- Offizieller Beitrag
Die Datenschutzgrundverordnung verbietet keineswegs das Speichern und Veröffentlichen von Daten. Es geht um die Informationsrechte derjenigen Personen deren Daten gespeichert werden und ihre Informationsrechte darüber.
Naja, es geht auch um die Möglichkeit, die Korrektur zu verlangen und eine Löschung der Daten zu verlangen ... wobei man wohl zu dme Ergebnis kommen muss/ wird, dass das Begehren, bestimmte Daten gelöscht zu bekommen, gleichzeitig Weiterungen haben wird.
Wer von einem Verein verlangt, seine Daten zu löschen, wird ggfs. hal einfach austreten müssen (oder ausgetreten werden, wenn er beharrlich die Löschung verlangt),
wer von Sportverbänden die Löschung seiner Daten verlangt, wird eben nicht mehr am Spielbetrieb teilnhemen können ... bestimmte Aktivitäten erfordern die Speicherung bestimmter Daten.
Aber die Frage, wer bereits einen Datenschutzbeauftragten bestellt hat, ist in der Tat interessant. Die Verbände werden wohl - genauso wie schon nur mittelgroße Vereine - nicht um die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten drum herum kommen.