• Woran allerdings kein Weg dran vorbei geht ist, dass die Schiries mit der Gesundheit von uns gespielt haben!

    Das Leben ist wie eine Banane nur anders!

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Einspruch ist sinnlos und hört endlich auf, mit einem Einspruch bei einem Regelverstoß von Mannschaften oder Spielern zu argumentieren.

    Ihr könnt doch lesen : bei Regelverstößen von Mannschaften oder Spielern sieht die Rechtsordnung keine Einspruchsmöglichkeit vor.


    Das haben wir nun davon, jetzt ist der Schwaniwolli ganz durcheinander :pillepalle: und verwechselt sogar schon die Threads (das mit dem Einspruch wegen nicht teilnahemberechtigtem Spieler war ne andere Baustelle), Aber vielleicht hat er gerade meine/unsere Spielberichtsbögen vom Wochenende durchgearbeitet... :P

    dj planlos: Was hat diese Aussage :wall: noch mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun?

  • BerndO

    Mein letztes Kommentar hat nichts mehr mit der ursprünglichen Frage zu tun! Mittlerweile ist das Thema auch durch würde ich sagen!

    Das Leben ist wie eine Banane nur anders!

  • Zitat

    Original von mhs
    @ Hans-Christina
    Eine Mannschaft, egal welchen Fehler man begangen hat, absichtlich zu benachteiligen, um einem eventuellen Einspruch durch ein klares Endergebnis zuvor zu kommen ist der größte Schwachsinn den ich je hier gelesen habe.

    Und zudem, es muss eine richtige Entscheidung geben, es können also nicht, je nach Entscheidung, eine von beiden Mannschaften Einspruch, mit Aussicht auf Erfolg, einlegen. Entscheide dich und begründe dann deine Meinung.

    Zunächst einmal habe ich die Sache, eine Mannschaft absichtlich zu benachteiligen natürlich nicht so gemeint. Ich habe damit nur ausdrücken wollen, dass das das günstigste ist, was dem Schiedsrichter passieren kann. Wenn nämlich die benachteiligte Mannschaft gewinnt, kommt der SR wohl auf jeden Fall um einen Einspruch herum.

    Ich habe aber für diesen Fall natürlich keine Lösung, weil nach den Regeln nicht sein kann, was nicht sein darf. Der Schiedsrichter hat sich nämliich als unfehlbar zu zeigen und darf (kann) bei 7 Feldspielern auf dem Feld gar nicht anpfeifen. Also kennt die Regel diese Situation nicht und kann auch nicht helfen. Es liegt in jedem Fall schon mit dem Anopfiff ein Regelverstoß vor.

  • @ schwaniwolli:
    Einspruch ist sinnlos und hört endlich auf, mit einem Einspruch bei einem Regelverstoß von Mannschaften oder Spielern zu argumentieren.

    Ihr könnt doch lesen : bei Regelverstößen von Mannschaften oder Spielern sieht die Rechtsordnung keine Einspruchsmöglichkeit vor.


    Hier kann ich nicht ganz folgen. Die Schiedsrichter haben die Einhaltung der Regeln zu überwachen. Tun sie dies nicht, liegt auch ein Regelverstoß vor. So einfach kann man sich die Sache auch nicht machen, dass die Fehler alle von Mannschaften bzw. Spielern gemacht werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Hans-Chrisitian (27. November 2003 um 12:50)

  • Zum Glück besitze ich nur noch sehr wenige Haare, die es kaum lohnt, auszureißen.

    Die SR haben die Einhaltung der Regeln zu überwachen. Wenn Sie das nicht tun, haben sie einen Regelverstoß begangen !! = Schwachsinn

    Wenn die Sr einen Übertritt nicht pfeifen, haben Sie auf die Einhaltung der Regeln nicht geachtet. Das ist kein Regelverstoß.

    Und jetzt zum allerletzten Mal :
    Wenn Mannschaften oder Spieler einen Regelverstoße begehen und die SR reagieren darauf nicht, gibt es keine Einspruchsmöglichkeit.

    Mit Tempo 80 durch die Stadt ist auch verboten. Wenn die SR der Straße dies aber nicht mitbekommen, passiert auch nichts.

    Jetzt brauch ich erst mal meine Betablocker.

  • Wenn die SR der Straße dich an der ersten Kreuzung mit 80 vorbeifahren sehen aber nich mitkriegen dass du zu schnell warst, passiert nix...
    Wenn du allerdings an der nächsten Kreuzung nen Crash mit 80 baust, bist du dran, da kriegen die SR der Straße nämlich auch mit, dass du 80 gefahren bist. Und dann bist du nicht nur dran, weil du den Crash gebaut hast, sondern auch weil du 80 gefahren bist.
    Und die SR der Straße kriegen einen auf den Deckel, weil sie den Fehler gemacht haben und dich an der ersten Kreuzung falsch eingeschätzt haben.

