsel genehmigen? Bzw. wer darf den freigegebenen Pass unterschreiben2. Wie lange darf die Prozedur dauern?3. Wie lange darf ich als Spieler dann nicht spielen?
5. Februar 2004 um 18:01 #2 Das regeln die einschlägigen Paragraphen §§23 ff. der Spielordnung - die findest Du hier.