Oder fuer die gruene bzw. bald blaue Seite der Macht (die Polizei)?
Ihr seid Richter
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Das könnte sein! Bin aber nicht so fies, Eure Punkte zu addieren, sondern befasse mich mit der Softwareentwicklung für statistische Auswertungen. Mein Motto, bedingt durch den Berufsalltag:
Wenn man den Straßenverkehr sicherer machen will, sollte man Frauen am Steuer besser ausbilden, und Männern keine Fahrerlaubnis erteilen!
Block-O
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- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von block-o
Ich sage mal, daß A bestraft wird, für das Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, C hatte ja nicht verschwiegen, daß er eine solche nicht besitzt, jedoch bleibt der Onkel auf den Schaden sitzen, da er A die Karre überlassen hat. Für die Schäden haftet der Halter voll und ganz.Würde ich jetzt in meiner Dienststelle sitzen, wüste ich auch wieviel Punkte A bekommt.
Block-O
Moinsen,
straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlich hast du recht, aber es geht hier im Ausgangsfall ja um eine zivilrechtliche Streitigkeit.
Und der Onkel bleibt auf seinem Schaden nicht hängen, er kann sich das Geld von A, B, C, und D zusammen wiederholen.
Die Halterhaftung, die du meinst, greift, wenn ein Fahrzeug irgendetwas beschädigt hat, das einem Dritten gehört und nicht ermittelt werden kann, wer mit dem Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt unterwegs war. DANN ist der Halter haftbar (mit dem Hintergrund, dass er vermutlich sehr genau weiß, wer mit dem Fahrzeug unterwegs war und sich den Schaden dann im Innenverhaältnis von dem tatsächlichen Schädiger wiederholen kann.
Auf diesen Fall übertragen: Wenn mit dem Motorrad irgend ein anderes Auto besschädigt worden wäre, man hat das Nummernschiild des Motorrades erkannt, aber kann den Fahrer nicht mehr ermitteln (weil A, b, C und D nicht sagen, wer zu dem Zeitpunkt drauf saß), dann greift die Halterhaftung und der Onkel zahlt den Schaden an dem Auto.Hier geht es aber ja um einen ganz anderen Fall ...
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- Offizieller Beitrag
Aso, ist zwar lange her: Die Klage ist abgewiesen worden. Onkelchen hat Pech gehabt. "Trau, schau wem!"
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Zitat
Original von Waldorf
C gibt sofort an, der Gashebel habe geklemmt, was aber von A und dem Onkel betritten wird.
An der Maschine entstand ein Schaden von 3800 Euro.
Der Onkel von A will jetzt von C den Schaden ersetzt haben. Zu Recht ?
Also Jörg, ich habe da eine ganz andere Meinung, und zwar, A und der Onkel können garnicht beweisen, daß der Gashebel nicht geklemmt hätte. Und C muß das auch nicht, und tut auch nichts zur Sache.
Der Onkel hat A das Ding leihweise überlassen, und um Ansprüche bei evtl. Schäden geltend zu machen, hätte er vor dem Ausleihen, einen entsprechenden Vertag abschliessen müssen. So bleibt der Onkel auf seinem Schaden sitzen. Der erste Adressat für Ansprüche des Onkels, wäre auch A, dem er treuhänderisch den Hobel übertragen hat.
Findet Block-O
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Siehst Du, siehst Du,
ich hatte Recht. meine Anwort datiert zwar von 21:47 Uhr, und "Waldorf" hat die Auflösung schon um 21:39 Uhr, verfasst, aber ich war die ganze Zeit im Editor, und konnte das nicht lesen!
Kann solch ein Gesicht lügen?
Block-O
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Na ja, die Begründung war zwar eine andere, aber das Ergebnis stimmt!
Es ging mehr um den Begriff des Gefälligkeitsverhältnisses (A-C), bei dem ein engerer Haftungsmaßstab gilt als sonst. Jemand der hilfsbereit ist, soll nicht für jeden Mist gerade stehen müssen.
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Ist zwar "off topic", aber nur mal so am Rande. Was Hat die SG FL-H mit dem TuS Lübbecke gemeinsam, na?
Richtig, beide Mannschaften haben das Kunststück fertig gebracht mit null Minuspunkten die Saison abzuschließen. Jedoch der TuS mit 68 und die SG mit 52 Pluspunkten.
Mist, schon wieder Vize!!
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Zitat
Original von Waldorf
Na ja, die Begründung war zwar eine andere, aber das Ergebnis stimmt!Es ging mehr um den Begriff des Gefälligkeitsverhältnisses (A-C), bei dem ein engerer Haftungsmaßstab gilt als sonst. Jemand der hilfsbereit ist, soll nicht für jeden Mist gerade stehen müssen.
HaHa <blondie und sich selbst auf die schulterklopfend ;)> !
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- Offizieller Beitrag
Okay, ihr habt recht ....
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tja wir habe es halt drauf

gibts noch einen fall??? -
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ZitatOriginal von blondie
tja wir habe es halt drauf
gibts noch einen fall???Abermillionen!
Der obige war mein erstes Urteil das ich geschrieben habe.
Ich muss mal überlegen, ob ich noch einen guten auf die Reihe bekomme.
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