- Offizieller Beitrag
Ich denke, dieses Urteil interessiert nicht nur die Schiris, sondern auch alle, die in den Verbänden Bescheide verfassen.
Bundesgericht des DHB, Urteil BG 1/21 vom 26.03.2021
Die charakterliche Eignung von Schiedsrichtern kann ständig überprüft werden. Bei Bedenken gegen die charakterliche Eignung können Schiedsricher im Kader zurückggestuft werden. Der entsprechende Bescheid muss allerdings bestimmt genug sein und u.a. den konkreten Tatvorwurf ohne Verweise enthalten.
Normen: §§ 1 (5) c und 6 (2) SRO A DHB und § 45 (1) RO DHB. -
Einschlägige kartellrechtliche Normen sind in diesem Verfahren außer Betracht geblieben. [Leitsatz von Handballrecht]
Vorentscheiungen:
Urteli BSpG 1K 1/20 (aufgehoben)
BSpG 1K 4/19 (rechtskräftig)