    In diesem Fall haben die SR gepennt und ein Spiel angepfiffen, obwohl 7 Feldspieler auf dem Feld waren. => Ganz klarer SR-Fehler, und auch ein Verstoß gegen Regel 4:1 ("Auf der Spielfläche dürfen sich gleichzeitig höchstens 7 Spieler befinden. Die übrigen Spieler sind Auswechselspieler."). Damit ein Regelverstoß der SR, auch wenn die Spieler zuerst gegen Regel 4:1 verstoßen haben, klar. Trotzdem (weil der Regelverstoß der Mannschaft völlig irrelevant ist) ist der Knackpunkt der Regelverstoß der SR.

  • Zitat

    Original von dj planlos
    Zu mal die Schiries durch ihren Pfeiffstill auch Gesundheitsgefährdend waren!

    Gesundheitsgefährdender Pfeifstil?
    Wie habe ich mir das denn vorzustellen? Haben sie so laut gepfiffen, dass jemandem fast das Trommelfell geplatzt wäre?
    Grundsätzlich sind nicht die Aktionen der SR gesundheitsgefährdend, sondern die der Spieler. Es kann höchstens sein, dass sie eine extrem harte Spielweise zugelassen haben, aber sie haben sicher keinen aufegfordert, zu foulen.

  • Grundsätzlich würde ich sagen, dass der Regelverstoß von den Spielern begangen wurde. Oder habe ich die Regel überlesen, in der steht, dass die SR die Anzahl der Spieler auf dem Feld zu überwachen haben?
    Grundsätzlich ist das doch eher Aufgabe von Z/S (wobei ich auch dazu keinen konkreten Regelbezug gefunden habe), bzw. MV.

    Oder um das mal mit einem anderen Beispiel zu vergleichen: Spieler A schlägt Spieler B ins Gesicht, die SR erkennen (sehen) das aber nicht. Regel 16:9 sagt aber eindeutig, dass bei einer Tätlichkeit ein Ausschluss zu geben ist, also auch ein Regelverstoß der SR?
    Nein, denn Regelwidrigkeiten, die von den Mannschaften begangen werden, aber nicht geahndet werden (weil vielleicht übersehen), werden dadurch nicht automatisch zu Regelverstößen der SR.

    Mir fallen im Moment bis auf falsche Spielfortsetzung eigentlich keine Regelverstöße von SR ein, denn die meisten anderen Sachen lassen sich eigentlich auch immer mit der Tatsachenfeststellung erklären. Aber da können bestimmt andere Leute auch noch ein paar Beispiele zu bringen.

  • Zitat

    Original von Lasse
    Grundsätzlich würde ich sagen, dass der Regelverstoß von den Spielern begangen wurde. Oder habe ich die Regel überlesen, in der steht, dass die SR die Anzahl der Spieler auf dem Feld zu überwachen haben?
    Grundsätzlich ist das doch eher Aufgabe von Z/S (wobei ich auch dazu keinen konkreten Regelbezug gefunden habe), bzw. MV.

    Regel 18:1:
    "Andere Aufgaben, wie die Kontrolle der Zahl der Spieler und Mannschaftsoffiziellen im Auswechselraum sowie das Aus und Eintreten von Auswechselspielern gelten als gemeinsame Verantwortungen."

    Also klare Aufgabenverteilung an Z/S!

    Zitat

    Original von Lasse
    Oder um das mal mit einem anderen Beispiel zu vergleichen: Spieler A schlägt Spieler B ins Gesicht, die SR erkennen (sehen) das aber nicht. Regel 16:9 sagt aber eindeutig, dass bei einer Tätlichkeit ein Ausschluss zu geben ist, also auch ein Regelverstoß der SR?

    Nein, weil die SR die Tätlichkeit nicht gesehen haben. In unserem Fall haben sie die Regelwidrigkeit nicht gesehen und angepfiffen. Dann haben sie sie aber doch noch bemerkt. Und meiner Meinung nach falsch reagiert.
    Denn der Anpfiff der Unparteiischen (dazu gehören SR wie auch Z/S!) hätte auf Grund der Aufgaben der Z/S nicht erfolgen dürfen. Da er aber erfolgt ist, wurde gegen 18:1 verstoßen. Darüber hinaus haben die Schiedsrichter in einer durch sie hervorgerufenen regelwidrige Situation (hätten sie nicht angepfiffen, hätte es die Situation nicht gegeben!) die Mannschaft für die zu dem Zeitpunkt herrschende regelwidrige Aufstellung bestraft.
    Und genau das ist der Punkt, an dem ich ansetze. Diese 2-Min-Strafe waren regelwidrig, weil es gar nicht zu dieser Situation hätte kommen dürfen. Es wären nicht 7 Feldspieler auf dem Feld gewesen, hätten die SR nicht angepfiffen. Damit ist die fehlerhafte Aufstellung zwar logischerweise ein Regelverstoß der Mannschaft, wohl aber bedingt durch einen Regelverstoß der Unparteiischen (Verstoß gegen 18:1).