• Zitat

    Original von Lasse
    Mal ne Frage zum ersten Beitrag: Darf ich überhaupt solche Aussagen wie "Spieler XY hat ebenfalls bestätigt... etc.", wenn mir das nur diktiert wird, ich diese Aussage also gar nicht selber mitbekommen habe?
    Ich weiß, das Thema hatten wir schonmal, dass ich eigentlich alles eintragen soll, was mir gesagt wird, aber auch, wenn jemandem vielleicht was in den Mund gelegt wird?

    Ich denke es ist nahezu unerheblich für den späteren Ausgang eines Verfahrens, was im Wortlaut genau ins Protokoll unter "Einspruch" eingetragen wird, da es sich nur um die Ankündgung eines Einspruchs handelt. Eingetragen wird wortgetreu alles das, was der Offizielle schriftlich vorformuliert hat (mit allen Schreibfehlern, damit der Schwaniwolli auch eine Freude hat).

    Im SR-Bericht, wo es um die EIGENEN Wahrnehmungen geht, hat "Hörensagen" nichts verloren.

  • Der SR sollte sich hüten, einen diktierten, bzw. schriftlich vorformulierten Einspruch zu kommentieren.

    Außerdem haben die MVA nichts zu diktieren, sie müsen den Einspruch schriftlich beim SR vorlegen, der diesen Einspruch dann wörtlich einzutragen hat.

  • Wie sieht es denn bei einem Ausschluss mit dem Pass des Spielers aus? Die Ausweise halte ich während des Spiels ja sowieso unter Verschluss, aber was mache ich nach dem Spiel mit Ausweisen von ausgeschlossenen/disqualifizierten Spielern?

  • Ich würde sagen bei Disqualifikation bleibt der Pass in der Passmappe, da keine automatische Sperre. Bei einem Ausschluss schickst den Pass mit ein.

    Gruß Jan

  • hm ich weiß,vielleicht krieg ich jetzt von ulle einen auf den deckel wenn ich falsch liege :lol: ,aber soweit ich es mitbekommen habe erfolgt im BHV kein Passeinzug,bin ich richtig oder habe ich mir nur wieder mal was eingebildet ? :pillepalle:

    :nein: Bin mal gespannt :nein:

    :bier: „Erst wenn die letzte Ölplattform versenkt und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
    werdet Ihr merken, daß man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann. " :bier:

  • Im Bereich des BHV wird lediglich bei SR-Beleidigungen oder SR-Bedrohungen der Pass eingezogen.
    Ich weiss leider nicht ,warum ????

    Ich bekomme den Spielausweis, beschimpfe zwei Stunden lang das Paßbild und schicke den Pass wieder zurück zum Verein.

    jhl : auch bei D kommt es zu automatischen Sperren, z.Bsp. SR-Beleidigungen, Bedrohungen etc.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (20. Januar 2004 um 00:14)

  • Zitat

    Original von jfherden
    Spielen wir doch mal SR abwerfen.
    Konsequenz: Gekreuzte Arme.

    Wird das jetzt Volks- (ähm sorry) neuer Handballsport???

    Letztens meinte ein Spieler nach ner DQ (wegen Beleidigung) auch er müsse den Ball nach mir werfen. (Bin dem Ball so gut wie möglich ausgewichen und habe ihn noch am Fuß abbekommen)
    Die betroffene Mannschaft hat Einspruch eingelegt (jedoch ohne anzugeben gegen was oder wieso auf dem Protokoll).
    Raus gekommen ist wie ich jetzt so nebenbei erfahren durfte, dass beide Mannschaften meinten er hat den Ball vor mir niedergelegt (das nächste mal sichere ich Beweise) und die Tätlichkeit wurde aufgehoben.

    Rechtschreibfehler sind geschenkt ;)
    Das D:SF ist MEIN Handballsender, lieber Herr Strombach!

  • Zitat

    Original von *Marcel*
    hm ich weiß,vielleicht krieg ich jetzt von ulle einen auf den deckel wenn ich falsch liege :lol: ,aber soweit ich es mitbekommen habe erfolgt im BHV kein Passeinzug,bin ich richtig oder habe ich mir nur wieder mal was eingebildet ? :pillepalle:

    :nein: Bin mal gespannt :nein:


    :hi:
    Deckel (siehe Schwaniwolli) :baeh:
    :hi:

    ;)

  • bei uns wird der pass bei aussschluss eingezogen, aber nicht bei disqualifikation.

    ist das nicht überall so geregelt? ?(

    :hi: ich bin sr-neuling und DARF so blöde fragen stellen :hi:

  • Zitat

    Original von Creature
    bei uns wird der pass bei aussschluss eingezogen, aber nicht bei disqualifikation.

    ist das nicht überall so geregelt? ?(


    meines Wissens nach wird der Pass in Westfalen nicht eingezogen, deswegen haben wir das auch im beschriebenen Fall nicht getan. Wurde eindeutig auch so vom Lehrwart gesagt.

    :bier: Todde:ficken:

  • Zitat

    Original von Todde1973


    meines Wissens nach wird der Pass in Westfalen nicht eingezogen, deswegen haben wir das auch im beschriebenen Fall nicht getan. Wurde eindeutig auch so vom Lehrwart gesagt.


    gehören ja auch zum verband westfalen. dann scheint es da schon innerhalb der bezirke oder kreise unterschiede zu geben. :pillepalle:

    oder die infos finden nicht immer den richtigen weg?! :/:

    :hi: ich bin sr-neuling und DARF so blöde fragen stellen :hi:

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Im Bereich des BHV wird lediglich bei SR-Beleidigungen oder SR-Bedrohungen der Pass eingezogen.
    Ich weiss leider nicht ,warum ????

