SR überhören ein TTO kurz vor Spielende

  • Ich habe ja einen neuen Fall versprochen.
    Es handelt sich wieder um einen verhandelten Vorfall im Bereich Landesliga :


    15 Sekunden vor Spielende möchte der MVA des Gastvereines bei Ballbesitz beim Stand von 24:23 für den Heimverein ein TTO beantragen. Z pfeift ordnungsgemäß, doch die beiden SR hören diesen Pfiff wegen der hohen Lärmbelastung in der Halle nicht.

    Drei Sekunden vor Spielende erzielt der Gast den Ausgleich und der Gastgeber erhält eine ZS. Jetzt bemerken die SR den fast ausflippenden Zeitnehmer, der ihnen das beantragte TTO 15 Sekunden vor Spielende mitteilt.

    Die SR lassen die Uhr zurück stellen, nehmen den erzielten Ausgleich zurück und lassen die restlichen 15 Sekunden mit je sechs Feldspielern zu Ende spielen.

    Der Gastverein legt daraufhin nach Spielende gegen die Wertung des Spieles Einspruch ein, weil der Gastgeber mit sechs Feldspielern das Spiel beenden durfte und dieser Regelverstoß der SR spielentscheidend sei.

    Das Urteil ist mittlerweile ergangen. Was glaubt Ihr ?

  • Also, ich kann mir gut vorstellen, dass der Einspruch durch gegangen ist, da in einem solchen Fall zwar Uhr und Spielstand zurück"gedreht" werden, jedoch bleiben persönliche Strafen bestehen. Insofern haben die SR hier wirklich einen Fehler begangen. Aufgrund von Zeitpunkt und Spielstand ist dieser wohl auch als spielentscheidend zu werten.
    Gruß
    Bernd

  • Erstens: Bin ich jetzt der einzige, der etwas länger suchen musste, bis er die Zeitstrafe gefunden hat? Aber ist ja egal.

    Zum Fall: Ich denke, dass ein Regelverstoß der SR vorgelegen hat, ist wohl unstrittig.
    Mein Tipp zum Einspruch: Ich halte es durchaus für möglich, dass das Schiedsgericht der Meinung war, dass der Heimverein vermutlich die 15 Sekunden auch mit einem Mann weniger "heruntergedaddelt" hätte, da sie ja auch in Ballbesitz waren. Sie hätten sich vermutlich festmachen lassen (ich gehe davon aus, dass der Gastverein offene Manndeckung gespielt hat) und durch sowas können 15 Sekunden sehr schnell vergehen. Anders hätte es dann vermutlich ausgesehen, wenn der Gastverein den Ball gehabt hätte.
    Also Einspruch abgewiesen.

  • Ist es nicht so, dass ein TTO erst gegeben wird, wenn der Schiri es pfeifft und das TimeOut anzeigt? Der ZN darf ja auch erst die Uhr anhalten, wenn der Schiri pfeifft und nicht wenn er selbst pfeifft.

    Also müsste der Protest erfolgreich gewesen sein, da die Schiris das TTO nicht gegeben haben und die Uhr dann nicht mehr zurückstellen dürfen.

    Bitte korrigiert mich, wenn im ersten Absatz etwas falsch ist.

    Gruß Jan

  • Zitat

    Original von jhl
    Ist es nicht so, dass ein TTO erst gegeben wird, wenn der Schiri es pfeifft und das TimeOut anzeigt? Der ZN darf ja auch erst die Uhr anhalten, wenn der Schiri pfeifft und nicht wenn er selbst pfeifft.

    Schon richtig, doch ein Signal vom ZN unterbricht auf jeden Fall das Spiel auch wenn es "niemand" hört.

    Zitat

    Original von jhlAlso müsste der Protest erfolgreich gewesen sein, da die Schiris das TTO nicht gegeben haben und die Uhr dann nicht mehr zurückstellen dürfen.

    Sie dürfen, denn schaust Du hier:

    DHB Regelecke Beispiel 4

    Aber letztendlich glaube ich auch, dass der Protest erfolgreich gewesen ist.

    Gruß
    Bernd

    Einmal editiert, zuletzt von berndo (4. November 2003 um 01:50)

  • Zitat

    Original von berndo

    Sie dürfen, denn schaust Du hier:

    DHB Regelecke Beispiel 4


    Hier steht ja auch eindeutig, dass persönliche Strafen bestehen bleiben. Somit denke ich auch, dass der Protest durchgehen wird, denn bei diesem Spielstand wird man die fehlende Unterzahl wohl als spielentscheidend werten können.

