• Hallo allerseits!

    Es ist am Samstag passiert!! Zum ersten Mal (nach immerhin fast 15 Jahren) war ich SR in einem Spiel, in dem es einen Ausschluss gab. Vorweg dazu noch folgendes: Die Aktion passierte etwa an der Mittellinie, ich war zu diesem Zeitpunkt Tor-SR und somit ca. 25 Meter entfernt und konnte das ganze daher nicht wirklich sehen. Mein Partner aber, der 3 Meter daneben stand, hatte (so haben wir es später auch eingetragen) dieses gesehen:

    "absichtlicher Faustschlag von Spieler A in Richtung des Gesichtes von Spieler B, allerdings konnte kein unmittelbarer Treffer erkannt werden."

    Mit anderen Worten: Spieler B ist nicht umgefallen oder ähnliches, er soll auch später angeblich sogar gesagt haben, dass er gar nicht berührt worden sei (siehe unten). Mein Partner war aber der Meinung, dass zumindest eine leichte Berührung stattgefunden hat.

    Ergänzend hierzu auch noch, dass die ganze Aktion mit einem Zweikampf um den Ball begann, bei dem die beiden aneinander gerieten. Im Nachhinein betrachtet hätte man hier (weiß ich selber!) auch durchaus auf Revanchefoul und somit "nur" Disqualifikation entscheiden können - aber ganz spontan kamen die gekreuzten Arme, somit steht die Entscheidung.

    Nach dem Spiel kam es, wie es kommen musste: "Einspruch!"
    Die Begründung: "Sowohl Spieler B, Trainer von B als auch das Kampfgericht haben ausgesagt, dass es sich nicht um eine Tätlichkeit handelte".

    Nebenbei noch bemerkt: Mannschaft B erschien nicht einmal, um das Spielprotokoll zu unterzeichnen!! Also gab es keine wirkliche Bestätigung dieser Aussage.

    Meine Fragen:
    1. Wie hoch ist die Sperre von A? Automatisch 6 Spiele??
    2. Dass der Einspruch im Grunde lächerlich ist, wissen wir glaube ich alle (siehe 17:12). Trotzdem: Was wäre, wenn alle Beteiligten ihre angeblichen Aussagen wiederholen - kann dann die Sperre reduziert werden?
    3. Kommt es bei so einem Einspruch überhaupt zu einer Verhandlung?
    4. Wie sind denn eure Erfahrungen mit dem Thema "Ausschluss"? Selbst schon einen oder mehrere verhängt? Stress nach dem Spiel gehabt???

    :bier: Todde:ficken:

  • Ich bin zwar nicht die "Spielleitende Stelle", aber wenn ich mich nicht irre, hat so eine Einspruch schon Chancen. Ist mir zumindest bei einer roten Karte so gegangen. Wenn sich die Spieler absprechen, hast Du den schwarzen Peter

  • Zu 1. meines Wissens min. 6 MONATE (schwaniwolli ?!)
    Zu 2. sehe ich wie Marc .Einspruch hat realistische Chance, wenn er
    weiterverfolgt wird =
    Zu 3. Einzahlung der entspr. Gebühr !!

    Zum Vorgang: in solchen Sitiationen sollte der SR nicht zu schnell (Spontanität nicht förderlich) die Arme kreuzen. Evtl. mit Partner besprechen.

    Zu 4. Habe in meiner langen SR-Praxis bisher erst 3 Ausschlüsse aussprechen müssen. Davon allerdings 2 in einem Spiel.

    ;)

  • Schon wieder gehts drunter und drüber :

    1. Automatische Sperre von 6 MS - Spielen, längstens aber zwei Monate. 6 Monate Sperre gibts bei Tätlichkeit gegen SR. !!!!!
    2. Ein Einspruch gegen eine D oder einen A ist überhaupt nicht lächerlich , mein Freund.
    Der SR macht eine Tatsachenfeststellung : Schlag ins Gesicht !! , ob aber die folgende Entscheidung richtig gewesen war, muss bei einem EINGELEGTEN Einspruch erst einmal verhandelt werden.

    3. Wie wurde denn überhaupt Einspruch eingelegt, wenn niemand von Mannschaft B bei Dir war, um das Protokoll zu unterzeichnen. Der Einspruch muss ja vom Verein schriftlich vorformuliert werden, um ihn dann vom SR eintragen zu lassen. ???????.

    Außerdem wird im Spielprotokoll der Einspruch lediglich angekündigt. Ob man den dann weiter verfolgt, ist ein ganz anderes Thema. Aber der Spieler ist automatisch erst einmal vom Spielbetreib ausgeschlossen.

  • Wenn wir schon beim Einspruch sind:
    "Einspruch gegen die Wertung des Spiels, da noch ein Verfahren gegen Spieler XY (mit automatischer Speere) aussteht"
    :pillepalle:
    Ja, auch so was gibts ?(

    :bigok:

  • Sowas ulkiges: Spieler von A schlägt Spieler von B und B kommt nicht mal zur Unterschrift des Spielprotokolls. :pillepalle:

    Hat A jetzt Einspruch auf dem Protokoll eingelegt, oder nicht? Wenn nicht, ist die Sache auf jeden Fall erledigt.

    Ich hatte bislang 2 Ausschlüsse in meiner "Karriere", einen davon erst in dieser Saison in einem Jugendspiel. Zum Glück waren da jeweils ich bzw. mein Partner nicht unmittelbar "betroffen".

    Frage an den Schwaniwolli: Kann es u.U. zu einer Neuansetzung des Spiels kommen, wenn die Verhandlung ergibt, dass der Ausschluss regelwidrig war? Hängt das nur vom Zeitpunkt ab oder auch vom Endergebnis oder ist das generell ausgeschlossen? Immer vorausgesetzt der einspruchführende Verein beantragt auch die Neuansetzung.

