Du meinst, Magdeburg und Kiel waren die Generalprobe und jetzt legen sie los?
Zumindest führen sie zur HZ mit +4
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Schau lieber Melsungen
Kann man sich richtig gut anschauen
Ich zwitsche. Noch. Gleich nicht mehr ![]()
Mal was anderes, gestern in der Halbzeitpause kam auf DYN der "Trailer" für eine Interview von Dagur Sigurdsson mit Viktor Szilagy.
Da hieß es, dieses sei auf der Plattform abrufbar.Habe ich mich da verhört, oder ist das erst zum Spiel heute Abend der Fall?
Jetzt ist es in der App zu finden
Möchte Dagur nicht so langsam mal wieder richtig einsteigen ins Trainergeschäft ?
Schade , dass so ein toller Trainer irgendwo im fernen Ausland rumdümpelt
Meine Einschätzung zu dem Fall:
Die Sache ist letztlich schon vom Bundesgericht höchstinstanzlich entschieden worden, im Urteil 2/18, zu finden auf der Seite des DHB.
Dort wird festgestellt, dass die Unanfechtbarkeit der Tatsachenfeststellung der Schiedsrichter sich auch auf die automatische Sperre bezieht. Damals hatte das Bundesgericht eine entgegenstehende Entscheidung der zweiten Kammer des Bundessportgerichts, die auch hier erstinstanzlich zuständig ist, aufgehoben.
Befürchtungen, dass eine Entscheidung nicht vor Sonntag ergeht, teile ich nicht. Da ist die zweite Kammer immer sehr schnell und die Rechtsordnung des DHB schreibt vor, dass in solchen Fällen zwingend eine mündliche Verhandlung spätestens am dritten Tag nach dem Einspruch anzusetzen ist, 56 (10) RO.
Selbst wenn die zweite Kammer ihre ursprüngliche Rechtsauffassung weiterhin verträte und hier möglicherweise die Sperre aufhöbe (aufgrund des Videos wäre dies aus meiner Sicht schwer vertretbar), droht die Gefahr der Revision vor dem Bundesgericht, die dann z.B. die HBL einlegen könnte.
Das Bundesgericht wird voraussichtlich in einem solchen Fall an seiner Rechtsprechung festhalten und möglicherweise erneut das Urteil kassieren. Viel Wenn und Aber...
Sollte in diesem Beispiel (2. Kammer hebt auf, Bundesgericht korrigiert später) der Spieler aufgrund des Urteils der zweiten Kammer gespielt haben, könnte es richtig ärgerlich für den SCM werden, falls das Spiel gewonnen würde.
Dann hätte ein gesperrter Spieler gespielt; d.h. die Sperre verdoppelte (22 RO) sich und die Punkte wären weg, 19 (1) h RO.
Das erstinstanzliche Urteil wäre dann nämlich noch nicht rechtskräftig gewesen.
Als Korrektiv gibt es Paragraph 23 Rechtsordnung, der es ermöglicht, ohne den Spiele nicht gewonnene Spiele wiederholen zu lassen, falls rechtskräftig (!) festgestellt wird, dass ein Spieler zu Unrecht gesperrt war.
Ihr fragt euch jetzt sicherlich, warum man dann überhaupt Einpruch gegen eine Disqualifikation einlegen darf?
Auch dazu nimmt das Bundesgericht in dem besagten Urteil Stellung und sagt, dass ich die Schiedsrichter im mündlichen Verfahren korrigieren könnten.
Der zweite Fall der Anwendung ist, dass offensichtlich ein falscher Spieler diqualifiziert worden ist, z.B Nummer 8 statt Nummer 18.
PS: Auf Absicht kommt es übrigens überhaupt nicht an. Da muss auch die SPORT BILD noch lernen...
Entscheidend ist, dass die Schiedsrichter ein Vergehen als besonders rücksichtslos, besonders gefährlich, vorsätzliche oder arglistige Aktion einstufen, 8:6 IHR.
Die subjektive Einstufung der SR interessiert, nicht die objektive Betrachtung.
Vorliegend dürfte sich die Gefährdung sogar realisiert haben.