    :bier: Todde:ficken:

  • Ok, ich nehme meine obige Begründung zurück und behaupte das Gegenteil ;)

    Nein, nicht ganz, der Protest müsste trotzdem erfolgreich sein (siehe Beitrag von Todde)

    Gruß Jan

  • Als kleiner "Betthupferl" hier die Entscheidung des Sportgerichts :

    Der Einspruch wurde als nicht spielentscheidend zurück gewiesen.

    In Kurzform die Begründung :

    Unbestritten liegt hier ein Regelverstoße der SR vor. Eine persönliche Strafe darf , auch während einer Spielzeitunterbechung ausgesprochen, nicht zurück genommen werden.

    Weiterhin ist unbestritten, daß die SR die Zeit erst zwei Sekunden vor Spielende angehalten haben.

    Aber jetzt :
    die Rücksetzung der Spieluhr auf 59:45 findet im Regelwerk keine Grundlage. Die offizielle Änderung der Spielzeit ist laut Regelwerk nur dann zulässig, wenn die von den SR festgestellte Spielzeit nicht mit der offiziellen Spielzeit übereinstimmt. In diesem Fall haben aber die Zeitnehmer in Übereinstimmung mit den SR der Regel entsprechend zwei Sekunden vor Spielende die Zeit angehalten.

    Die Rücksetzung der Spielzeit kann nicht durch einen Hinweis in einem IHF SR-Brief begründet werden. Hier ist nur das Regelwerk zulässig. Auch im IHF SR-Brief ist lediglich von einer KANN - Bestimmung die Rede.

    Durch die Rücksetzung der Zeit hatte der Einspruchsgegner sogar 15 Sekunden Zeit ein Tor zu erzielen und nicht lediglich zwei Sekunden.

    Außerdem ist es nicht nachzuweisen, daß eine Mannschaft in 15 Sekunden mit einem Spieler mehr auf dem Platz zwingend ein Tor erzielen muss. Ganz im Gegenteil, sehr häufig gerät die angreifende Mannschaft in solchen Situationen derart unter Druck, dass es ihnen nicht gelingt.

    Aus diesen Gründen wurde der Einspruch gegen die Spielwertung zurück gewiesen.

  • Als Laie muß ich sagen, daß ich eine aufgehobene 2-Minuten-Strafe auch nicht als spielentscheidend ansehe. Interessant aber auch die Passage, daß die Zeit eigentlich nicht zurückgestellt werden durfte.


    Aber davon mal ab, kann es sein, daß Schwaniwolli beim Verfassen seines Beitrags ein fettes Grinsen im Gesicht trug? Ich glaube ja.

  • Zitat

    DHB Regelecke Beispiel 4

    Nach dem Regelwerk muss das Spiel auf den früheren Situationszustand des "Torabwurfes" zurückgeführt werden, da das Signal des Z vor der Ausführung des Abwurfes gegeben wurde und somit das Spielgeschehen unterbrochen wurde. Das Anhalten der Uhr wird jedoch nur von den SR veranlasst. Eine Nichtgewährung des TTO zum jetzigen Zeitpunkt oder gar ein Tor für A (!) ist nicht rechtens. Die Spieluhr kann auf den früheren zeitlichen Zustand zurückgeführt werden, wenn eine Mannschaft benachteiligt wurde. Persönliche Strafen sind auch nach dem Z-Pfiff auszusprechen.

    Naja, aber wenn ich das durchlese, dann steht da ganz eindeutig, dass die Zeit zurückgedreht werden kann.

  • Damit hätte ich mit meinem ersten Beitrag doch richtig gelegen. Bis auf den Ausgang des Protest jedenfalls.

    Gruß Jan

  • Zitat

    Original von Trapp
    Naja, aber wenn ich das durchlese, dann steht da ganz eindeutig, dass die Zeit zurückgedreht werden kann.

    Schrieb Schwaniwolli nicht, dass die Rückstellung der Uhr durch die SR möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist?

  • Schon beim Aufstehenhabe ich ein fettes Grinsen im Gesicht, lieber KSV-Jens.

    Ich habe zwar den Ausgang dieses Verfahrens so erwartet, aber die Begründung hatte mich doch etwas verwundert. Ich hätte die Wahrscheinlichkeit eines eventuellen Torerfolges bei einem Feldspieler mehr wesentlich höher bewertet als den Umstand, daß die Spielzeit nicht hätte zurück gestellt werden müssen. Für mich wäre eine Anweisung aus einem IHF SR-Brief bindend gewesen, aber so sind halt die Rechtsinstanzen : Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.