Passiv zu viele Pässe - Tatsachenentscheidung oder Regelverstoß

  • Hallo,

    ich würde gerne Eure Sichtweise und Kommentare zu folgender Situation hören:

    Mannschaft A nimmt bei 29:29 11 sek vor Ende TTO

    SR haben vorher Vorwarnzeichen für Passiv angezeigt

    SR zeigen noch 2 Pässe an und pfeifen an

    Mannschaft A führt Freiwurf zu RL aus, dieser passt auf LA, dieser passt zum Kempa auf RR, der das Tor erzielt = 3 Pässe

    SR geben das Tor

    TW B passt zur schnellen Mitte

    SR pfeifen an

    Spieler von B führt Anwurf mit direktem Wurf auf Tor aus

    Ball wird von A auf Höhe 9m geblockt

    Spiel Ende - A siegt mit 30:29

    Es gab natürlich heftige Diskussionen und die Anküngigung von B Einspruch gegen die Wertung einzulegen.

    Klar ist für mich, dass die SR nach Anpfiff das Tor nicht mehr zurücknehmen konnten (9.3). Deshalb war es auch nicht schlau von B noch den Versuch des An-/Torwurfs zu machen. Hätte B einfach abgewartet, hätten die SR ja noch vor ihrem Abpfiff, das Tor ggf zurücknehmen können.

    Die Frage für mich ist jetzt, ob das Verzählen bei den Pässen noch eine Tatsachenentscheidung, wie bei Schritten, oder Kreiseintritt ist, oder ob eine eine Regelverletzung der SR vorliegt? wenn ja, war diese m.A. unstrittig spielentscheidend.

    Schon mal Danke

  • Tatsachenentscheidung.

  • ja, steht auch völlig unstrittig im Regelwerk:

    7.12:
    Wird eine Tendenz zum passiven Spiel erkennbar, wird das Vorwarnzeichen (Handzeichen Nr. 17)

    gezeigt. Dies gibt der ballbesitzenden Mannschaft die Gelegenheit, die Angriffsweise umzustellen,
    um den Ballverlust zu vermeiden. Falls sich die Angriffsweise nach dem Anzeigen des
    Vorwarnzeichens nicht ändert, kann jederzeit auf passives Spiel entschieden werden. Wird von der
    angreifenden Mannschaft nach maximal 4 Pässen kein Torwurf ausgeführt, also, wenn der 5. Pass
    von einem Mitspieler angenommen wurde, wird auf Freiwurf gegen die ballbesitzende Mannschaft
    entschieden (13:1a, Verfahren und Ausnahmen siehe Erläuterung 4 Abschnitt D).
    Die Feststellung über die Anzahl der Pässe treffen die Schiedsrichter im Sinne der Regel 17:11.


    17.11:
    Entscheidungen der Schiedsrichter oder der Delegierten aufgrund ihrer Tatsachenfeststellung oder

    Beurteilung sind unanfechtbar.
    Nur gegen Entscheidungen, die im Widerspruch zu den Regeln stehen, kann Einspruch erhoben
    werden.
    Während des Spiels sind nur die jeweiligen „Mannschaftsverantwortlichen“ berechtigt, die
    Schiedsrichter anzusprechen.

  • bernhard R. und Coach85

    Danke für euere Kommentare.

    Das war auch meine erste Reaktion. In der Diskussion nach dem Spiel wurde angeführt, dass die Tatsache, dass die SR 2 Pässe angezeigt und dann 3 zugelassen haben, ein bewusster Verstoß gegen die Regel sei.

    Ich würde sagen, dass es ein Fehler der SR war, der der hektischen Schlussphase (mit vielen Zeitstrafen), der hitzigen Stimmung auf dem Feld (A-Jugend Testosteron Alarm) und der lautstarken Heimkulisse geschuldet war. Aber eben eine Tatsachenentscheidung.