Link zum Urteil BG 2/18
Fehler werden immer passieren, egal ob mit oder ohne VAR. Grundsätzlich bin ich skeptisch, ob die Zuschauer in der Halle oder am Bildschirm in der Regelkunde so sattelfest sind, wie die SR es sein sollten. Begnüge mich daher mit der Gesamtbeurteilung der Frage: Wurde das Spiel durch die SR spielentscheidend beeinflusst oder nicht? Im gestrigen Spiel komme ich zu einem klaren "Nein". Für Smarason tut es mir leid, dass er automatisch für ein Spiel gesperrt sein wird. Smarason und der SCM werden es sicher überleben.
Ich meine das ganz allgemein auf alle VAR-beinflussten Entscheidungen bezogen und nicht nur Smarason. Es würde mich auch stören wenn es um keinen Magdeburger gehen würde. Mich stören andere Sachen auch, z. B. dass man Außen und KM praktisch kaum noch regelkonform verteidigen kann usw.
Das würde er nicht machen. Er legt es mit seiner Art ja grad drauf an, die Strafen zu ziehen. Das ist auch der Grund, warum er mir nicht sonderlich sympathisch ist.
In meiner stürmischen Zeit wär er nach nem Griff in die Ei… nicht mehr auf‘s Parkett gekommen.
Wetzlar?
Carstens weiß wie es geht.
Jo, wie man absteigt.
Wetzlar?
Carstens weiß wie es geht.
Ja genau.
Alles anzeigenMeine Einschätzung zu dem Fall:
Die Sache ist letztlich schon vom Bundesgericht höchstinstanzlich entschieden worden, im Urteil 2/18, zu finden auf der Seite des DHB.
Dort wird festgestellt, dass die Unanfechtbarkeit der Tatsachenfeststellung der Schiedsrichter sich auch auf die automatische Sperre bezieht. Damals hatte das Bundesgericht eine entgegenstehende Entscheidung der zweiten Kammer des Bundessportgerichts, die auch hier erstinstanzlich zuständig ist, aufgehoben.
Befürchtungen, dass eine Entscheidung nicht vor Sonntag ergeht, teile ich nicht. Da ist die zweite Kammer immer sehr schnell und die Rechtsordnung des DHB schreibt vor, dass in solchen Fällen zwingend eine mündliche Verhandlung spätestens am dritten Tag nach dem Einspruch anzusetzen ist, 56 (10) RO.
Selbst wenn die zweite Kammer ihre ursprüngliche Rechtsauffassung weiterhin verträte und hier möglicherweise die Sperre aufhöbe (aufgrund des Videos wäre dies aus meiner Sicht schwer vertretbar), droht die Gefahr der Revision vor dem Bundesgericht, die dann z.B. die HBL einlegen könnte.
Das Bundesgericht wird voraussichtlich in einem solchen Fall an seiner Rechtsprechung festhalten und möglicherweise erneut das Urteil kassieren. Viel Wenn und Aber...
Sollte in diesem Beispiel (2. Kammer hebt auf, Bundesgericht korrigiert später) der Spieler aufgrund des Urteils der zweiten Kammer gespielt haben, könnte es richtig ärgerlich für den SCM werden, falls das Spiel gewonnen würde.
Dann hätte ein gesperrter Spieler gespielt; d.h. die Sperre verdoppelte (22 RO) sich und die Punkte wären weg, 19 (1) h RO.
Das erstinstanzliche Urteil wäre dann nämlich noch nicht rechtskräftig gewesen.
Als Korrektiv gibt es Paragraph 23 Rechtsordnung, der es ermöglicht, ohne den Spiele nicht gewonnene Spiele wiederholen zu lassen, falls rechtskräftig (!) festgestellt wird, dass ein Spieler zu Unrecht gesperrt war.
Ihr fragt euch jetzt sicherlich, warum man dann überhaupt Einpruch gegen eine Disqualifikation einlegen darf?
Auch dazu nimmt das Bundesgericht in dem besagten Urteil Stellung und sagt, dass ich die Schiedsrichter im mündlichen Verfahren korrigieren könnten.
Der zweite Fall der Anwendung ist, dass offensichtlich ein falscher Spieler diqualifiziert worden ist, z.B Nummer 8 statt Nummer 18.
