Hallo Forum,
Ich habe folgende Frage: Welche Statuten gibt es, für Erst- oder Zweitligisten Nachwuchsarbeit zu leisten?
Ich habe bei der HBL die Internetseite mit den Ordnungen gefunden (DKB Handball Bundesliga - Formulare und Ordnungen). Ich habe mir die Ordnung zur Erteilung von Lizenzen durchgelesen, sowie die Ordnung zur Erteilung des Jugendzertifikats. Aber aus meiner Sicht, nehmen sie keinen Bezug aufeinander. Deswegen hier meine Frage, ob es sanktioniert werden kann, wenn ein Erst- oder Zweitligist, keine bzw. nur mäßige Jugendarbeit betreibt und wie eine solche Sanktionierung aussehen kann. Gibt es Geldstrafen oder Punktabzüge wenn ein solcher Verein keine A-Jugend in der Jugendbundesliga bzw. der höchsten Klasse des Landesverbands hat? Oder wenn nicht alle Ebenen im Jugendbereich mit einer Mannschaft besetzt sind? Oder kann bei Nichtnachkommen von Mindestanforderungen in der Jugend sogar die Lizenz entzogen werden?
Wenn ihr mir auch nur einen Tipp geben könnt, wo ich suchen muss, würde ich mich schon freuen.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Sportliche Grüße