Für Freaks: Handballrechtliche Schwerpunkte 22/23 - § 55 SpO - Darf mein Verband bestrafen? Vertragsfallen

  • Für rechtlich interessierte User, einige "Highlights" aus dem abgelaufenen Spieljahr:

    - § 55 SpO ("Festspielen"), Link zu einer Anwendungshilfe

    - !!!! Vereinsstrafen und Satzung. Darf mein Verband überhaupt bestrafen (Sperre, Geldbuße, Umwertung etc.)? !!!!

    - Vorsicht bei "kreativer" Vertragsgestaltung. Zum Beispiel: Enddatum des Vertrags 31. Mai statt 30. Juni (§ 32 Abs 2 SpO)


    - Vertragsspielern ist der MINDESTLOHN geschuldet. Vorlsicht bei Umgehungsversuchen!

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  • Kleines Update zum Video "Inquisition/Vereinsrecht". Die Handballregion Hannover hat am Freitag einen außerordentlichen Verbandstag abgehalten und die Satzungslücken - hoffentlich - geschlossen. Nach dem normalen Gang der Dinge geht die aktualisierte Satzung zum Amtsgericht, wird im Vereinsregister eingetragen und ab dann dürfen erstmals seitens des Verbands Strafen ausgesprochen werden (Geldstrafen, Verweise, Sperren, usw.).

    Ohne die Satzungsänderung zu kennen, gehe ich aber nach wie vor davon aus, dass Privatpersonen nach wie vor nicht bestraft werden können. Natürliche Personen sind keine Mitglieder im Verband und wenn ich mich richtig erinnere, bedarf es des Kniffs der doppelten Strafbefugnis in der Satzung, nämlich sowohl in der Satzung des Verbands als auch der des Sportvereins.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.