PS: Auf Absicht kommt es übrigens überhaupt nicht an. Da muss auch die SPORT BILD noch lernen...
Entscheidend ist, dass die Schiedsrichter ein Vergehen als besonders rücksichtslos, besonders gefährlich, vorsätzliche oder arglistige Aktion einstufen, 8:6 IHR.
Die subjektive Einstufung der SR interessiert, nicht die objektive Betrachtung.
Vorliegend dürfte sich die Gefährdung sogar realisiert haben.
Link zum Urteil BG 2/18
Vielen Dank für deine Darstellung der Rechtslage und auch der Beurteilung der Schiedsrichterentscheidung.
Sehr professionell!!!!
Vielleicht wird aber diese Rechtsordnung demnächst verändert und ein Experte erklärt, was richtig oder falsch ist ![]()
Keine Sperre, sehr gut!
![]()
Haben ja auch alle so gesehen - bis auf die, die den Videobeweis genutzt haben.
Was heißt das jetzt. Nach Lothar‘s Abhandlung der Rechtslage würde der Einsatz von Smarason bei Kassierung des Urteils als Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers gewertet und ein möglicher Sieg dann im Nachhinein annulliert werden. So hatte ich seine Darstellung verstanden, ohne jetzt nochmal drüber zu schauen.
Was heißt das jetzt. Nach Lothar‘s Abhandlung der Rechtslage würde der Einsatz von Smarason bei Kassierung des Urteils als Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers gewertet und ein möglicher Sieg dann im Nachhinein annulliert werden. So hatte ich seine Darstellung verstanden, ohne jetzt nochmal drüber zu schauen.
Das hast du wohl richtig verstanden.
Ähnlich vor zig Jahren beim VFL passiert wo mein Kumpel Kalla in der Kreisliga (als Trainer) rot bekam und dann beim VfL spielte .
War ein Riesen Hickhack was große Kreise zog.
Es wurde geklagt und gegengeklagt.
Am Ende wurden faule Kompromisse gefunden die aber nicht den Regeln entsprachen .
Inhaltlich finde ich die Entscheidung richtig, formell ist sie falsch und kann zu ungewollten Konsequenzen führen.
Da sollte Benno Smarason vorsichtshalber im nächsten Spiel nicht einsetzen, damit es gar nicht erst zu rechtlichen Problemen kommen kann...bin gespannt.
Dann wäre es am besten, morgen ohne Smarason zu spielen.
Ich finde es gut, dass MD den Einspruch durchgezogen hat und die blaue Karte auch einkassiert worden ist! Unabhängig von der rechtlichen Konsequenz (ich würde ihn lieber nicht einsetzen) ist es ein gewichtiges Zeichen für den Spieler, dass der Verein im vollkommen den Rücken stärkt 👍🏻. Ist schon erstaunlich das die beiden SR nach der Situation um Meister in Köln, nun wieder mit dem Videobeweis ins Klo gegriffen haben.
Ist schon erstaunlich das die beiden SR nach der Situation um Meister in Köln, nun wieder mit dem Videobeweis ins Klo gegriffen haben.
Zwei nicht gegebene klare Rote in Köln, eine in der ersten Halbzeit in Berlin (ich denk, das haben sie in der Halbzeit mitbekommen). Alles beim SCM. Vielleicht war‘s im Kopf - wir werden‘s nicht erfahren.
Zwei nicht gegebene klare Rote in Köln, eine in der ersten Halbzeit in Berlin (ich denk, das haben sie in der Halbzeit mitbekommen). Alles beim SCM. Vielleicht war‘s im Kopf - wir werden‘s nicht erfahren.
Wenn du damit sagen willst, dass sie die Rote mit blau gegeben haben, weil sie in der Halbzeitpause gerafft hatten, dass sie eine klare Rote in der 1. Halbzeit nicht gegeben haben und ihnen dann noch Köln in den Sinn kam, dann haben sie sich als Schiris disqualifiziert, sind untauglich und dürften nie wieder pfeifen. Ich kann nicht eine Fehlentscheidung durch eine spätere bewusste Fehlentscheidung ausgleichen. Ich denke, du hast hier krude Gedanken freien Lauf gelassen.