ZitatOriginal von ALausH
Der Pass ist nicht dem Spieler/der Spielerin auszuhändigen, dieser ist Eigentum des Verbandes!Rein rechtlich wäre der Pass über den Verband zu schicken, dass dies nicht immer geschieht, ist reine Kulanz!
das mit den Ausbildungskosten..... naja, lesen bildet......
Hallo beisammen
,
leider hast Du nur zum Teil Recht ALausH.
Hierzu ist der § 24 SpO DHB relevant und dort ist zu lesen:
»(1) Bei Freigabe ist der abgebende Verein verpflichtet, das Abmeldedatum und einen entsprechenden Vermerk im Spielausweis einzutragen und diesen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Abmeldedatum, dem Spieler herauszugeben.
...
(4) Der neue Verein hat den bisherigen Spielausweis ... mit dem Antrag auf Erteilen einer neuen Spielberechtigung der zuständigen Paßstelle vorzulegen. ...«
Der Spielausweis ist Eigentum des Verbandes und er gelangt durch die Regelung in Absatz 4 auch wieder in seinen Besitz.
Also alles kein Problem, oder...?