Protest Rostock - Aue

  • Hallo zusammen,

    ich bin jetzt etwas verwirrt.

    https://ehv-aue.de/index.php/comp…esen?Itemid=437

    Was mich sehr wundert, ist, dass jetzt überall nur von dem (angeblichen) Tor gesprochen wird.

    War eine klare Tatsachenentscheidung - keine Chance, deshalb eine Spielwiederholung zu erreichen!

    Aber was ist denn mit dem Regelverstoß in der 3. Minute (Ballbesitz Rostock statt Ballbesitz Aue)?

    Dazu wird jetzt komischerweise gar nichts mehr gesagt - obwohl das ja eigentlich die interessante Frage war:

    Ist ein Regelverstoß, der zum unberechtigten Ballverlust führte, in der 3. Minute spielentscheidend, wenn die benachteiligte Mannschaft mit einem Tor verliert?

    Die Situation war doch auch im Einspruch mit drin, oder? Zumindest wurde das in den Medien und von Aue selbst immer mit angeführt.

    Ist das Urteil irgendwo zu finden?

    4 Mal editiert, zuletzt von Rheiner (17. April 2022 um 11:28)

  • du kennst dich doch sicher aus -

    wenn der von dir angeführte regelverstoss auf einer tatsachenentscheidung beruht, gilt dann die tatsachenentscheidung als höherwertig ?

    dann wäre doch alles richtig-

    es wäre doch ein grandioser fehler im system, wenn man ein (wohl reguläres) tor nicht gibt und das rechtens ist da tatsachenentscheidung, aber ein einwurf (der ja nur die möglichkeit zum ballbesitz udn dann tor führen kann) nicht als

    vordringliche tatsachenentscheidung gilt......auch wenn sie falsch gewesen ein mag- war beim tor ja auch so...

  • Aue war vor der Unterbrechung zuletzt in Ballbesitz; also hätten sie den Ball kriegen müssen.

    Der Torwart hat zwar den Ball berührt; aber eine Ballberührung ist kein Ballbesitz.

    Also war Abwurf als Spielfortsetzung keine Tatsachenentscheidung, sondern ein Regelverstoß.

    Bitte nicht verwechseln!

    Das müssen wir jetzt auch nicht hundertmal hin und her diskutieren, TCLIP. ;)

    Mich wundert einfach, dass sich jetzt die ganzen Berichte um eine klare Tatsachenentscheidung drehen (bei der ganz klar war, dass sie nicht anzufechten ist), und der Regelverstoß überhaupt nicht mehr erwähnt wird.

    Ich finde das Urteil auf der DHB-Seite nicht.

    Vielleicht weiß jemand, wo das ist.

  • zunächst steht in jedem beitrag für das urteil, dass "allein über das nicht gegebene tor nach 7m zu entscheiden war" ,

    das lässt darauf schliessen, dass aue seinen einspruch darauf beschränkt hat.

    des weiteren wird die szene mit dem "ballbesitz" deutlich so geschildert, dass es "nach einem pfiff aus dem publikum" diese entscheidung gab.

    könnte es da sein, dass der pfiff eindeutig aus dem block der auer kam und deswegen die schieris dann auf ballbesitz sprich abwurf vom rostocker tor entscheiden konnten ?

  • Das wäre maximal unclever gewesen, das nicht gegebene Tor (Tatsachentscheidung) anzufechten, und den Ballverlust (Regelverstoß) nicht.

    Es war nach dem Spiel immer von beiden Situationen die Rede.

  • da würde ich dir recht geben, wenn es so wäre.

    aber:

    wie sieht denn die ahndung aus, wenn ein falscher-publikums pfiff mit einzubeziehen ist ?

    mag doch sein, dass dies im spielbericht so vermerkt wurde und deswegen aue da keine aussicht

    auf erfolg gesehen hat- wenn es denn do möglich wäre dadurch im prinzip für den gegner zu entscheiden.

    sprich : der tw greift nicht mehr ein, weil er einen (diesen) pfiff gehört hat-wie jeder andere in der halle auch.

    bei berührung durch den tw sowieso abwurf......

  • Die Regel ist eindeutig: Wenn das Spiel ohne Regelwidrigkeit einer Mannschaft unterbrochen wird (Zuschauer gehören nicht zur Mannschaft!), wird das Spiel mit Ballbesitz für die Mannschaft fortgesetzt, die zuletzt in Ballbesitz war.

