§ 50(1) Ziff h SPO DHB wertet ein Spiel als verloren, wenn ein Spieler eingesetzt wird, der nicht spielberechtigt oder nicht teilnahmeberechtigt nach § 55 (das sind aber Jugendspieler und Doppelspielrechte)ist. Das liegt hier ja wohl nicht vor. Der Spieler ist spielberechtigt, weil er einen Pass besitzt, jedoch ist er nicht teilnahmeberechtigt, weil er nicht auf dem Spielberichtsbogen steht. Konsequenz ist die Suspendierung des Spielers vom Spiel mittels roter Karte und, da bin ich nicht ganz sicher, gelbe Karte gegen die Bank.
Ich denke, dass Gummersbach mit dem Einspruch nichts weiter erreicht und die sportliche Niederlage dann auch fair akzeptieren muss.
Nee, die Rote Karte gegen den nicht teilnahmeberechtigten Spieler ist falsch. Diese Regelung gibt es schon einige Jahre nicht mehr. Hier muss der Mannschaftsverantwortliche eine progressive Bestrafung erhalten. Er hat gemäß Regel 4:3 dafür zu sorgen, dass nur teilnahmeberechtigte Spieler die Spielfläche betreten. Der Spieler muss also anwesend, im Spielbericht eingetragen sein und eine Spielerlaubnis haben.
Und damit kommen wir zum zweiten Punkt, der ein guter Übergang ist: Hat der Spieler eine Spielerlaubnis gehabt? Sicherlich. Er war ja auch da. Aber wenn ich mir den Presse-Spielbericht anschaue, steht er nicht drin. Wieso? Der Spieler hätte vom Z/S nachgetragen werden müssen. Warum wurde das nicht getan? Ferndorf hatte 13 Spieler gemeldet, wären also noch 3 Plätze frei. Ich fürchte, hier liegt der Fehler beim Kampfgericht.