Schiriefehler oder was?

  • Hey,
    ich will mal eure Meinung zu folgender Situation wissen!

    Anpfiff zur zweiten Halbzweit soll erfolgen bzw. ist erfolgt. Mannschaft A befindet sich zu diesem Zeitpunkt allerdings mit 7 Mann auf der Platte. Also hätten die Knappen in Schwarz das Spiel ja gar nciht wieder anpfeiffen dürfen. Dies taten sie aber trotzdem und gaben eine Zeitstrafe an Mannschaft A und einen Freiwurf an Mannschaft B.

    was meint ihr dazu. War die Entscheidung richtig oder falsch?

    Das Leben ist wie eine Banane nur anders!

  • Jetzt wird es lustig:

    Einerseits gibt es die Regel 4:1 und 4:6 in denen ganz klar geregelt ist, dass es zu Anfang 6 +1 sein müssen (!!!) und wenn einer mehr kommt, dass dieser dann hinausgestellt wird. So weit so gut.
    Auch in Regel 17 steht nichts, dass die SR die Spieleranzahl zu Beginn des Spiel kontrollieren muss – hätte er nur !!!
    Wenn man einen Schuldigen suchen will (außer dem MV), dann wohl Z/S, denn bei denen steht definitiv drin, dass sie für die Anzahl der Spieler auf dem Feld verantwortlich sind (Regel 18:1 3. Absatz)
    Für die ganz schlauen: Regel 15:7 , bei der es heißt, „pfeift ein SR den Wurf trotz falscher Ausgangstellung an, so sind diese Spieler voll aktionsfähig“ greift hier also nicht, da es bloß um die Position des Abwehrspielers geht, nicht um die Anzahl.

    Mann kann also sagen, sie hätten prüfen soll, mussten aber nicht und haben sich dementsprechend Regelkonform verhalten. Zeitnehmer und Sekretär hätten nicht ihre Zustimmung zum Beginn des Spieles geben dürfen und das Trainer nur bedingt bis drei zählen können hat sich hier auch mal wieder bewahrheitet. Ich bin jetzt auf eure Kommentare gespannt.

  • Tja gute Frage.

    Ich denke, die Entscheidung der Schiries war korrekt. Der MV ist dafür verantwortlich, dass die richtige Anzahl der Spieler auf dem Feld steht. Eine Frage stelle ich mir aber hierbei: "Wer gekommt die Zeitstrafe zugesprochen?"
    Im Grunde ist es doch gleich zu behandeln, als wenn die Mannschaft A eine Zeitstrafe in der 29. Minute erhalten hätte und trotzdem in der 2. HZ mit 6 Feldspielern weiterspielt.

    Leider kann ich keine Regel hiertzu nennen, bin nicht mehr so Regelfest. Ist aber mein Spielverständnis.

    Scientia potentia est.

  • Da hat der MV der fehlbaren Mannschaft freie Auswahl, er sollte jedoch sorgfältig auswählen und nicht den nehmen, der schon zwei Hinausstellungen hat. Denn hierbei handelt es sich auf jeden Fall um eine persönliche und nicht nur um eine Mannschaftsstrafe.
    Fällt ihm spontan keiner ein, dann darf der SR ;)

  • Zitat

    Original von mhs
    Für die ganz schlauen: Regel 15:7 , bei der es heißt, „pfeift ein SR den Wurf trotz falscher Ausgangstellung an, so sind diese Spieler voll aktionsfähig“ greift hier also nicht, da es bloß um die Position des Abwehrspielers geht, nicht um die Anzahl.

    Die Regel 15:7 fällt nicht wegen der Positionen der Spieler weg, sondern wegen des Bezugs auf die Abwehrspieler. Denn zu der Aufstellung der Spieler gehört auch die korrekte Anzahl.

    Die "sollte"-Regelungen der Regeln sind "muss"-Regelungen. Sie sind nur so ausformuliert, dass die SR bzw. das Schiedsgericht keinen Regelverstoß begeht, wenn sie dagegen verstoßen, und somit keinen Einspruchsgrund liefern.

    Ich gebe dir vollkommen Recht, dass Z/S hier versagt haben. Auch hätte der Mannschaftsverantwortliche zählen können, wie viele seiner Spieler auf dem Feld sind, denn er ist schließlich (wie der Name schon sagt), für seine Mannschaft verantwortlich.
    Aber nicht zuletzt zähle ich als SR doch durch, wie viele Spieler auf dem Feld stehen, um solchen peinlichen Situationen vorzubeugen.

    Die Frage, die noch nicht beantwortet wurde, ist die, ob die Zeitstrafe und der damit verbundene Freiwurf korrekt waren. Regel 16:3a spricht nur von Wechselfehlern und regelwidrigem Betreten der Spielfläche. Ein Wechselfehler war es definitiv nicht, und der Spieler hat beim Anpfiff schon auf dem Spielfeld gestanden, also hat er es nicht regelwidrig betreten.

