ZitatOriginal von Lasse
Mal ne Frage zum ersten Beitrag: Darf ich überhaupt solche Aussagen wie "Spieler XY hat ebenfalls bestätigt... etc.", wenn mir das nur diktiert wird, ich diese Aussage also gar nicht selber mitbekommen habe?
Ich weiß, das Thema hatten wir schonmal, dass ich eigentlich alles eintragen soll, was mir gesagt wird, aber auch, wenn jemandem vielleicht was in den Mund gelegt wird?
Ich denke es ist nahezu unerheblich für den späteren Ausgang eines Verfahrens, was im Wortlaut genau ins Protokoll unter "Einspruch" eingetragen wird, da es sich nur um die Ankündgung eines Einspruchs handelt. Eingetragen wird wortgetreu alles das, was der Offizielle schriftlich vorformuliert hat (mit allen Schreibfehlern, damit der Schwaniwolli auch eine Freude hat).
Im SR-Bericht, wo es um die EIGENEN Wahrnehmungen geht, hat "Hörensagen" nichts verloren.