crimen sine poena - nach dem Spiel erwischt und doch straffrei?

  • Ein nicht alltäglicher Fall bei uns in der Halle. Ein B-Jugendlicher aus Nienburg versucht nach dem Punktspiel den Spielball zu klauen. Fliegt erst auf, als mit Polizei gedroht wird und der Trainer einer Taschenkontrolle zustimmt. Der sicher versehentlich eingesteckte Ball befand sich in der Tasche, in einer Plastiktüte, umwickelt von einer Jacke. :lol:

    Strafrechtlich soll wohl nichts unternommen werden. Der Staffelleiter meint, er könne nichts machen, verweist auf den Zivilrechtsweg (?).

    Jetzt kommt Ihr. :cool: Für einen Eintrag ins Spielprotokoll war es zu spät.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Naja, mail an Klassenleiter. Spielbericht ergänzen und ab zum Bezirksportgericht,

    Der Spielbericht hat mit dem Sachverhalt nichts zu tun . Dafür ist die Polizei zuständig , die man hätte hinzuziehen sollen.

    Dem " Täter " dürfte das jetzt schon peinlich genug sein ! Natürlich eine Sache , die gar nicht geht !

  • Schon witzig. Ich telefoniere mit einem Trainerkollegen, verliere deswegen den Trainerschein, werde zwei Jahre gesperrt und soll tausend Euro zahlen. Der Bengel versucht einen Ball zu klauen und derselbe Verband hat keinerlei Handhabe. :irony:

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Wenn der Verein clever ist wirft er den Jugendlichen hochkant aus dem Verein.

    Das ist das mindeste was sein muss.

    Einen Minderjährigen, weil er einen Ball klaut??? Geht's noch??

    Dreißig Sozialstunden Halle putzen. Das wäre die richtige Maßnahme.

  • Wir reden normalerweise von maximal rund € 40,- bis € 50,-.

    Ich spekuliere mal, dass strafrechtlich auch bei Anzeige nicht viel passieren würde. Früher oder später wird die Sache eingestellt.

    Natürlich bin ich gefragt worden, was denn zivilrechtlich im Skat sei.

    - Herausgabeanspruch

    Hat sich erledigt, Ball ist ja wieder beim Eigentümer

    - Unterlassungsanspruch

    Mit viel, viel Phantasie könnte man diesen Weg gehen. Ich lasse mich beauftragen, schick dem Bengel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, dass er es zukünftig unterlassen wird, einen Ball des Spielers Max Mustermann zu klauen, anderenfalls eine Vertragsstrafe zahlen muss, deren Höhe in das Ermessen des zuständigen Gerichts gestellt wird. Plus meine Rechnung. :devil: Er muss unterschreiben und fristgerecht zurückschicken. Anderenfalls beantrage ich eine einstweilige Verfügung, dass der Bursche es zukünftig zu unterlassen hat, den Ball von Max Mustermann zu klauen.


    Meiner Erfahrung haben die Gerichte aber Besseres zu tun, als sich mit Kinderkacke zu befassen. Also kommt der Bengel mit versuchtem Diebstahl ungestraft davon. Hätte er allerdings mal in jüngerer Vergangen ein Vorstandsmitglied seines Regionalverbandes vor Gericht gezerrt und... sagen wir... dem Jugendwart gerichtlich verbieten lassen, ehrverletztende Lügen in der Öffentlichkeit über ihn zu verbreiten, wäre er längst für zwei Jahre bei Sicherheitsverwahrung des Spielerpasses gesperrt und hätte € 1.000,- Strafe zu zahlen, in analoger Anwendung der Trainerordnung, um irgendwas an Regelwerk zu finden. :cool:

    Edith sagt: Es könnte einen Hebel geben. Besitzer hat Hausrecht. Verein war Mieter der Halle, also Besitzer. Verein muss zukünftig keine Kriminellen in der Halle dulden. Und wenn der Verein ein Hausverbot ausspricht, das nicht selbst machen möchte, sondern, sagen wir, einen Anwalt einschaltet, bekommt Junior mit dem Hausverbot auch eine Rechnung... :smokin:

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

    2 Mal editiert, zuletzt von Zickenbändiger (1. März 2023 um 14:37)

  • @ZeeBee

    Ich glaube Deine Verärgerung über das verbandsrechtliche Vorgehen in eigener Sache ist nicht unberechtigt.

    Auch stimme ich Dir aus meiner Erfahrung als Schöffe beim Jugendschöffengericht zu dass bei Gericht kein Fall wegen (versuchten) Diebstahls eines Balles landen sollte.