    Meiner Meinung nach hätten die SR nicht anpfeifen dürfen. Und wenn sie trotzdem angepfiffen haben, hätte man das bei einem Time-Out entsprechend klären müssen. Aber eine Zeitstrafe halte ich für nicht regelkonform und damit ist auch die Spielfortführung eine andere.
    Also meine Meinung lautet: Falsche Entscheidung der Unparteiischen (SR+Z/S).

  • Zitat

    Original von berndo
    Denn hierbei handelt es sich auf jeden Fall um eine persönliche und nicht nur um eine Mannschaftsstrafe.

    Wenn die Zeitstrafe korrekt sein sollte, dann kann es keine persönliche sein, weil keiner der Spieler auf dem Spielfeld einen Fehler gemacht hat. Oder alle haben einen Fehler gemacht. Meiner Meinung nach könnte eine Zeitstrafe nur eine Mannschaftsstrafe sein. Denn es ist kein Einzel- sondern ein Kollektiv-Vergehen der Mannschaft oder des MVA.

  • Es war kein Wechselfehler. Oder anders gesagt, es kann kein Wechselfehler gewesen sein. Es sei denn ein Spieler hat vor der Halbzeitpause eine Hinausstellung für einen Spieler bekommen und steht nun regelwidrig vor Ablauf des Restes der 2-Min wieder auf dem Platz.

  • :wall: [GriffelSpitz]Dann ist es "halt" kein Wechselfehler, sondern regelwidriges Betreten der Spielfläche durch einen zusätzlichen Spieler[/GriffelSpitz]
    Passt das jetzt zu 16:3a??

    Dass die SR in diesem speziellen Fall mit dem Anpfiff unglücklich agiert haben, sieht wohl jeder ein. Wir diskutieren hier aber den Fall, was zu passieren hat, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

    Letztendlich hat jedoch die Mannschaft bzw. der MV einen Fehler begangen, den die SR korrekt geahndet haben.

    Was die persönliche Strafe angeht, so wird dies jedenfalls so im BHV geschult (oder ich habe mal wieder nicht aufgepasst). Möglich ist zwar vieles, aber da sollte es zwischen den verschiedenen Landesverbände keine Unterschiede geben.

  • Bernd, du hast nichts verpasst :) Er ist persönlich zu bestrafen (siehe Vorgehen bei Wechselfehler, wenn der Spieler nicht zu ermitteln ist) und dann ist logischerweise ein Freiwurf die Folge ...

    Aber es gibt nun einmal SR, die hätten gerne ein Regelheft, wo wirklich alles drin steht, damit jeder noch so komplexe Zusammenhänge nachzulesen ist.

  • Es gab vor der Halbzeit keine Hinausstellung vor der Halbzeit und meiner Meinung nach ist der Trainer in diesem Fall auch nicht schuld, weil wenn er in der Halbzeit sagt wer drauf zu gehen hat geht man davon aus, das auch nur die raufgehen und nicht noch irgendwer anders!

    Das Leben ist wie eine Banane nur anders!

  • Ich kann nur sagen schlechte Karten. Hier haben die Schiedsrichter gepennt.

    Einzige Chance für die SR ist in dieser Situation, die Mannschaft zu benachteiligen, die das Spiel gewinnt. Wer dies aber ist, das weiß man vorher leider nicht!

    Wird eine Zeitstrafe gegeben und die anwerfende Mannschaft verliert knapp, so dürfte einem Einspruch wohl stattgegeben werden.

    Wird keine Zeitstrafe gegeben und nur ein Spieler vom Feld genommen, so dürfte einem Einspruch der nicht anwerfenden Mannschaft wohl stattgegeben werden, wenn diese knapp verliert.

    Der Fehler der Schiedsrichter ist nämlich schon begangen und kann hier nicht ausgebügelt werden, weil es sich zwar um einen Fehler der Mannschaft handelt. Die Regel sieht hier jedoch vor, dass der Schiedsrichter, unfehlbar wie er ist, die Ausgangsstellung korregiert und erst dann anpfeift.

    Eine ähnliche Situation hatten wir auch schon mal, als nämlich der Schiedsrichter die zweite Hälfte anpfiff, obwohl nicht alle Spielerinnen unserer Mannschaft in der eigenen Hälfte waren. Eine Spielerin stand nämlich neben dem Spielfeld und unterhielt sich mit einem Zuschauer. Als sie dann nach dem Anpfiff auf das Feld stürzte, erhielt sie eine Zeitstrafe wegen Wechselfehlers.

