vor einigen tagen gab es ja ein urteil des obersten französischen verwaltungsgreichtes bezüglich des statuses von nicht-eu-ausländern in der französischen sportwelt - demnach sind die generellen regelungen für den einsatz von nicht-eu-ausländern für eine vielzahl von athleten aus osteuropa, amerika, asien und afrika diskreminierend und somit rechtswidrig, was wohl zur folge haben wird, das demnächst auch 6, 7 oder noch mehr nicht-eu-ausländer in französischen teams eingesetzt werden können
da gleiches ja auch für good old germany gelten sollte, kann es also demnächst sein, dass bei manchen teams demnächst drei polen statt drei schweden oder nicht drei franzosen sondern drei russen einlaufen werden
dazu 3 sport1-artikel
München - Nach dem Bosman-Urteil im Jahr 1995 fällte ein französisches Gericht ein Urteil, das ähnliche Konsequenzen für den Sport haben könnte.
Die polnische Basketball-Spielerin Lilia Malaja setzte sich vor dem höchsten französischen Verwaltungsgericht gegen den nationalen Verband (FFBB) durch, der 1998 einen Wechsel Malajas zum RC Straßburg mit Verweis auf die bestehende Ausländerregelung verboten hatte.
"Jetzt gibt es nichts mehr, was auch einen Fußball-Klub daran hindern könnte, mit elf Nicht-EU-Ausländern zu spielen", stellte Malajas Anwalt Michel Pautot nach dem Urteil fest.
Bislang fünf Nicht-EU-Ausländer erlaubt
In der deutschen Basketball-Bundesliga (BBL) dürfen zurzeit zwei Nicht-EU-Ausländer spielen, die Fußball-Bundesliga hat das Kontingent bereits von drei auf fünf Nicht-EU-Ausländern erhöht.
"Wir sind freizügig genug. Eine völlig Öffnung würde die gute Entwicklung im Jugendbereich konterkarieren", meinte der Geschäftsführer der Deutschen Fußball Liga (DFL), Heribert Bruchhagen, der allerdings zu diesem Thema nicht in offizieller Funktion sondern nur als Privatmann Stellung nehmen wollte.
Reintjes befürwortet Beschluss
BBL-Commissioner Otto Reintjes sieht die Sache mit Blick auf die Basketball-Bundesliga, in der sich die Vereine freiwilig auf eine Regelung mit nur zwei Nicht-EU-Ausländer geeinigt haben, etwas anders: "Entscheidend sind die sportliche Qualität des Spielers und seine Fähigkeit, mit dem Fan zu kommunizieren. Europa wächst zusammen, warum sollte sich der Sport dagegen wehren?"
Die Regelung sah bislang vor, dass in den französischen Basketball-Ligen nur zwei Ausländer aus Nicht-EU-Ländern spielen dürfen.
EU-Abkommen von 1991 als Grundlage
Das Gericht berief sich in seiner Urteilsbegründung auf ein Abkommen von 1991 zwischen der Europäischen Union (EU) und Polen, das die Gleichbehandlung zwischen polnischen Bürgern und denen aus EU-Ländern vorsieht.
Ähnliche Vertragsabschlüsse bestehen zwischen der EU sowie Ungarn, der Slowakei, Tschechien, Slowenien und zahlreichen ehemaligen Teilrepubliken der UdSSR.
Das Bosman-Urteil des Europäischen Gerichtshofes hatte 1995 sämtliche Ausländerbeschränkungen im Sport in Bezug auf EU-Bürger aufgehoben.
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München - Fifa-Präsident Joseph Blatter sieht nach dem Bosman-Urteil eine zweite Bedrohung auf den europäischen Vereins-Fußball zukommen..
In einem Interview mit der französischen Abendzeitung "Le Monde" äußerte der Präsident des Welt-Verbandes die Befürchtung, dass "das Urteil Malaja, verbunden mit der Osterweiterung der EU, die zehnfache Sprengkraft des Bosman-Urteils von vor acht Jahren hat".
