Ich sehe es als Problem an, dass "Daumen hoch"jedenfalls in Deutschland grundsätzlich ein "positivers Signal" ist..dies dann als ironische beleidigende Äusserung zu werten obliegt offensichtlich alleine der Bewertung des Schiris..da ist natürlich der Willkür dann Tür und Tor geöffnet...aber der Grundsatz "in dubio pro reo " gilt in der Sportgerichtsbarkeit halt wohl nicht
Daumen hoch = Beleidigung?
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Zwetschge,
ich pfeife seit 42 Jahren, habe während dieser Zeit höchstens 5 rote Karten wg. Beleidigungen gezeigt.
Ich habe ein recht dickes Fell und bin , was für die Schiedsrichterei nicht von Nachteil ist, etwas schwerhörig.
Ich habe diesem Spieler weder direkt noch indirekt angedroht, ihn zu verpfeifen. Ich hatte nur keine Lust auf Schreibkram.
Das sollte nur ein Hinweis sein, sein Handeln zu überdenken.
Ich habe noch nie und werde mich auch nie persönlich an einem Spieler vorsätzlich rächen. Menschlich verständlich ist höchstens, das Spieler, mit denen man regelmässig aneinander rasselt, unterbewußt mit einem Malusbonus ins Spiel gehen.
Sollten sie auffallen, ist das eine selbsterfüllende Prophezeiung. -
Ich möchte mich hierzu mal als Spielleiter äußern.
ZitatAlles anzeigen§ 55 (1) RO und Regel 17:11 (IHF-Regeln): „Entscheidungen der Schiedsrichter, die auf Grund ihrer
Tatsachenfeststellung oder Beurteilung getroffen wurden, sind unanfechtbar."
Diese Tatsachenfeststellungen können weder durch viele und glaubwürdige Zeugenaussagen, noch
durch einwandfreie Videoaufzeichnungen widerlegt werden. Weiter ist in § 81 (8) SpO eindeutig festgelegt,
dass die Spielleitende Stelle weder befugt ist, die im Spielbericht eingetragenen Disqualifikationen
nach Regel 8:6 bzw. 8:10 (IHR) aufzuheben noch die von den Schiedsrichtern als Beleidigung
oder Bedrohung vorgenommene Wertung zu ändern! Die Spielleitende Stelle hat die Wertung der
Schiedsrichter nicht zu überprüfen, sie hat lediglich aufgrund des Eintrages im Spielbericht und der
oben genannten weiteren Unterlagen zu prüfen, wie nach der vorläufigen Sperre von 2 Wochen weiter
zu verfahren ist.Folglich muss ich als Spielleiter hier in jedem Fall eine Strafe aussprechen und wenn es "nur" die 2 Wochen / 1 Meisterschaftsspiel sind. Der SR hat sich bedleidigt gefühlt und den Spieler mit Rot und Bericht von der Platte gestellt. Tatsache. Unanfechtbar.
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Ich weiss dass es diese Bestimmungen gibt, ich halte sie aber in dieser Tragweite für fehlerhaft und dringend änderungsbedürftig......denn somit sind der Willkür Tür und Tor geöffnet...will z.B. der Trainer der unterlegenen Mannschaft dem Schiri dennoch ehrliche Anerkennung zollen und meint zu ihm "Gute Spielleitung", der Schiri fühlt sich jedoch angegriffen, dann gibt es eine Strafe für den Trainer..das kann nicht sein..es müsseten bei Beleidigungen somit offensichtliche objektive Anhaltspunkte für eine Beleidigung vorliegen..dazu reicht ein "Daumen hoch" ohne weitere Anhaltspunkte ( wie höhnische Gesten ) m.E. nicht aus,,
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Ich weiss dass es diese Bestimmungen gibt, ich halte sie aber in dieser Tragweite für fehlerhaft und dringend änderungsbedürftig......denn somit sind der Willkür Tür und Tor geöffnet...will z.B. der Trainer der unterlegenen Mannschaft dem Schiri dennoch ehrliche Anerkennung zollen und meint zu ihm "Gute Spielleitung", der Schiri fühlt sich jedoch angegriffen, dann gibt es eine Strafe für den Trainer..das kann nicht sein..es müsseten bei Beleidigungen somit offensichtliche objektive Anhaltspunkte für eine Beleidigung vorliegen..dazu reicht ein "Daumen hoch" ohne weitere Anhaltspunkte ( wie höhnische Gesten ) m.E. nicht aus,,
Hast du dafür wirkliche praktische Beispiele dies so auch passiert sind?
