Bundesgericht zur charakterlichen Eignung von Schiris und (erneut) zur Bestimmtheit von Bescheiden

  • lothar

    da wird auch spannend sein, ob die derzeit an der altersgrenze stehenden fussball-schieris (3 insgesamt) der bundesliga versuchen,
    eine erhöhung der altersgrenze gerichtlich durchzusetzen.
    grad da ja einer von ihnen derjenige ist, der die dortige schieri- administartion scharf angegriffen hat in den letzten jahren.

    die normale anfrage wurde ihenn ja schon negativ beschieden.

    in zwei anderen ligen europas (ich glaub spanien und england) pfeiffen jeweils 2 schieris die deutlich über der altersgrenze liegen, einer
    glaube ich sogar noch international.

    das wäre mal ne sache, solch einen prozess zu bekommen- da wäre m.e. extrem viel brisanz drin.

  • Auch wenn es keine Rolle spielt: Im verlinkten Urteil BSpG 1K 4/19 steht geanu, was bzgl. des Gesprächsverlaufs feststeht und das nicht. Wie auch immer es galufen sein mag: Es wurde geurteilt, dass dies alleine nicht für Sanktionen reicht (Kurzfassung).

    Ist richtig und ich meinte damit nicht den vorliegenden Fall, sondern die allgemeine Situation rund um solche Gespräche. Ist ja für die Zukunft nicht ausgeschlossen, dass entsprechende Parteien, sagen wir mal, verbal "unterschiedlicher Auffassung" sind.

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!

    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)

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  • Ist richtig und ich meinte damit nicht den vorliegenden Fall, sondern die allgemeine Situation rund um solche Gespräche. Ist ja für die Zukunft nicht ausgeschlossen, dass entsprechende Parteien, sagen wir mal, verbal "unterschiedlicher Auffassung" sind.

    Das ist bei vielen juristisch zu klärenden Fällen so.Ist dann eine Frage der Beweislast und der Beweisbarkeit. Die Beweislast hat hier sicher der Verband der die Sanktion ausspricht.

  • lothar
    Ich weiß, dass das nicht neu ist, aber es wurde bisher von den unteren Instanzen völlig ignoriert. Vieles, was die spielleitenden Stellen raushauen, ist höchst angreifbar, nur haben die Vereine meist keine Lust dagegen vorzugehen, a. wegen der Formalitäten, b. wegen des Kostenrisikos und c. weil sie befürchten künftig schlechter behandelt zu werden. Ist wie mit einem 15,- € Verwarnungsgeld, eigentlich falsch aber für 15 ,- € tut man sich den Streß nicht an.

    Eine 100%ige Wahrheit gibt es ebensowenig wie 100%igen Alkohol. (S.Freud)