Hintergrund: Der französische Basketball-Verband hatte der Polin Lilia Malaja die Spielberechtigung für den Klub Racing Straßburg mit der Begründung verweigert, dieser habe bereits zwei Nicht-EU-Ausländer unter Vertrag.
Malaja klagte wegen "Diskriminierung"
Die Spielerin klagte auf "Diskriminierung" und berief sich auf ein EU-Abkommen mit Polen und 23 anderen europäischen Ländern von 1991, wonach "Diskriminierung" verboten sei.
Dezember 2002 hatte die Polin in letzter Instanz in dem vier Jahre andauernden Verfahren vor einem französischen Gericht Recht bekommen.
Blatter: "Diese Rechtslage hat die EU in der Vereinbarung von Cotonu auch mit 77 Ländern aus Afrika, der Karibik und dem pazifischen Raum geschaffen. Mit dieser Entscheidung wird das Bosman-Urteil nicht auf 15 vergleichbare Länder angewandt, sondern auf über 100 ausgedehnt."
Blatter befürchtet "Sozial-Dumping"
Der Fifa-Chef weiter: "Diese wilde Form der Freizügigkeit führt zu einem Sozial-Dumping im Fußball. Es ist der Sieg von kurzfristigen Individual-Interessen und denen von Spielervermittlern, die sich am Fußball bedienen statt ihm zu dienen."
Der Fifa-Präsident weist darauf hin, das in der EU sechs bis sieben Prozent der Bevölkerung eine andere Nationalität haben als das Land, in dem sie wohnen, dass der Anteil an EU-"Gastarbeitern" in den Profiligen der fünf wichtigsten Fußball-Nationen aber bei 25 - 35 Prozent liegt.
"Babelisierung" des Fußballs
Blatter fährt fort: "Der Fußball symbolisiert Werte, die Grenzen, ethnische Ursprünge, Religionen und soziale Klassen aufheben. Aber man soll aufhören, nur am Fußball die Freizügigkeit statuieren zu wollen, ohne die Konsequenzen zu bedenken."
Energisch wendet sich Blatter gegen die "Babelisierung" des Fußballs, indem er fordert, dass auch die Politik einer Regelung zustimmen muss, derzufolge sechs Spieler auf dem Feld für jene Nationalmannschaft spielberechtigt sein müssen, in der der Klub territorial angesiedelt ist.
Der Turmbau zu Babel scheiterte laut historischer Überlieferung daran, dass zu viele Sklaven aus zu vielen Ländern zum Bau rekrutiert wurden und sich am Ende untereinander nicht mehr verstanden.
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München - Es herrscht helle Aufregung im obersten Fußball-Verband. Fifa-Präsident Joseph Blatter befürchtet durch das Urteil um die polnische Basketballerin Lilia Malaja gewaltige Folgen für seinen Sport.
In einem Interview mit der französischen Zeitung "Le Monde" sprach Blatter am Montag davon, dass dieses Urteil "die zehnfache Sprengkraft des Bosman-Urteils" haben könnte.
Schäfer und seine Kameruner in der Bundesliga?
Tags darauf untermauerte er seine Sorgen. "Ich sehe dies als große Gefahr. Insbesondere auf den europäischen Fußball könnten riesige Schwierigkeiten zukommen."
Betroffen ist aber längst nicht nur der Fußball. Schon bald könnten alle europäischen Sportverbände vor der Frage stehen, wie sie eine neue Flut von Nicht-EU-Ausländern in ihren nationalen Ligen abwenden können.
Im Extremfall könnte ein Fußball-Bundesligist demnächst Winfried Schäfer und elf seiner Nationalspieler aus Kamerun engagieren und auflaufen lassen. Eine Schreckensvision für die nationale Jugendförderung.
