Pause zwischen zwei Spielen

  • Zitat

    Original von Andre
    Ist richtig, es geht aber oftmals nicht nur um das Erwärmen. Ich kenne es bei uns nur zu gut, dass eine Mannschaft 10 Minuten zu spät kommt und dann gleich loslegen will.

    Es ist doch wohl ein Unterschied, ob eine Mannschaft schuldhaft verspätet antritt, oder ob aufgrund eines vorhergehenden Spiels der Anwurftermin nicht eingehalten werden kann. Wenn also beide Mannschaften und die SR zum Anwurftermin bereit sind kann auch gemäß Eurer Durchführungsbestimmungen ein späteres Spiel kein Grund dafür sein, dass Spiel nicht durchzuführen. Wie meine Vorredner schon erwähnt haben geht's in den Bestimmungen eben nur um die Wartezeit wenn jemand fehlt.

    Ich denke mal, dass bei chaotischer Planung des Spieltags der Heimverein durchaus dafür "haftbar" gemacht werden kann, wenn in der 2. HZ des letzten Spiels das Licht ausgeht (und nicht wieder an, weil zu spät).

  • BerndO
    Kannst du mir evtl. sagen wo man das in den Regelnachlesen kann. Ich kann es nirgends finden. Hab das (kleine) Regelheft und den Philippkaordner. schon im Voraus vielen Dank

  • Zitat

    Original von Dany
    BerndO
    Kannst du mir evtl. sagen wo man das in den Regelnachlesen kann. Ich kann es nirgends finden. Hab das (kleine) Regelheft und den Philippkaordner. schon im Voraus vielen Dank

    Dany: Solche Sachen sind nicht im Regelwerk enthalten und damit auch nicht im Handball-SR oder Regelheft. Dazu solltest Du Dir die Durchführungsbestimmungen Deines Verbandes oder Deines Kreises/Bezirks durchlesen. Die findest Du mit ein bisschen Stöbern im Internet unter:

    http://www.badischer-handball-verband.de
    http://www.hvw-online.org
    oder
    http://www.hv-suedb.de

    BaWü ist ja so groß ;)

  • Zitat

    Original von Andre
    Mal der O-Ton aus den Durchführungsbestimmungen 03/04 des THV :

    Die angesetzte Anwurfzeit ist einzuhalten. Tritt eine Gastmannschaft nicht pünktlich an, ist eine Wartezeit von max. 30 min (auch bei Fehlen der Schiedsrichter!) vorgeschrieben. Bei verspätetem Antreten der Heimmmannschaft entfällt diese Wartezeit. Die Wartezeit entfällt auch, wenn dadurch die Durchführung höherklassiger Spiele gefährdet ist. Unter Hinweis auf § 47 SpO DHB / THV ist alles zu unternehmen , die Spiele durchzuführen.

    Hallo beisammen :hi:,

    in diesem Zitat steckt eigentlich schon alles drin: es geht mit der Wartezeit ja um das (Nicht-)Antreten von Mannschaften.
    Wenn beide Mannschaften und der/die SR pünktlich zur Anwurfzeit spielbereit sind, aber das vorhergehende Spiel (aus welchen Gründen auch immer) noch läuft, wird das Spiel entsprechend später anfangen. Dabei wird mit Sicherheit keine Einspielzeit von 30 Minuten zur Verfügung stehen, aber ein paar Minuten werden bestimmt eingeräumt.

    Wie im Zitat erwähnt, ist schließlich alles zu unternehmen, das Spiel auszutragen!

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen: