Die Handballregeln lassen in diesem Fall wirklich beide Möglichkeiten zu. Es gibt bereits Urteile von Landesverbänden, die einmal den Nachtrag als zulässig bewerten , andere bewerten den Nachtrag als nicht regelkonform. Die SR müssen sich, wie leider so oft , mit SR Anweisungen begnügen, die aber nicht immer vor der Rechtsinstanzen bestehen.
Auch für mich ist ein Nachtrag nicht möglich, es ist aber genauso wenig nachvollziehbar, dass der DHB nicht in der Lage ist, diese Lücke durch einen kleinen Zusatz in der Regel 16:8 zu schließen.
Aber eins ist klar : im Fall der zwölf eingetragenen Spieler, wo ein eingetragener Spieler nicht anwesend ist und ein weiterer Spieler nicht eingetragen war, aber ins Spiel eingegriffen hat , kann nur EINE Disqualifiktaion nach sich ziehen, da ein nicht anwesender Spieler auch nicht bestraft werden kann, da er keinen Regelverstoß begangen hatte. Folge : der nicht anwesende SPieler wird einfach gestrichen .
Ich habe schon wieder was neues entdeckt !!!!!
Näheres am Wochenende
Ciao