Hallo Handball Freunde,
ich habe eine Frage bzgl. Gastspielrecht in der E Jugend. Regelkenner und Erfahrene also vor !
Mein Sohn (Jahrgang 2014) spielt in einem kleinen niedersächsischen Handballverein. Wegen Mangels an Kindern spielen alle D Jugend, es gibt nur eine Jugend-Mannschaft.
Mein Junge ist recht ambitioniert und würde gerne im größeren Nachbarverein altersgerecht in der E Jugend spielen , aber seine Heimmannschaft (DJugend) auch nicht im Stich lassen.
So beantragten die Trainer der Heimmannschaft (D) in Absprache mit der Gastmanschaft (E) das Gastspielrecht, welches aber vom HVNB abgelehnt wurde mit der Begründung, dass es nur für Spieler der A-D Jugend gilt.
In den Statuten SpO des DHB, sowie des HVNB unter §19b können wir allerdings keine Einschränkungen diesbezüglich finden .
Hat jemand von euch schon mal erfolgreich ein Gastspielrecht für E Jugendliche beantragt ? Egal welches Bundesland oder sogar in Niedersachsen ?
Oder weiß jemand ob es einen Sonderpassus gibt der E Jugend Spieler ausschließt?
Vielen Dank und liebe Grüße
Ballmoe
Ps : Im Antragsformular ist uns nur aufgefallen dass man A-D Jugend ankreuzen kann, E Jugend fehlt.