"Der Fall Müller" oder "Bosman II": Wird es Einfluss auf den Handball haben

  • Die Urteilsverkündung vom "Fall Müller" soll heute Nachmittag bekannt gegeben werden (zur Zeit weiß ich nicht wie es ausgegengen ist). Wenn das Urteil aus vorheriger Rechtsprechung bestätigt wird, könnte es Einfluss auf den gesamten Profisport (Handball eingeschlossen) haben. Warte wir mal ab. Der Kernpunkt der Sache, die hier den Handball berührt, ist der Fakt, dass nach Gesetzeslage befristet Arbeitsverträge über zwei Jahre hinweg unzulässig sind. Quasi der Schutz des kleinen Mannes, soll ab heute auch noch auf Großverdiener gelten. Was heißt, dass ein Spitzenhandballer, bis er selber sagt "ich will nicht mehr" bzw. "ich will nichts mehr" , vom Verein bezahlt werden muss. Oder wird es nur noch Zweijahres-Verträge geben?

    Siehe dazu: http://www.ksta.de/fussball/-der-…0,33805508.html

    edit: Wir brauchen nicht mehr länge zu diskutieren:

    Der Fall-Müller und das Transfersystem: Aufatmen im Profifußball: Gericht lässt befristete Verträge zu | shz.de

    ... oder doch weiter diskutieren, denn ein Revision ist zugelassen!

    Ein Mensch möcht' erste Geige spielen - jedoch das ist der Wunsch von vielen,
    So dass sie gar nicht jedermann, selbst wenn er´s könnte, spielen kann:
    Auch Bratsche ist für den der´s kennt, Ein wunderschönes Instrument.

    4 Mal editiert, zuletzt von Graphitteller (17. Februar 2016 um 15:19)

  • Ich denke das ist vom Ergebnis die richtige Entscheidung...man kann Fussball oder Handballprofis schlecht mit "normalen" Arbeitnehmern vergleichen......solche Verträge sind immer nur auf "Zeit" angelegt

    wenn beide Parteien vernünftig sind vergleichen sie sich jetzt, so dass es zu gar keinem Urteil des BAG kommt...es wurde ja wohl auch schon angedeutet dass man dazu bereit sei

  • wenn beide Parteien vernünftig sind vergleichen sie sich jetzt, so dass es zu gar keinem Urteil des BAG kommt...es wurde ja wohl auch schon angedeutet dass man dazu bereit sei


    Ich hoffe, Du hast Recht. Ich habe Bedenken, dass ggf. Erfurt (Sitz des Bundesarbeitsgerichts) dann nach dem "Amoklauf am Gutenberg-Gymnasium" noch in einem anderen traurigen Zusammenhang genannt wird. Übrigens: Beide Orte liegen nur einen Steinwurf auseinander.

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  • Es kommt doch gar nicht darauf an, ob Fußballprofis und andere Arbeitnehmer nicht vergleichbar sind. Die Gesetze gelten für alle, wie auch schon andere Urteile bewiesen haben.
    Wenn Revision eingelgt wird landet der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht und ich wage jetzt nicht zu prognostizieren, was dann dort entschieden wird.
    Sollte für den Spieler entschieden werden, dann gehe ich allerdings davon aus, dass die Gesetze angepasst werden und es einen Befristungsgrund Profisportler geben wird.

  • nun das mag sein aber das LAG hat hier wohl diie Besonderheiten des Profisports berücksichtigt sonst wäre es nicht zu diesem Urteil gekommen....bei anderem Ausgang würde das Transfersystem wohl zusammenbrechen und das könnte zum wirtschaftlichen Kollaps vieler Vereine führen..das will ja wohl niemand

  • Man kann doch als Gericht ruhig daneben liegen, solange man Revision zulässt, ist doch alles halb so schlimm! :lol:

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    2 Mal editiert, zuletzt von Graphitteller (17. Februar 2016 um 21:05)

  • Wäre es denn so schlimm? Der gute Mann klagt ja nicht auf eine unbegrenzte Vertragslaufzeit. Er unterschreibt einen Zweijahresvertrag mit einer eventuellen Option auf ein weiteres Jahr bei einer bestimmten Spielanzahl. Die Argumentation ist ja nicht mal das er diese Spiele garantiert haben wollte, sondern er sich um die Chance gebracht sah sich dafür zu empfehlen, weil er aus der Mannschaft für die er einen Vertrag unterschrieb "verbannt" wurde.

    So wie das nämlich allgemein dargestellt wird, klingt das so als wenn sich Spieler zukünftig juristisch längere Laufzeiten einklagen können, aber dafür kann das doch gar nicht als Präzedenzfall dienen. Mit Bosman hat es sich doch ein bisschen anders verhalten.

  • Ich glaube die Sache ist komplexer. Auf der einen Seite ist es der Fall Müller mit dem 2 jährigen Vertrag und der einjährigen Vertragsverlängerung bei mehr als 23 Einsätzen. Auf der anderen Seite die Klage (so wenigstens mein Verständnis), die die generelle Frage aufwirft, ob hier überhaupt eine Befristung möglich war.

  • nun das mag sein aber das LAG hat hier wohl diie Besonderheiten des Profisports berücksichtigt sonst wäre es nicht zu diesem Urteil gekommen....bei anderem Ausgang würde das Transfersystem wohl zusammenbrechen und das könnte zum wirtschaftlichen Kollaps vieler Vereine führen..das will ja wohl niemand


    Das Transfersystem würde wohl nicht zusammenbrechen, aber die Gehälter würden wieder sinken, denn wenn ich alle Spieler unbefristet einstellen muss und erst einmal bis zum Renteneintritt weiterbezahlen muss, dann bleibt weniger Geld für die aktiven Spieler. Natürlich kann man dann versuchen, die Spieler wegen fehlender Leistung zu entlassen, dies kann aber ein steiniger Weg werden und kann im Einzelfall mehrere Jahre dauern, insbesondere bei Torhütern.


