Zweitspielrecht im HV Westfalen / Gibt es eine Limitierung der Spiele pro Woche?

  • Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zum Zweitspielrecht. Unsere Mannschaft (Wb OWL-Liga) haben eine neue Spielerin (Wb Kreisliga) mit Zweitspielrecht und möchten diese am kommenden Wochenende in 2 Spielen bei uns einsetzen. Gibt es eine Limitierung der Einsatzminuten bzw. Anzahl der Spiele? Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Moment, es geht hier doch um ein Zweitspielrecht nach §15, nicht um ein Doppelspielrecht oder Zweifachspielrecht für Jugendliche? Für Zweitspielrechte für Erwachsene gibt es meines Wissens nach keine Beschränkungen zeitlicher Art.

    Falls es sich um ein Zweitspielrecht für Jugendliche handelt, was schon aufgrund der Mindestdistanz von 100km zwischen den 2 Vereinen recht selten vorkommt, gelten die 48h.

  • Moment, es geht hier doch um ein Zweitspielrecht nach §15, nicht um ein Doppelspielrecht oder Zweifachspielrecht für Jugendliche? Für Zweitspielrechte für Erwachsene gibt es meines Wissens nach keine Beschränkungen zeitlicher Art.

    Falls es sich um ein Zweitspielrecht für Jugendliche handelt, was schon aufgrund der Mindestdistanz von 100km zwischen den 2 Vereinen recht selten vorkommt, gelten die 48h.

    Die Jugendschutzbestimmungen in §22 (2) gelten aber unabhängig davon in welcher Liga oder Altersklasse (Jugend oder Aktive) die Spielerin eingesetzt wird. Mit einer B-Jugendlichen handelt es sich somit definitiv um eine Jugendspielerin.

  • Die Jugendschutzbestimmungen in §22 (2) gelten aber unabhängig davon in welcher Liga oder Altersklasse (Jugend oder Aktive) die Spielerin eingesetzt wird. Mit einer B-Jugendlichen handelt es sich somit definitiv um eine Jugendspielerin.

    Habe ich im Ausgangspost etwas übersehen? :help:

    Über das Alter bzw. die Altersklasse der Spielerin äußert sich der Fragesteller doch gar nicht!? Dass im Falle einer Jugendlichen §22 (2) gilt, hatte ich ja geschrieben.

    PS: diese Antwort hatte ich gestern geschrieben, die blieb aber irgendwie im Verbindungsloch hängen. Aus der letzten Antwort des Fragestellers vermute ich, dass es sich a) um eine Jugendliche und b) um ein Zweifachspielrecht und nicht um ein Zweitspielrecht handelt, wie Ausgangs geschrieben.

    Einmal editiert, zuletzt von nicnamejue (5. November 2024 um 12:09)

  • Ausgangspost: Wb OWL-Liga & Wb Kreisliga

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)