    Das war hier Aue.

  • du kennst dich doch sicher aus -

    wenn der von dir angeführte regelverstoss auf einer tatsachenentscheidung beruht, gilt dann die tatsachenentscheidung als höherwertig ?

    dann wäre doch alles richtig-

    es wäre doch ein grandioser fehler im system, wenn man ein (wohl reguläres) tor nicht gibt und das rechtens ist da tatsachenentscheidung, aber ein einwurf (der ja nur die möglichkeit zum ballbesitz udn dann tor führen kann) nicht als

    vordringliche tatsachenentscheidung gilt......auch wenn sie falsch gewesen ein mag- war beim tor ja auch so...

    Du wirst die Begriffe hier etwas zu wild durcheinander.

    Eine Tatsachenentscheidungen liegt vor, wenn die Schiedsrichter auf Basis ihrer subjektiven Wahrnehmung eine regelkonforme Entscheidung treffen. Diese kann zwar objektiv betrachtet falsch sein, aber keinen erfolgreichen Einspruch zur Folge haben.

    Ein Regelverstoß liegt vor, wenn die Schiedsrichter auf Basis ihrer Wahrnehmung eine Entscheidung treffen, dienicht regelkonform ist.

    In der Praxis ist es oft schwierig nachzuweisen, was die Schiedsrichter konkret wahrgenommen haben und was dementsprechend die Grundlage für ihre Entscheidung war, denn das ist die Vorraussetzung um zu beurteilen ob ein Regelverstoß vorlag.

  • na ja-

    deswegen frag ich ja.

    irgendwo muss dann doch der fehler liegen bei eienr bewertung :

    wie rheiner auch anführt, müssten die auer ja -sorry- blöde sein, wenn sie den entscheidenden aber für sie

    erfolgreichen fehler nicht anführen...

    oder

    das gericht hat eine welcher art auch immer andere auslegung des sachverhaltes bzgl. des abwurfes gefunden.

    da wäre ja wirklich interessant zu wissen, woran es lag.

    bei dem "tor" war ich mir sicher- wir hatten dies bei wallau vor jahren schon, einwandfries tor, nicht gegeben,

    verloren mit 1 - hat uns die meistrschaft gekostet damals.

  • hab mal auf der auer seite gestöbert-

    dort kann man über die fratzebuch infos die spiele und kommentare dazu nachlesen-

    zum spiel in rostock steht da eigentlich sehr deutlich, dass 2 !! entscheidungen beanstandet wurden,

    also der torabwurf und der 7m.

    bei der aussage des bundesgerichtes steht jeweils , dass "einzig" über die 7m szene zu entscheiden war......

    auch das aue auf eine weiterverfolgung verzichtet, weil zu teuer und ohne erfolgsaussicht.

    irgendwas passt dann ja tatsächlich nicht....die auer werden ja nicht ohne juristischen beistand das gemacht haben-

    gut, vl.t hatte helge keine zeit.....

    die seite von aue ist übrigens über den fratzebuch - bereich positiv zu erwähnen,

    man sieht auch, wie oft die eigentlich nur ganz knapp verloren haben.

  • Knapp verlieren ist aber eben auch verlieren. Man kennt das zur Genüge dass man im Keller in den letzten Sekunden nicht die Sicherheit hat ein Unentschieden oder einen Sieg zu retten.

    Generell find ich es auch immer blöd an einer Spielszenen in der 3. Minute einen Einspruch festzumachen. Sowas kann nie spielentscheidend sein, auch wenn alle Mannschaften im Keller natürlich jeden Strohhalm greifen wollen

  • Jetzt hab ich mittlerweile auch das Urteil gefunden (hab ich wohl übersehen, oder es war noch nicht da):

    https://www.dhb.de//?proxy=redakt…_2K_03_2021.pdf

    Den Satz, dass es fraglich ist, ob überhaupt ein Regelverstoß in der 3. Minute vorlag, find ich albern.

    Sie benennen ihn ja sogar richtig (Ballbesitz für die falsche Mannschaft).

    Natürlich war das ein Regelverstoß. Warum kann man das nicht zugeben?

    Aber okay, die Begründung, dass es bei einer anderen Entscheidung in der 3. Spielminute nicht "im hohen Maße wahrscheinlich" ist, dass am Ende ein anderes Ergebnis bei rausgekommen wäre, kann man, denk ich, akzeptieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Rheiner (10. Mai 2022 um 15:28)