Ich habe ja einen neuen Fall versprochen.
Es handelt sich wieder um einen verhandelten Vorfall im Bereich Landesliga :
15 Sekunden vor Spielende möchte der MVA des Gastvereines bei Ballbesitz beim Stand von 24:23 für den Heimverein ein TTO beantragen. Z pfeift ordnungsgemäß, doch die beiden SR hören diesen Pfiff wegen der hohen Lärmbelastung in der Halle nicht.
Drei Sekunden vor Spielende erzielt der Gast den Ausgleich und der Gastgeber erhält eine ZS. Jetzt bemerken die SR den fast ausflippenden Zeitnehmer, der ihnen das beantragte TTO 15 Sekunden vor Spielende mitteilt.
Die SR lassen die Uhr zurück stellen, nehmen den erzielten Ausgleich zurück und lassen die restlichen 15 Sekunden mit je sechs Feldspielern zu Ende spielen.
Der Gastverein legt daraufhin nach Spielende gegen die Wertung des Spieles Einspruch ein, weil der Gastgeber mit sechs Feldspielern das Spiel beenden durfte und dieser Regelverstoß der SR spielentscheidend sei.
Das Urteil ist mittlerweile ergangen. Was glaubt Ihr ?