Hallo,
wir haben vor wenigen Wochen sehr engagiert über die von mir vorgeschlagenen Einsprüche gegen umstrittene D oder A diskutiert, die mit einer Sperre anden könnten.![]()
Gestern wurde in einem Verfahren des Verbandsgerichtes eine automatische Sperre wg. Ausschluß aufgehoben.
Die Begründung der Rechtsinstanz :
Die Tatsachenfeststellung der SR, daß ein der Kontakt mit dem Ellenbogen stattfand, ist und bleibt unantastbar. Jedoch war die Entscheidung der beiden SR nicht korrekt.
Diese Situation hätte mit eine D geahndet werden müssen.
Die Sperre ist demnach aufzuheben und die Kosten der Verhandlung muss vom Handballkreis, der eine erste Entscheidung zu ungunsten des Spielers getroffen hatte, getragen werden.
Situation :
Bei einem erweiterten Gegenstoß prallten ein Angreifer und ein Abwehrspieler zusammen. Während des Zusammenpralls landete der Ellenbogen des Verteidigers im Gesicht des Angreifers. Der FSR wertete diese Aktion als Tätlichkeit und der Spieler erhielt einen A.
Das Verbandgericht hatte sich die Aufgabe nicht leicht gemacht und befragte fünf Zeugen intensiv und detailliert. Alle Zeugen schilderten die Aktion ähnlich.
Jedoch befand das Gericht diese Aktion als keine Tätlichkeit, weil der Stoß mit dem Ellenbogen in zeitlicher Nähe zum Zusammenprall war und damit keine gezielte und geplante Aktion vorgelegen hatte.
Respekt auch an die beiden SR, die sich zum ersten Mal in so einer Situation befanden, Sie schilderten ihre Wahrnehmungen detailliert und versuchten nicht, Ihre getroffene Enscheidung subjektiv oder durch weitere Hinzufügungen zu begründen.
Also , ihr seht, es macht durchaus Sinn, gegen solche Entscheidungen einen Einspruch auf dem Spielbericht anzukündigen !!
Noch einmal : die Tatsachenfeststellung der SR ist und bleibt unantastbar. Lediglich die darauf folgende Entscheidung kann Gegenstand einer Sportgrichtsverhandlung sein.