Einen wunderschönen guten Morgen an das versammelte Forenwissen.
Folgende Anfrage steht zur Debatte:
Auswärtsmannschaft gibt anderthalb Stunden vor Anpfiff bekannt das man nicht erscheinen wird und tritt nicht an. Die spielleitende Stelle wertet das Spiel zu Gunsten der Heimmannschaft.
Jetzt die Fragestellung. Mir ist erinnerlich das sich in diesem Falle das Heimrecht für das Rückspiel dreht, also die fehlbare Mannschaft erneut auswärts antreten muss.
Ist das überhaupt noch so und wenn ja in welcher Ordnung ist das wo geregelt, oder sind es nur regionale Verbandsbestimmungen?
Für sachkundige Antworten herzlichen Dank im Voraus.
Sven
Heimspielrecht drehen nach Entscheidung der spielleitenden Stelle
-
-
Das ist in den Richtlinien der jeweiligen Liga bzw. der jeweils zuständigen Handballregion geregelt. Teilweise heißen diese Vereinbarungen auch Durchführungsbestimmungen. In meiner Region ist es so wie du schreibst, dass die in der Hinrunde nichangetretene Mannschaft ihr Heimrecht verliert.
Die Neuansetzung erfolgt aber natürlich nicht automatisch. Das muß über dem Staffelleiter explizit angefragt werden.
-
Die Argumentation ist die, dass Gastmannschaft seiner Antrittspflicht nicht nachgekommen ist, dem Heimteam entgingen ggf. Einnahmen. Daher hätte die Mannschaft, die nicht antrat, im Rück(heim)spiel auch noch eventuell Einnahmen, die Gäste aber die Fahrtkosten. Logisch, dass die meistens Ordnungen oder Bestimmungen einen Tausch des Rückspiels vorsehen.