    Einmal editiert, zuletzt von Hans-Chrisitian (25. November 2003 um 16:06)

  • In allen Fällen hat ein Einspruch keine Chance !!!!!!

    Bei sieben Feldspielern auf dem Feld gibt es eine Zeitstrafe. Punkt, aus.
    Da haben die SR halt ein Pferd gewonnen, und zwar das berühmte Nilpferd.

    Korrigieren Sie und pfeifen den Anwurf zurück, wird ihnen daraus kein Strick zu drehen sein. Sie haben eine falsche Ausgangstellung korrigiert.
    Dann haben sie clever reagiert!!!.
    Begründung hätte sein können, daß ein Spieler der fehlbaren Mannschaft noch in der gengerischen Hälfte gewesen war. ( cleverer Hund, der SR ).

    Aber mit der ZS gegen einen Spieler haben sie schlecht gehandelt.


  • In diesem Fall würde ich sagen Glück im Unglück. Denn die Mannschaft der diese Zeitstrafe angehängt wurde lag das gesamte Spiel zurück und war der ersten Saisonniederlage nahe. Trotz alle dem haben sie sich ein Unentschieden erkämpft und somit die tabellenführung verteidigt!
    Aber generell hätte der Einspruch stattgefunden, wenn das Spiel nicht verloren gegangen wäre. ZU mal die Schiries beobachtet wurden und ne sehr schlechte Bewertung bekamen!

    Das Leben ist wie eine Banane nur anders!

  • Nix, aber ich habe das nur mal erwähnt, dass die Schiries gesagt bekommen haben, dass sie mit diesem Einspruch hätte rechnen müssen und der halt auch durch gekommen wäre. Zu mal die Schiries durch ihren Pfeiffstill auch Gesundheitsgefährdend waren!

    Das Leben ist wie eine Banane nur anders!

  • @ Schwaniwolli
    Drück dich mal klarer aus: Ist deiner Meinung nach die Hinausstellung nun i.O. oder Mist? Und wenn sie Mist war, warum deiner Meinung nach?

    @ dj planlos
    Von wem hast du die Info? Wenn sie von den SR stammen sind sie selber schuld und wenn es der Beobachter war, gehört dem eins zwischen die Hörner. Denn man spricht mit niemanden über eine Beobachtung außer mit den SR. Erst recht mit niemandem von den beteiligten Vereinen.

    @ Hans-Christina
    Eine Mannschaft, egal welchen Fehler man begangen hat, absichtlich zu benachteiligen, um einem eventuellen Einspruch durch ein klares Endergebnis zuvor zu kommen ist der größte Schwachsinn den ich je hier gelesen habe.
    Wenn Du dir vielleicht alles durchliest, so fällt die Korrektur der Ausgangsstellung weg – egal was Schwaniwolli sagt. Wenn da 7 Mann in der Abwehr stehen mach ich mich ziemlich lächerlich, wenn ich sage, da stand einer auf der falschen Seite. Da könnte vielleicht was daraus werden, wegen absichtlicher Bevorzugung einer Mannschaft ...

    Und zudem, es muss eine richtige Entscheidung geben, es können also nicht, je nach Entscheidung, eine von beiden Mannschaften Einspruch, mit Aussicht auf Erfolg, einlegen. Entscheide dich und begründe dann deine Meinung.

  • Zitat

    Original von mhs


    @ dj planlos
    Von wem hast du die Info? Wenn sie von den SR stammen sind sie selber schuld und wenn es der Beobachter war, gehört dem eins zwischen die Hörner. Denn man spricht mit niemanden über eine Beobachtung außer mit den SR. Erst recht mit niemandem von den beteiligten Vereinen.

    Das Ding ist ganz einfach. Der Typ, der die beiden Beobachtet hat ist der Verlobte von einer alten Trainerin von mir. Damals habe ich noch bei einem anderen Verein gespielt und wir hatten uns Montags getroffen um uns nur so zum Quatschen und dann kam ihr Knaller dazu und hat das dann alles erzählt.!

    Das Leben ist wie eine Banane nur anders!

  • Die Hinausstellung ist nach der Regel in Ordnung, aber auch Mist.
    Die SR hätten einfach sehen müssen, daß sich von der einen Mannschaft sieben Feldspieler auf der Spielfläche befinden. Sie hätten korrigieren müssen und nach Anpfiff auch korrigieren können.

    Einspruch ist sinnlos und hört endlich auf, mit einem Einspruch bei einem Regelverstoß von Mannschaften oder Spielern zu argumentieren.

    Ihr könnt doch lesen : bei Regelverstößen von Mannschaften oder Spielern sieht die Rechtsordnung keine Einspruchsmöglichkeit vor.

    Da gibt es keinen Spielraum mehr für weitere Diskussionen. !!!!