    Einmal editiert, zuletzt von berndo (19. Januar 2004 um 09:46)

  • Zitat

    Original von mhs
    Wenn wir schon beim Einspruch sind:
    "Einspruch gegen die Wertung des Spiels, da noch ein Verfahren gegen Spieler XY (mit automatischer Speere) aussteht"
    :pillepalle:
    Ja, auch so was gibts ?(

    :bigok:

    Schon persönlich erlebt?

  • Ja, meinst du, so was denk ich mir aus ... Ist aber schon ein bißchen her. Der "kreative Kopf" ist jetzt A-Jugendtrainer in Sandhausen.

  • Um so was kümmere ich mich nicht. Zudem hatte es ja mit einem Spiel/Verfahren zu tun, das ich nicht geleitet habe. Aber sie legten auch noch Einspruch gegen die D des Trainers ein. Der Einspruch hatte keinen Aussicht auf Erfolg

  • Wenn bei einer Sperre gegen einen Spieler die Verhandlung vor der Rechtsinstanz ergibt, dass die Sperre nicht gerechtfertigt war, können die Spiele der Mannschaft, in der der betreffende Spieler die Sperre bekommen hatte, wiederholt bzw. neu angesetzt werden.
    Dies bedeutet :

    Ein A-Jugendlicher wird in der A-Jugend ausgeschlossen. Dieser Jugendliche spielt aber auch in der Landesligamannschaft des Vereines mit.
    Die Verhandlung endete mit dem Urteil, der Ausschluß war nicht gerechtfertigt. Die Spiele der A-Jugend werden wiederholt, die der Landesligamannschaft allerdings nicht !!!

  • Nochmal zum besseren Verständnis:

    Mannschaft A hat Einspruch eingelegt. Sie hat das Spiel mit 10 Toren Vorsprung gewonnen. Der "Einspruch" bezog sich somit allein auf den Ausschluss - klar die haben nun Schiss, dass ihr Spieler 6 Spiele gesperrt wird...

    Daher wird es hier sicher nicht darum gehen, ob das Spiel neu angesetzt werden muss oder ähnliches. Es geht denen allein um die Automatik-Sperre.

    Der Einspruch bzw. die Begründung wurde mir von einem Offiziellen von A nach dem Spiel diktiert. Was jetzt weiter passiert bzw. von A unternommen wird, weiß ich natürlich nicht.

    :bier: Todde:ficken:

  • @Todde: Wenn nötig, wirst Du schon davon erfahren... ;)

    Mit nur 5 Mann mit 10 Toren Unterschied zu gewinnen ist schon ne Leistung. In der wievielten Minute gabs denn den Ausschluss?

    Einmal editiert, zuletzt von berndo (19. Januar 2004 um 11:43)

  • Zitat

    Original von berndo
    @Todde: Wenn nötig, wirst Du schon davon erfahren... ;)

    Mit nur 5 Mann mit 10 Toren Unterschied zu gewinnen ist schon ne Leistung. In der wievielten Minute gabs denn den Ausschluss?

    2. Halbzeit, in der 24. Minute, also gegen Ende des Spiels. Da war alles bereits gelaufen.

    :bier: Todde:ficken:

  • Mannschaft hat nun drei Tage Zeit , den Einspruch bei der zuständigen Rechtsinstanz abzugeben. Dazu sind gewisse Formalitäten notwendig.

    Außerdem kann der betreffende Verein eine einstweilige Verfügung beantragen, mit dem Ziel, daß die automatische Sperre bis zur Verhandlung ausgesetzt wird.

  • Hatte mal in nem Pokalspiel die "Ehre", die Arme kreuzen zu müssen.
    A gegen B, B lief schon mit einem Spieler Unterzahl auf, also TW+5 FS. Klar, dass die immer Mannschaft A hinterher gelaufen sind, massig Tore kassiert haben. Irgendwann hat sich der TW von B tierisch über seine Abwehr aufgeregt. Nach Ermahnung hat er dann noch den Ball gegen die Wand an der Seitenausline gekickt, so dass er zu ihm zurück kam. Nach der Ermahnung hat er dafür 2-Min von mir bekommen. Was kam ihm da in den Sinn? Spielen wir doch mal SR abwerfen.
    Konsequenz: Gekreuzte Arme.
    Hinterher meinten sogar seine Mitspieler, dass das so korrekt gewesen sei, also auch kein Ausschluss.

    Das ganze war am Ende der Saison, so dass die 6 Monate nicht wirklich wichtig waren. Aber das ganze kostet noch ne Menge Geld, oder Schwaniwolli?

  • Zitat

    Original von jfherden
    ... Was kam ihm da in den Sinn? Spielen wir doch mal SR abwerfen.
    Konsequenz: Gekreuzte Arme.


    Aua...

    Zitat

    Original von jfherden
    Hinterher meinten sogar seine Mitspieler, dass das so korrekt gewesen sei, also auch kein Ausschluss.

    Aber Ausschluss war doch korrekt ?(, oder soll ich den Schreibfehler behalten? :P

  • Ist natürlich ein Ausschluß, aber Geldstrafe liegt im Ermessen der Spielleitenden Stelle. Ich fange bei Tätlichkeiten gegen SR mit 100,00 EURO an.

  • Mal ne Frage zum ersten Beitrag: Darf ich überhaupt solche Aussagen wie "Spieler XY hat ebenfalls bestätigt... etc.", wenn mir das nur diktiert wird, ich diese Aussage also gar nicht selber mitbekommen habe?
    Ich weiß, das Thema hatten wir schonmal, dass ich eigentlich alles eintragen soll, was mir gesagt wird, aber auch, wenn jemandem vielleicht was in den Mund gelegt wird?