Wartefrist Vereinswechsel

  • Hallo zusammen,

    kurze Frage an alle Experten zum Thema Wartefrist bei Vereinswechseln. In der SpO steht die Wartefrist beträgt 2 Monate. Hier sprechen wir auch wirklich von 2 Monaten und nicht 8 Wochen? Beim Thema Festspielen (§ 55 SpO) steht nämlich 6 Wochen.

    Heißt konkret es zählt der Tag des letzten Spiels des jeweiligen Monats und ab da 2 Monate und nicht 8 Wochen, richtig? Noch konkreter, Beispiel letztes Spiel am Sonntag 19.01.2025. Spielberechtigung dann ab 19.03. oder 20.03.2025?

    Danke für eine kurze Aufklärung.

  • Ja, 2 Monate sind nicht gleich 8 Wochen. Monat ist Monat. Wenn das letzte Spiel am 19.01.2025 war, kann die Spielberechtigung frühestens erst ab 20.03.2025 für einen neuen Verein gelten (Satz 4: Die Wartefrist beginnt mit dem Tag nach der Mitwirkung in dem letzten Meisterschafts- oder Pokalmeisterschaftsspiel bei dem bisherigen Verein).

  • In der Praxis ist das nur ein theoretisches Problem. Der Verband schreibt in den (digitalen) Pass den Beginn der neuen Spielberechtigung. Sprich gleich nach der Ummeldung herrscht Sicherheit.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Es sei hier noch zu erwähnen, das eine persönliche (nicht automatische!) zeitliche Sperre den Beginn der Wartefrist hemmt und den Ablauf verlängert, denn die Wartefrist beginnt erst am Tage nach dem Ablauf der zeitlichen Sperre bzw. verlängert sich um die Dauer der zeitlichen Sperre (s. § 26 Abs. 5 DHB-SpO).

    Und dann ist gemäß § 26 Abs. 6 DHB-SpO zu beachten, dass die Wartefrist erneut zu laufen beginnt, wenn ein Spieler oder eine Spielerin, welcher oder welche bei seinem bisherigen Verein abgemeldet ist und noch keine neue Spielberechtigung für den anderen Verein erhalten hat, erneut in einem Spiel gemäß § 23 seines bisherigen Vereins mitwirkt.

  • Also bedeutet dies für den Fall, dass der Spieler sich jetzt (Mitte Juli) entscheidet den Verein zu wechseln (Jugendspieler), dass die 2 Monate ab dem letzten Spiel zählen.

    Beispiel:

    Quali Spiel für neue Saison am 24.05.25....hieße somit spielberechtigt im neuen Verein ab 25.07.25... ODER? Oder gibt es noch weitere Regelungen, die die Frist nach hinten setzen?

  • Korrekt. Er wäre am 25. Juli für den neuen Verein dann spielberechtigt, wenn sein letztes Spiel im alten Verein am 24. Mai war (vorausgesetzt, es gab keine persönliche Sperre, die die Dauer hemmt und dadurch verlängert). Aber wie Zickenbändiger schon sagte:

    In der Praxis ist das nur ein theoretisches Problem. Der Verband schreibt in den (digitalen) Pass den Beginn der neuen Spielberechtigung. Sprich gleich nach der Ummeldung herrscht Sicherheit.