Oder versuchst du hier ein theoretisches Problem zu konstruieren?Natürlich kann das passieren, was du da beschreibst. Aber mir ist absolut kein Fall bekannt, in dem das wirklich passiert ist in meiner "Karriere".
Auch SR-Warte und Staffelleiter kennen ihre Spezialisten auf beiden Seiten. Wenn das ein SR "außer Kontrolle" gerät, wird da idR sehr schnell gegengesteuert.
Für mich sind das rein konstruierte Probleme, die an der Realität vorbei gehen. -
Nun, ich tue mir schon im Ausgangsfall schwer hier unter dem Gesichtspunkt "in dubio pro reo objektiv ausreichende Ansatzpunkte für die Beleidigung nur wegen des "Daumen hoch" zu ..m.E. muss hier eine zusätzliche Bestrafung wirklich nicht sein
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Ich möchte mich hierzu mal als Spielleiter äußern.
Folglich muss ich als Spielleiter hier in jedem Fall eine Strafe aussprechen und wenn es "nur" die 2 Wochen / 1 Meisterschaftsspiel sind. Der SR hat sich bedleidigt gefühlt und den Spieler mit Rot und Bericht von der Platte gestellt. Tatsache. Unanfechtbar.
Nachdem ich das gelesen habe, fragte ich mich, warum man in der Rechtsordnung des DHB die Möglichkeit gegeben hat, zu dem Vorfall Stellung zu nehmen (§17 Abs. 2).Und heute lese ich, dass mit sofortiger Wirkung die Rechts- und die Spielordnung des DHB geändert wurden, speziell der die Sperren regelnde §17. Absatz 2 wurde ersatzlos gestrichen. Also keine Stellungnahmen mehr.
Quelle: Amtliche_Bekanntmachung_BR-Beschluesse_28_11_2015.pdf
Randbemerkung: Möchte jemand das oben festgepinnte Thema § 17 f. Rechtsordnung (Sperren) entsprechend ergänzen?
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Ich weiß gar nicht wieso hier so eine Diskusion aufkommt. Es kann eigentlich keine Diskusion geben, weil nach Rechstordnung und IHF Regeln alles geklärt ist. Wir befinden uns erstmal innerhalb der Sportgerichtsbarkeit und nicht vor einem ordentlichen Gericht.
Wenn der Schiedsrichter sich durch eine Mimik, Gestik od Aussage beleidigt fühlt dann hat er dementsprechend zu reagieren und die jeweilige progressive Bestrafung vorzunhemen. Die Höhe der Strafe legt dann die spielleitende Stelle Recht bzw das Sportgericht fest.
Bei der ganzen Diskusion sollte man vorher überlegen das dem Schiedsrichter gewisse Eigenschaften und Vorraussetzungen zu Gute kommen sollten. Er ist unparteiisch, unvoreingenommen und ist Begutachter der jeweiligen Spielsituation. Eine Unterstellung das er auf Grund von vorgefallenen Dinge nicht objektiv entscheidet ist daher nicht zulässig.
Im Umkehrschluss eine Frage, wieso muss denn ein Spieler od Trainer überhaupt etwas zur Leistung eines Spielleiters sagen? Meines Erachtens völlig unnötig. Wenn ich begeistert von einer Leistung bin, benote ich auch so und meinetwegen erwähne ich es im Spielbericht. Nachm Spiel ein "vielen Dank" und alles ist gut und keiner kommt in eine Situation die man evtl falsch auffassen könnte.Gruß
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