  • Das Transfersystem würde wohl nicht zusammenbrechen, aber die Gehälter würden wieder sinken, denn wenn ich alle Spieler unbefristet einstellen muss und erst einmal bis zum Renteneintritt weiterbezahlen muss, dann bleibt weniger Geld für die aktiven Spieler. Natürlich kann man dann versuchen, die Spieler wegen fehlender Leistung zu entlassen, dies kann aber ein steiniger Weg werden und kann im Einzelfall mehrere Jahre dauern, insbesondere bei Torhütern.


    Das wäre doch nicht das Problem. Unbefristet heißt doch nicht unendlich. Es würde nur bedeuten, dass a) keine Vertragslaufzeit vereinbart ist und b) die rechtlichen Regelungen greifen. Das wiederum bedeutet auch, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen greifen. Der Spieler kann also mit Frist (abhängig von der Beschäftigungszeit) z.B. mit 4 Wochen kündigen und sich einen neuen Verein suchen. Das gleiche gilt auch andersrum. Damit wären de facto keine Ablösesummen mehr erzielbar und weder Verein noch Spieler hätten Planungssicherheit. Wenn man dann noch die Transferfenster für sittenwidrig erklären würde, muss man aufpassen, dass Spieler nicht jedem Monat bei einem anderen Verein unter Vertrag stehen...

  • Zitat

    Man kann doch als Gericht ruhig daneben liegen, solange man Revision zulässt, ist doch alles halb so schlimm! :lol:

    War das nicht so, dass man bei einer Revision nur nochmal prüft, ob es irgendwelche Formfehler gibt ?

    Anders als bei einer Berufung, wo der Fall nochmal neu aufgerollt wird... ?(

  • War das nicht so, dass man bei einer Revision nur nochmal prüft, ob es irgendwelche Formfehler gibt ?

    Anders als bei einer Berufung, wo der Fall nochmal neu aufgerollt wird... ?(

    Das sollte hier keine Rolle spielen, da es keiner Beweisaufnahme mehr bedarf, sondern nur einer (Neu-)Bewertung, da der Sachverhalt doch klar auf der Hand liegt.

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  • Das wäre doch nicht das Problem. Unbefristet heißt doch nicht unendlich. Es würde nur bedeuten, dass a) keine Vertragslaufzeit vereinbart ist und b) die rechtlichen Regelungen greifen. Das wiederum bedeutet auch, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen greifen. Der Spieler kann also mit Frist (abhängig von der Beschäftigungszeit) z.B. mit 4 Wochen kündigen und sich einen neuen Verein suchen. Das gleiche gilt auch andersrum. Damit wären de facto keine Ablösesummen mehr erzielbar und weder Verein noch Spieler hätten Planungssicherheit. Wenn man dann noch die Transferfenster für sittenwidrig erklären würde, muss man aufpassen, dass Spieler nicht jedem Monat bei einem anderen Verein unter Vertrag stehen...


    Die Kündigungsfristen kann man ja vertraglich regeln. Aber den anderen Punkt hatte ich übersehen. Durch einen unbefristeten Vertrag geht ja der Arbeitnehmer keine Leibeigenschaft ein. Die Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers sind aber deutlich eingescgränkter.

  • [...] Die Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers sind aber deutlich eingeschränkter.


    Das ist der springende Punkt!!!

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  • Wäre es denn so schlimm? Der gute Mann klagt ja nicht auf eine unbegrenzte Vertragslaufzeit. Er unterschreibt einen Zweijahresvertrag mit einer eventuellen Option auf ein weiteres Jahr bei einer bestimmten Spielanzahl. Die Argumentation ist ja nicht mal das er diese Spiele garantiert haben wollte, sondern er sich um die Chance gebracht sah sich dafür zu empfehlen, weil er aus der Mannschaft für die er einen Vertrag unterschrieb "verbannt" wurde.

    Auf SPON wurde der Sachverhalt so beschrieben: Bei der Ablehnung von Müllers Klage in der ersten Instanz hat das Gericht die von dir genannte Argumentation offenbar ausdrücklich nicht anerkannt. Dafür hat es in der Urteilsbegründung die Frage aufgeworfen, ob befristete Verträge im Profisport generell mit geltendem Arbeitsrecht zu vereinbaren sind. Deshalb habe Müller vor dem Landesarbeitsgericht eine andere Argumentationslinie gefahren und deshalb habe das Verfahren erst seine grundsätzliche Bedeutung gewonnen.

  • Die Sache ist noch nicht ausgestanden! Herr Müller geht in Revision! "Bosmann 2.0" kann noch Wirklichkeit werden!
    Fußball Bundesliga: Revision eingelegt: Fall "Heinz Müller" geht in die nächste Runde

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    Auch Bratsche ist für den der´s kennt, Ein wunderschönes Instrument.

    Einmal editiert, zuletzt von Graphitteller (17. Juli 2016 um 23:19)

  • Auch in der nächsten Instanz (Bundesarbeitsgericht in Erfurt) bekam Herr Müller kein Recht (16.01.2018), und es bleibt im Profi-Mannschaftssport "alles wie es war". Fazit: Das vorhergesagte Erdbeben ist ausgeblieben!!! Und der Thread hiermit (wenn auch mit einer "über zweimonatigen" Verspätung) abgeschlossen!!!

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