    Wie sieht's aus bei Ausschluss wegen Tätlichkeiten gegen SR? Da wird auch der Pass eingezogen (und natürlich fehlerhafte Pässe)

    Aber warum, weiss ich eigentlich auch nicht. Das handelt ja offensichtlich jeder Verband eh anders.

    Einmal editiert, zuletzt von berndo (20. Januar 2004 um 11:07)

  • Zitat

    Letztens meinte ein Spieler nach ner DQ (wegen Beleidigung) auch er müsse den Ball nach mir werfen. (Bin dem Ball so gut wie möglich ausgewichen und habe ihn noch am Fuß abbekommen)


    wasn solln das für Käse, ham die dich ned nachm Sachverhalt gefragt?

    bei uns wird der Ausweis ab dirket rot eingzogen, habsch recht Isi?

  • Zitat

    Original von Theoitetos


    wasn solln das für Käse, ham die dich ned nachm Sachverhalt gefragt?

    bei uns wird der Ausweis ab dirket rot eingzogen, habsch recht Isi?

    Weiß ich auch nicht. Ist zumindestens nicht korregt abgelaufen, dass der Spieler jetzt wieder spielen darf na gut, aber die Art und Weise wie das abgelaufen ist, hat noch ein Nachspiel. Möchte aber den Kampf an der Spietze damit nicht beeinflussen. Denn wenn ich darauf bestehen würde, dass da ein Rechtsverstoß vorliegt, müsste der Spieler wieder gesperrt werden und dann müssten die Punkte auch wieder weg sein die die geholt haben oder die Spiele müssen nachgeholt werden.

    Bei uns werden die Pässe nach Tätlichkeit und Beleidigung (glaube nur aber nur wenn gegen Schiri) eingezogen.

    Rechtschreibfehler sind geschenkt ;)
    Das D:SF ist MEIN Handballsender, lieber Herr Strombach!

  • Zitat

    Original von berndo

    Aber Ausschluss war doch korrekt ?(, oder soll ich den Schreibfehler behalten? :P

    Ja, das "nicht" darfst du behalten... Vielleicht kannst du es ja in einem deiner nächsten Beiträge verwenden :D Dann brauchst du nicht so viele Wörter ausgeben. :P

    Zitat

    Original von isi
    Letztens meinte ein Spieler nach ner DQ (wegen Beleidigung) auch er müsse den Ball nach mir werfen. (Bin dem Ball so gut wie möglich ausgewichen und habe ihn noch am Fuß abbekommen)
    Die betroffene Mannschaft hat Einspruch eingelegt (jedoch ohne anzugeben gegen was oder wieso auf dem Protokoll).
    Raus gekommen ist wie ich jetzt so nebenbei erfahren durfte, dass beide Mannschaften meinten er hat den Ball vor mir niedergelegt (das nächste mal sichere ich Beweise) und die Tätlichkeit wurde aufgehoben.

    Ich verstehe nicht, wie man solche Entscheidungen treffen kann. Wir treffen doch solche Entscheidungen nicht, weil uns die Nase von nem Spieler nicht passt. Da müssten die Rechtsinstanzen doch mal ein wenig nachdenken bevor solche Entscheidungen getroffen werden. Denn im Zweifelsfalle verbünden sich doch die Mannschaften gegen die SR. Und wenn das auch mit Lügen verbunden ist. Das sollte eigentlich jedem klar sein, der da mitmischt. Wenn nicht, dann sollte er den Job an den Nagel hängen.

  • Zitat

    Original von isi
    Letztens meinte ein Spieler nach ner DQ (wegen Beleidigung) auch er müsse den Ball nach mir werfen. (Bin dem Ball so gut wie möglich ausgewichen und habe ihn noch am Fuß abbekommen)
    Die betroffene Mannschaft hat Einspruch eingelegt (jedoch ohne anzugeben gegen was oder wieso auf dem Protokoll).
    Raus gekommen ist wie ich jetzt so nebenbei erfahren durfte, dass beide Mannschaften meinten er hat den Ball vor mir niedergelegt (das nächste mal sichere ich Beweise) und die Tätlichkeit wurde aufgehoben.

    ganz ehrlich, wenn die das mit mir machen würden und ich das noch so nebenbei erfahren würde, ich würde einen riesenterz machen. das würde beschwerden ohne ende hageln. und wenn das dann gar nichts bringt, würde ich mir ernsthaft überlegen, ob ich den schein nicht wieder abgebe. ;(

    :hi: ich bin sr-neuling und DARF so blöde fragen stellen :hi:

  • Na mal sehen was raus kommt. Habe das heute mal in die Hände des Vorsitzenden des Bezitkes gegeben. Das er da mal bei seinem Rechtswart nachfragen soll, was da los ist.

    Rechtschreibfehler sind geschenkt ;)
    Das D:SF ist MEIN Handballsender, lieber Herr Strombach!

  • Der Rechtswart ist die falschen Anschrift. Die Aufhebung der Bestrafung läuft nur über das Kreisschiedsgericht.

    Aber mal unter uns. Wenn bei uns im Verband ein Kreisschiedsgericht eine Tätlichkeit gegenüber SR wegen Aussagen von Vereinsvertretern der beteiligten Vereine wieder aufhebt, dann geht aber die Post ab. Da wird der Verband gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Und die nächste Instanz wird so ein Urteil bestimmt wieder kassieren.