Regelwerk:
z.B.
RO 17.5c
besonders grob unsportliches Verhalten (Regel 8:10 IHR) kann von der SLS mit einer Sperre von bis zu vier Meisterschafts- bzw. Pokalmeisterschaftsspielen ..... bestraft werden
RO 21.1
auf die nach § 17 Abs. 5 Buchst. a),b) und c) in Meisterschaftsspielen verhängten Sperren werden nur ausgetragene Meisterschaftsspiele der Mannschaft angerechnet, in der Spieler oder Mannschaftsoffizielle fehlbar wurde.
Das bedeutet doch ein Offizieller betreut zwei Teams, bekommt für bei Betreuung von Team A eine entsprechende Sperre (länger als 1 M-Spiel) so gilt die Sperre nur für Team A und er kann Team B weiter betreuen....
Leider gibt es hier immer wieder unterschiedliche Aussagen .... Dabei ist das Regelwerk eindeutig.