    Die Konsequenz nichts zu machen fände ich aber ebenfalls schlecht - dem Bengel soll und muss klargemacht werden dass so etwas nicht geht. Da wäre ein freundlicher Brief an die Eltern mit Schilderung des Sachverhalts eine erste Idee (funktioniert aber nur bei "normalen" Eltern)

    Platz


    Möge die Macht mit Euch sein

  • Dürfte sich also strafrechtlich um Diebstahl einer geringwertigen Sache ( bis 50 € ) handeln die nur auf Antrag verfolgt wird oder wenn ein öffentliches Interesse besteht ( praktisch wird das in solchen Fällen von der StA nie bejaht ).

    Vollendet ist der Diebstahl schon, dafür reicht die Erlangung des Gewahrsams durch das Einstecken in die eigene Tasche.

    Sollte man in der Tat nicht so hoch hängen. Das Putzen der Halle als Sanktion erscheint mir in der Tat eine gute Idee. Am besten am Wochenende im Frühling, bei schönem Wetter. Das hilft sicher dass er sein Tun überdenkt und so etwas in Zukunft nicht mehr macht.

  • Wenn ich den Auftrag bekomme, bekommt der Bursche von mir einen Brief und eine Rechnung. Dessen Verein wird informiert, dass sie den Bengel zu Auswärtsfahrten in die Halle im Salzweg bis zum Sankt Nimmerleinstag nicht mehr mitzubringen brauchen.

    Sozialstunden fände ich super... finde nur keine Anspruchsgrundlage dafür.

    @mein Lord: Zur Zeit Stillstand. Sobald sich was bewegt, einfach ins Tagebuch schauen. (Der Landesverband liest dort übrigens mit.)

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Wenn ich den Auftrag bekomme, bekommt der Bursche von mir einen Brief und eine Rechnung. Dessen Verein wird informiert, dass sie den Bengel zu Auswärtsfahrten in die Halle im Salzweg bis zum Sankt Nimmerleinstag nicht mehr mitzubringen brauchen.

    Sozialstunden fände ich super... finde nur keine Anspruchsgrundlage dafür.

    @mein Lord: Zur Zeit Stillstand. Sobald sich was bewegt, einfach ins Tagebuch schauen. (Der Landesverband liest dort übrigens mit.)

    Ich lese aus mangelnder Zeit defintiv nicht alle Beiträge auf der Handballecke - aber Deine schon, die haben schon eine für mich besondere Qualität :thumbup:8)

    Platz


    Möge die Macht mit Euch sein

  • Hausverbot in öffentlichen Gebäuden ist nicht so einfach.

    Wenn kein Strafantrag gestellt wird, gibts auch kein Verfahren bei der StA.

    Verband kann sportrechtlich auch nichts machen, Diebstahl erfolgte bei Gelegenheit des Spiels, nicht in Ausübung.

    Das wird sich aber rumsprechen, alleine schon die soziale Reaktion, die dem Verein entgegenschlägt, wird Strafe genug sein.

    Als Verein würde ich dem Burschen die Leviten lesen, ihm aber zumindest die Gelegenheit geben, sich öffentlich zu entschuldigen, falls er das nicht macht, wäre ein Rauswurf aber auch eine Möglichkeit wegen vereinschädigendem Verhalten.

    Eine 100%ige Wahrheit gibt es ebensowenig wie 100%igen Alkohol. (S.Freud)

  • Verbandsrechtlich sehe ich keine direkt einschlägige Norm.

    Einen Eintrag im Spielbericht oder einen Sonderbericht gibt es nicht. Man könnte an § 17 (7) RO denken, der verweist allerdings auf den nicht einschlägigen Katalog des § 17 (5) RO.

    Mit viel Phantasie ginge der Weg über § 1 (2) RO möglicherweise i.V.m. der Satzung des Verbands (soweit diese diesbezüglich was hergeben sollte) nach entsprechendem Strafantrag des Verbands an das zuständige Handballgericht.

    Allerdings wäre dem das gewichtige Argument: "mangelnde Bestimmtheit der Norm", nicht nur hinsichtlich des Wortlauts als auch der systematischen Einordnung in der RO (steht nicht unter Punkt II, in dem es um Strafen und Maßnahmen geht) sehr wahrscheinlich erfolgreich entgegenzuhalten.

    Straf- und zivilrechtliche Möglichkeiten wurden erörtert.

    Bleibt die Praxis: In vergleichbaren Fällen musste der "Übeltäter" zu meinen aktiven Zeiten (da wurde oft der Harzpott, aber auch mal ein Ball gediebt, selbstverständlich immer "versehentlich"...) mächtig Bier auf den Markt werfen, als Ablass sozusagen.

    OK, hier ist es ein Jugendlicher. Da könnte ein Gespräch mit den Eltern und dem Trainer eine "freiwillige Hallenreinigungseinheit" bewirken...