Der Einspruch muss nach § 34 Abs. 2 b) DHB-RO in Verbindung mit HBL-DFO Punkt 12 spätestens 15 Minuten beim Schiedsrichter angemeldet und im Spielprotokoll vermerkt werden. Sonst ist das schon mal erledigt.
Und dann muss 500 € für den Einspruch beim Bundesgericht (§ 44 Abs. 3 b) DHB-RO) und gleichzeitig zusätzlich 400 € Auslagenvorlage (§ 44 Abs. 4 DHB-RO) auf eins der DHB-Konten überwiesen werden.
Dann verkauft Bob einen seiner Pullover und die 900 Euro sind wieder drin 😉