Helge: Bitte die Diskussion mal den anderen überlassen. ![]()
Brandaktueller Fall, anhängig beim zuständigen Sportgericht:
Damenspiel in der zweiten Halbzeit. Spielstand 21:20. Gästespielerin P. trifft sehenswert mit verzögertem Sprungwurf aus der Hüfte zum 21:21 oben ins lange Eck. Schiedsrichterinnen pfeifen das Tor und pfeifen den Anwurf an. Zeitnehmer ändert das Ergebnis zu 21:21 auf der Anzeigetafel. Schieris notieren es wahrscheinlich nicht, im Video ist das jedenfalls zu erahnen, weil beide nur ganz kurz aus dem Bild verschwinden und nichts notiert hatten. Sekretär vermerkt das Tor nicht im elektronischen Spielprotokoll. Dort findet sich später das 21:20 und ein 22:20. Dazwischen ist nur eine DQ vermerkt. Das Tor fehlt.
Das - korrekte - Zwischenergebnis 21:21 steht etwa drei Minuten auf der Anzeigetafel. Publikum reagiert nicht (war ja Tor), Gastgebertrainer auf der Bank bleibt still (war ja Tor). TTO Gastgeber beim 22:22. Schieris trinken was. Alles im grünen Bereich. Gegen Ende TTO fällt ZN auf, dass Anzeigetafel (22:22) und sein Spielprotokoll (22:21) voneinander abweichen. Kurze Diskussion mit den Schieris. Anzeigetafel wird "korrigiert". Info an Gästebank. Betreuerin hat mitgeschrieben, zeigt auf ihre Notizen und das 22:22. Lange Diskussion. Falsches Ergebnis bleibt bestehen und schleppt sich bis zum Endergebnis 25:24 durch. Gäste gucken später Video vom Spiel dreimal. Sie hatten 25 Tore geworfen, auf die 25 mal ein Anwurf folgte. Dennoch 25:24 verloren.
Tatsachenentscheidungen sind unangreifbar. Spielentscheidende Regelverstöße können zum Wiederholungsspiel führen. "Spielentscheidend" kann wohl angenommen werden. Aber Irrtum bei der Wahrnehmung oder Irrtum bei der Regelanwendung?
Regel 9:2 Nach dem Anwurf darf ein Tor nicht mehr annulliert werden (einzige Ausnahme, das Spiel war durch ZN/Delegiertem vor Tor unterbrochen und Schieris haben es nicht wahrgenommen).
Regel 17:8 Die Schieris sind für das Zählen der Tore verantwortlich.
Jetzt kommt Ihr. Im Einspruch habe ich die Verletzung von Regel 9:2 gerügt, also einen Regelverstoß. Stellt das Gericht auf 17:8 ab, hätten wir eine Tatsachenentscheidung und die Tabelle bliebe leider "falsch".
Meine Rechtsmeinung: Denkbar ist sowohl ein Regelverstoß als auch eine fehlerhafte Tatsachenentscheidung. Der geschilderte Sachverhalt hat eine klare Tendenz in die eine Richtung. Ohne Aussage der Schieris und des ZN kann der Fall aber nicht endgültig gelöst werden. Auflösung folgt.