Malaja-Urteil bringt Stein ins Rollen
Der Hintergrund: In fast allen Sportarten ist die Zahl der Nicht-EU-Ausländer pro Verein europaweit limitiert. Im Fußball dürfen pro Bundesliga-Spiel drei Nicht-EU-Ausländer eingesetzt werden.
Die polnische Basketball-Spielerin Lilia Malaja hatte vor dem höchsten französischen Verwaltungsgericht gegen den nationalen Verband geklagt. Der Verband hatte ihr 1998 einen Wechsel zum RC Straßburg mit Verweis auf die bestehende Ausländerregelung verboten.
Straßburg hatte bereits zwei Nicht-EU-Ausländer unter Vertrag - mehr waren laut Verbands-Statut nicht erlaubt.
"Bosman-Urteil wird auf über 100 Länder ausgedehnt"
Malaja klagte auf "Diskriminierung-Klausel" und bekam im vergangenen Dezember nach vier Jahren Recht. Sie berief sich dabei auf ein EU-Abkommen mit Polen von 1991, wonach "Diskriminierung" verboten sei. Solche Abkommen gibt es auch noch mit 23 anderen europäischen Ländern.
Die Folgen des Richterspruchs sind dramatisch: Theoretisch könnte dieser Beschluss nach entsprechenden weiteren Klagen bald fast weltweit anwendbar sein. Denn es gibt diverse weitere solcher EU-Abkommen mit anderen Ländern, auf die man sich berufen könnte.
Fußball-Klub mit elf Nicht-EU-Ausländern denkbar
"Diese Rechtslage hat die EU in der Vereinbarung von Cotonou auch mit 77 Ländern aus Afrika, der Karibik und dem pazifischen Raum geschaffen", erklärt Blatter, "mit dieser Entscheidung wird das Bosman-Urteil nicht auf 15 vergleichbare Länder angewandt, sondern auf über 100 ausgedehnt".
"Jetzt gibt es nichts mehr, was auch einen Fußball-Klub daran hindern könnte, mit elf Nicht-EU-Ausländern zu spielen", stellte Malajas Anwalt Michel Pautot nach dem Urteil fest.
Auch deutsche Verbände müssen sich vorbereiten
Hermann Latz, Justitiar des Deutschen Sportbundes, bestätigt im Gespräch mit Sport1, dass dieses Urteil auch den deutschen Sport betreffen könnte.
Aus arbeitsrechtlichen Gründen "kann das aber nur in der ersten Bundesliga denkbar sein", ergänzt Latz, da Nicht-EU-Ausländer nur für diese Ligen in Deutschland Arbeitserlaubnisse bekommen. Dennoch: Der DSB wartet nun gespannt auf das schriftliche Urteil.
DFL-Geschäfsführer bleibt gelassen
Heribert Bruchhagen, Geschäftsführer der Deutschen Fußball Liga, bleibt trotz der Besorgnis erregenden Lage gelassen. Er glaubt nicht daran, dass es zum schlimmsten angenommenen Fall kommt.
"Diese Gefahr sehe ich im Moment überhaupt noch nicht", sagt er im Gespräch mit Sport1.
Bruchhagen weiter: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechtsprechung so weit greift. Und selbst wenn es dazu käme, analog zu der Befürchtung von Herrn Blatter, dann bin ich immer noch überzeugt davon, dass wir das hier in Deutschland über einen Ehrenkodex regeln würden."
Gegenmittel: Selbstbeschränkung
Otto Reintjes, Commissioner deutschen Basketball-Liga s. Oliver BBL, setzt ebenfalls auf Selbstregulierung. Jeder Verein, der sich nicht an die Regelung halte, würde aus der Solidargemeinschaft ausscheren, sagt Reintjes.
"Solange die Vereine sich daran halten und keiner dagegen renitent wird, ist das durchaus eine Möglichkeit, wie man sich eine Wettbewerbsgleichheit erhalten kann", bestätigt DSB-Justitar Latz. Allerdings: Im Klagefall wäre auch eine solche Selbstbeschränkung nicht zu halten.